Erzbistum München und Freising
So schneidet das Erzbistum München und Freising im Tierschutz ab.

Hier findest du Erläuterungen zu unserem Bewertungssystem.
Zusammenfassung
Das Erzbistum München und Freising bleibt im institutionellen Tierschutz weit hinter seinen eigenen Ansprüchen zurück. Während die Bistumsleitung nach außen Dialogbereitschaft signalisiert, fehlt es intern an jeglichen verbindlichen Beschaffungsregeln. Selbst der eigene Diözesanrat rügt die Führung mittlerweile scharf für diesen eklatanten Widerspruch. Wäre da nicht die außerordentlich progressive Jugend, gliche das Tierschutz-Engagement des Erzbistums einem Totalausfall.
Verwaltung, Gemeinden und Einrichtungen
Das Erzbistum beruft sich bei der Beschaffung im Wesentlichen auf seine Nachhaltigkeitsleitlinien von 2015, die keine konkreten Mindeststandards für Tierprodukte vorsehen oder anstreben. Dies spiegelt sich auch in der »Richtlinie zur Bewirtung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchenstiftungen in der Erzdiözese München und Freising sowie von Dritten« wider, die ebenfalls jegliche Standards für Lebensmittel vermissen lässt.
Selbst die Arbeitshilfe »Schöpfungsfreundlich (Pfarr-) Feste feiern« von 2017 enthält keine Mindeststandards für Tierprodukte und gibt nur weiche Empfehlungen für eine allgemeine ökologische Beschaffung. Ein gewisses Prestigeprojekt für das Erzbistum bildet die Katholische Akademie in Bayern, die sich teilweise zu Bio-Standards bzw. entsprechenden Quoten bei der Lebensmittelbeschaffung verpflichtet hat. Das Kardinal-Döpfner-Haus als bekannter Tagungs- und Beherbergungsbetrieb des Erzbistums hat zwar ebenfalls Vorgaben zur Steigerung des Bio-Anteils, bleibt jedoch insgesamt zu unkonkret. Das allein würde auch nicht ausreichen, um ein flächendeckendes Engagement des Erzbistums abzuleiten.
Entsprechend formulierte auch der Klima- und Umweltschutzbericht 2021 der Deutschen Bischofskonferenz selbstkritisch die Leitlinien des Erzbistums München und Freising wie folgt: »Seit 2015 sind die Diözesanen Nachhaltigkeitsleitlinien das maßgebliche Regelwerk, bislang jedoch weder durch verbindliche Ausführungsbestimmungen noch ein Klimaschutzkonzept untersetzt.« Diese Aussage entspricht nach unserer Kenntnis noch immer dem Status quo.
Beim Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. setzt sich dieses Bild fort. Zwar brüstet sich die Zentrale (Pater-Rupert-Mayer-Haus) mit dem Ziel, den Bio- und Regio-Anteil zu erhöhen, schränkt dies aber sofort wieder ein: Konsequent beachtet würden diese Kriterien nur, »soweit die damit unter Umständen verbundenen Mehrkosten ökonomisch tragbar sind.« Strikte Leitlinien für sogenannte Tierwohlstandards fehlen im gesamten Verband völlig.
Einordnung: Aufgrund des vollständigen Fehlens starker Richtlinien oder Verordnungen lautet die Bewertung in den Kategorien Verwaltung, Gemeinden und Einrichtungen auf der Verordnungsebene rot »schlimmste Massentierhaltung H1 | H2 | H3«. Da auch keine diözesanweiten, motivierenden Praxisprogramme existieren, die eine Aufwertung rechtfertigen würden, verbleiben alle drei Kategorien auf der Engagement-Ebene ohne ein Label.
Jugendorganisationen
Ganz anders die Jugendverbände des Erzbistums München und Freising: Sie bilden mit ihren progressiven Regelungen und Leitlinien einen Lichtblick und erfreulichen Gegensatz zum sonst deutlich den eigenen Ansprüchen hinterher hinkenden Erzbistum. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend – Bayern (BDKJ Bayern) stellt klare Richtlinien für nachhaltiges Einkaufen und nachhaltige Veranstaltungen sowie auch für den nachhaltigen Büroalltag auf, die sämtlich darauf verweisen, dass vegetarische Verpflegung Vorrang haben soll und Lebensmittel fair gehandelt sowie ökologisch sein sollen. Noch weiter geht die Kolpingjugend im Diözesanverband München und Freising. Sie beschloss 2024, auf allen ihren Veranstaltungen und Sitzungen ausschließlich fleischlose Verpflegung anzubieten sowie bevorzugt vegane, regionale, saisonale und fair gehandelte Produkte zu verwenden. Zudem argumentiert sie deutlich, dass die »industrielle Fleischproduktion […] im Widerspruch zu den Werten des Kolpingwerkes« steht.
Für unser Tierschutz-Kirchen-Ranking bedeutet dieser mutige und wertebasierte Einsatz der Jugend in der Kategorie Jugendverbände auf der Ebene »Verordnungen bzw. starke Richtlinien« das Label orange »H4 | H5 (Bio)« und auf der Engagement-Ebene das Label gelb »Vegetarisch«.
Landverpachtung
Als einer der größten Landbesitzer versagt das Erzbistum bei der Verpachtung von Kirchenland auf ganzer Linie. Der Musterpachtvertrag von 2019 enthält keinerlei spezifische Tierschutzrichtlinien und fällt sogar hinter alte Standards aus den 1980er Jahren zurück, die noch eine Obergrenze für den sogenannten Viehbesatz vorsahen. Anstatt klare Ausschlusskriterien für Massentierhaltung zu definieren, regelt der Pachtvertrag sogar präventiv, dass Pächter*innen eine bestehende »Milcherzeugung« nicht aufgeben dürfen, um Quoten zu erhalten.
In seiner Stellungnahme auf der Frühjahrsvollversammlung 2025 kritisiert der Diözesanrat des Erzbistums München und Freising die Leitung des Erzbistums deutlich und fordert, »bei der Neuverpachtung … das Prinzip einer Förderung der Bewahrung von Biodiversität als Vergabekriterium zu implementieren« und »durch den gezielten Einkauf … für Kantinen und Küchen in kirchlichen Einrichtungen« für »eine erhöhte Nachfrage von biodiversitätsfreundlich produzierten Lebensmitteln« zu sorgen. Damit zeigt der Diözesanrat selbst den Widerspruch zwischen Anspruch und Handeln des Erzbistums München und Freising auf, der weiterhin besteht.
Die Erzdiözese München und Freising stand zudem während des Volksbegehrens »Rettet die Bienen« (2019) in der Kritik von Umweltverbänden, sich nicht klar genug ökologisch oder auch hinsichtlich der notwendigen Bewahrung der Schöpfung zu positionieren. Seitdem vertritt das Erzbistum zumindest in öffentlichen Publikationen progressive Positionen zum Erhalt der Biodiversität.
Ein besonders trauriges Kapitel ist die ganzjährige Anbindehaltung von Kühen, die in Bayern noch immer von rund 7.000 Betrieben praktiziert wird. Anstatt diese grausame Form der Tierqual – die vom Deutschen Tierschutzbund als zweifelsfreier Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gewertet wird – unter christlichen Gesichtspunkten scharf zu rügen, schweigt das Erzbistum. Es überlässt der CSU, die ein Verbot der Anbindehaltung seit Jahrzehnten politisch blockiert, geradezu unwidersprochen die biblischen Rechtfertigungsversuche für dieses Tierleid.
Für die Kriterien der Landverpachtung des Erzbistums München und Freising bedeutet dies auf der Ebene »Verordnungen bzw. starke Richtlinien« das Label rot »schlimmste Massentierhaltung H1 | H2 | H3«. Das fatale Schweigen und unzureichende Engagement gegen die Anbindehaltung führen zudem zu einem Negativ-Label auf der Engagement-Ebene: ebenfalls »schlimmste Massentierhaltung H1 | H2 | H3«.
Klimaneutralität
Auch beim Klimaschutz hinkt das Erzbistum vielen anderen Bistümern meilenweit hinterher. Ein konkretes Zieljahr für die Erreichung der Klimaneutralität wurde bisher nicht einmal proaktiv festgelegt. Ein Beschluss des Landeskomitees der Katholiken in Bayern rügte dies 2022 scharf und forderte, endlich »ein klares Zieljahr« festzulegen. Es ist daher davon auszugehen, dass sich das Erzbistum lediglich an der gesetzlichen Verpflichtung für 2045 orientiert.
Einordnung: Entsprechend vergibt das Ranking hier auf der Verordnungsebene das schwächste Label rot »Klimaneutralität 2045«.
Wir freuen uns zudem über wichtige Hinweise oder Ergänzungen, die zur weiteren Verbesserung unserer Auswertungen beitragen. Schreibt uns in diesem Fall gerne eine E-Mail an kontakt@will-kirche-tierschutz.de.
Sorgen wir gemeinsam für Verbesserungen des Tierschutzes in der Kirche!
Recherche Tierschutzstandards: Erzbistum München und Freising
Hinweis: Zitate sind »kursiv« gekennzeichnet. Erläuterungen dazu in »gerader« Schrift.
1 Beschaffungskriterien für Tierprodukte und Geltungsbereich
1.1 Inwiefern und mit welcher Verbindlichkeit (z. B. Verordnungen vs. Richtlinie vs. Leitlinie vs. gar nicht) hat das Erzbistum München und Freising konkrete Beschaffungskriterien für Tierprodukte für sich (Verwaltungsebene) sowie seine Kirchengemeinden und Einrichtungen (Kitas, Senioren- und Pflegeheime etc.) geregelt und wie ist dies anhand der fünf Haltungsform-Stufen von Haltungsform.de einzuordnen?
Das Erzbistum München und Freising hat kein zentrales, justiziables Regelwerk in Form einer verbindlichen »Beschaffungsverordnung« für Tierprodukte. Stattdessen dienen die Nachhaltigkeitsleitlinien von 2015 lediglich als Leitfaden. Dort wird zwar »Einkaufen und Beschaffen« als ein Handlungsfeld ausgemacht, dies jedoch in keiner Weise hinsichtlich der Einkaufskriterien konkretisiert. Auf seiner Internetseite »Anders besser leben – Ernährung« empfiehlt das Erzbistum aus globalen, ökologischen und Tierschutzgründen, Bioprodukte zu kaufen und weniger Fleisch zu konsumieren. Es zieht jedoch mangels Verordnungen oder zumindest starker Richtlinien mit Mindeststandards für Tierprodukte oder Reduktionszielen keine Konsequenz aus den eigenen Empfehlungen. Dies wird besonders deutlich in seiner »Richtlinie zur Bewirtung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchenstiftungen in der Erzdiözese München und Freising sowie von Dritten« von 2019. Diese stellt quasi eine Offenbarung der eigenen Inkonsequenz dar. Die Richtlinie zur Bewirtung bei öffentlichen Anlässen von Kirchenstiftungen der Erzdiözese sieht keine Lebensmittelstandards vor, sondern formuliert ausschließlich wirtschaftlich einzuhaltende Interessen und zwar »dass das Essen einfach und nicht aufwendig« sein soll. Sie unterlässt dabei jeden Hinweis oder gar eine Forderung, ökologische- oder Tierschutz-Kriterien zu beachten.
Auch die Arbeitshilfe »Schöpfungsfreundlich (Pfarr-) Feste feiern« von 2017 enthält keine Mindeststandards für Tierprodukte. Wie der Klima- und Umweltschutzbericht 2021 der Deutschen Bischofskonferenz selbstkritisch für München feststellt, sind die Leitlinien des Erzbistums München und Freising »bislang jedoch weder durch verbindliche Ausführungsbestimmungen noch ein Klimaschutzkonzept untersetzt.«
Rechtlich wird das Beschaffungsmanagement im Ressort 7 Zentrale Dienste im Bereich »7.2.1 Einkauf und Rahmenverträge« verantwortet. Die dort verlinkten AEB – Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Erzbistums weisen rein kaufmännische Spezifikationen auf.
Der Diözesanrat kritisiert auf seiner Frühjahrsvollversammlung 2025 in seiner Stellungnahme »„Sorge um das gemeinsame Haus” – Zur politischen und kirchlichen Verantwortung für Biodiversität« die Leitung des Erzbistums München und Freising deutlich und fordert diese auf, »durch den gezielten Einkauf … für Kantinen und Küchen in kirchlichen Einrichtungen« für »eine erhöhte Nachfrage von biodiversitätsfreundlich produzierten Lebensmitteln« zu sorgen sowie bei der Neuverpachtung »Biodiversität als Vergabekriterium zu implementieren«. Diese Kritik des Diözesanrats bringt die Diskrepanz von Anspruch und fehlender Umsetzung durch die Leitung des Erzbistums München und Freising sowie Kardinal Marx deutlich auf den Punkt. Es bleibt zu hoffen, dass der Diözesanrat auch bald durch Beschlüsse seiner eigenen Kritik Taten folgen lässt.
Einen kleinen Lichtblick bildet die Katholische Akademie in Bayern (siehe weiter unten ausführlich), die sich teilweise zu Bio-Standards bzw. entsprechenden Quoten bei der Lebensmittelbeschaffung verpflichtet hat. Das Kardinal-Döpfner-Haus als bekannter Tagungs- und Beherbergungsbetrieb des Erzbistums hat zwar ebenso Vorgaben zur Steigerung des Bio-Anteils, bleibt jedoch insgesamt zu unkonkret.
Das Erzbistum übernimmt somit nicht die Verantwortung, seine Marktmacht klar und gezielt gegen das System der Massentierhaltung einzusetzen. Es fehlt ebenso an hinreichenden Programmen für Gemeinden und Einrichtungen, die gezielt eine Reduktion von Tierprodukten oder zumindest eine Sensibilisierung für Mindeststandards von Tierprodukten fördern bzw. entsprechende Eigeninitiativen. Auf der Engagement-Ebene Tierschutz-Kirchen-Ranking kann entsprechend für die Bereiche Verwaltung, Gemeinden, Einrichtung keine Würdigung erfolgen. Aufgrund der dargestellten deutlichen Defizitäre im Bereich verordnungen und starke Leitlinien, lautet die Bewertung für alle drei Bereiche leider rot »schlimmste Massentierhaltung H1 | H2 | H3«.
2. Reduktion von Tierprodukten und veganes Angebot
2.1 Welche Regelungen gibt es im Erzbistum München und Freising zur Reduktion von Tierprodukten sowie zum Ausbau eines vegetarischen und/oder veganen Angebots, wie verbindlich sind diese für das Erzbistum selbst und die ihm unterstellten Gemeinden und Einrichtungen und wo ist dies ggf. geregelt?
Das Erzbistum München und Freising hat derzeit keine verbindlichen, quantifizierten Reduktionsziele für Tierprodukte festgelegt. Zwar empfiehlt es in seinen Nachhaltigkeitsleitlinien von 2015 und auf seiner Internetseite »Anders besser leben – Ernährung«, wie bereits dargelegt, eine Reduktion. Bestrebungen zu klaren Reduktionszielen wie »Minus 50 % Fleisch bis 2030« in der Gemeinschaftsverpflegung ihrer kirchlichen Einrichtungen existieren jedoch nicht.
Auch in diözesanen Vorzeigeeinrichtungen wie dem Kardinal-Döpfner-Haus wird eine fleischlose Küche lediglich als Option neben dem klassischen (fleischhaltigen) Standardangebot geführt.
In den eigenen Häusern des Ordinariats sind vegetarische Optionen inzwischen Standard. Das liegt an ihren internen Vorgaben, die Auswahl an vegetarischen Gerichten zu stärken. Leider handelt es sich dabei jedoch nach wie vor meist lediglich um eine Wahlmöglichkeit neben dem gewohnten Fleischgericht. Eine verpflichtende Einführung von »Veggie-Days« in Kitas und Schulen in kirchlicher Trägerschaft existiert nicht. Die Träger vor Ort sind für die Gestaltung ihrer Speisepläne selbst verantwortlich.
3. Präsenz des Themas Tierschutz im Erzbistum München und Freising inklusive Zuständigkeiten
3.1 Gibt es im Erzbistum München und Freising eine*n Tierschutzbeauftragte*n oder eine andere Person/Stelle mit vergleichbaren Aufgaben, welche Kompetenzen hat diese*r?
Das Themenfeld Tierschutz hat das Erzbistum München und Freising dem »Ressort 1: Grundsatzfragen und Strategie« der »Abteilung Umwelt« zugeordnet. Ein eingehender Blick auf die Organisationsstruktur verdeutlicht: Das Erzbistum München und Freising hat keine*n Tierschutzbeauftragte*n. Es besteht keine institutionell verankerte Stelle, die sich vorrangig oder alleinig dem Schutz der Tiere und der Durchsetzung ihrer Rechte innerhalb der kirchlichen Einrichtungen des Erzbistums widmet.
Der derzeitige Umweltbeauftragte Dr. Matthias Kiefer betreut den Bereich »Schöpfungsverantwortung«. Aus Tierschutzsicht ist diese Konstellation hochproblematisch, da der Tierschutz dadurch neben wichtigen anderen Punkten wie Energie, Klima und Biodiversität lediglich als kleiner Teilaspekt eines umfangreichen Portfolios behandelt wird. Das Erzbistum München und Freising ist nicht Mitglied im Bayerischen Tierschutzbeirat.
3.2 Gibt es eine eigene Webseiten-Rubrik des Erzbistums München und Freising zum Tierschutz-Thema? Falls nicht: Stehen zumindest einzelne Artikel bereit, die sich kritisch mit Massentierhaltung auseinandersetzen? Wenn ja: Welche sind das und wie lauten ihre Kernaussagen?
Eine eigenständige Hauptrubrik »Tierschutz« existiert auf der offiziellen Webseite des Erzbistums München und Freising nicht. Alle Inhalte, die Tiere betreffen, sind den Kategorien »Umwelt«, »Schöpfung« und »Nachhaltigkeit« zugeordnet und in vielen Fällen nur schwer auffindbar. Beiträge, die sich explizit und kritisch mit der Massentierhaltung auseinandersetzen, sind die absolute Ausnahme.
Begriffe wie »Dialog«, »Brücken bauen« und »Versöhnung« prägen die Kommunikation. Ein Beispiel ist hier das Projekt »Dialog Landwirtschaft und Verbraucher*innen«. Anstatt klare ethische Grenzen zu ziehen, scheint das Ziel der Formate, Konflikte zwischen der Kirche, den Verbraucher*innen sowie konventionellen Landwirtschaftsbetrieben zu moderieren. Wohl, um die traditionell eng mit der Kirche verwobene konservative Landwirtschaft in Bayern nicht zu brüskieren, werden Begriffe wie »Qualzucht«, »Tierausbeutung« und »Tierrechte« vermieden. Die Kernaussagen beschränken sich meist auf theologische Allgemeinplätze: Der Mensch habe den Auftrag, die Schöpfung zu »bewahren«. Konkrete Missstände in bayerischen Ställen werden selten benannt. Damit betreibt das Erzbistum eher eine Moderation des Status quo als eine aktive Anwaltschaft für die leidenden Tiere.
Die Katholische Akademie in Bayern veranstaltete (in Kooperation mit der acatech) 2021 eine Fachkonferenz zur Nutztierhaltung, bei der Expert*innen darüber diskutierten, wie sich künftig Tierwohl, Landwirtschaft und Umwelt in Einklang bringen ließen. In der zugehörigen Akademie-Publikation wird offen eine merkliche Reduzierung des Fleischkonsums gefordert und angeregt, Fleischgerichte zur Ausnahme zu machen. Die Akademie selbst kündigte an, fortan weniger und qualitativ höherwertiges Fleisch zu servieren und diesen Wandel als Beitrag zum Tierschutz und Klimaschutz zu verstehen. Auffällig ist, dass auf der Fachtagung quasi nur Politik, Landwirtschaft und Verbraucher*innen als verantwortliche Player ausgemacht werden. Das Erzbistum München und Freising sowie die gesamte Katholische Kirche als einer der größten Beschaffer von Tierprodukten – auch über ihre Caritas-Verbände und Tausenden von Einrichtungen (Kitas, Schulen, Pflege- und Seniorenheime sowie Krankenhäuser) – sehen sich offenbar außen vor. Dabei könnte – ja müsste – das Erzbistum München und Freising durch seine Beschaffungs- und Einkaufspolitik gerade marktbestimmende ökologische Akzente für die Region setzen.
4. Beteiligungsprogramme oder Vorzeigeprojekte
4.1 Hat das Erzbistum München und Freising eigene Beteiligungsprogramme oder Vorzeigeprojekte zum Thema Tierschutz sowie zu den Schwerpunkten Reduktion von Tierprodukten und Förderung vegetarischer und veganer Alternativen? Beteiligt sich das Erzbistum zusätzlich oder stattdessen an entsprechenden Programmen anderer Institutionen?
Grundsätzlich verfügt das Erzbistum über keine großangelegten, diözesanweiten Kampagnen, die explizit den Titel »Tierschutz« tragen oder die vegetarische/vegane Lebensweise offensiv bewerben. Die Beteiligung erfolgt meist über indirekte Vehikel wie das Umweltmanagementsystem »Grüner Gockel« (EMAS). Hier können Pfarreien Tierschutzziele definieren (z. B. bei der Beschaffung für Feste), müssen es aber nicht; der Fokus liegt oft auf Energie und Papierverbrauch. Wirkliche »Leuchtturmprojekte« mit Strahlkraft für den Tierschutz finden sich eher in der autonomen Arbeit der Jugendverbände (siehe Punkt »Jugendorganisationen«). Die Katholische Akademie in Bayern setzt als Prestigeprojekt aller bayersichen Bistümer zumindest erste Akzente, wie es gehen kann.
Katholische Akademie in Bayern
Die Katholische Akademie in Bayern wird von allen bayerischen Bistümern getragen und ist als Prestigeprojekt zu betrachten, das in der Beschaffung gegenüber anderen Veranstaltungshäusern im Einzugsgebiet des Erzbistums München und Freising positive Akzente setzt. Die Küche der Akademie ist seit 2007 biozertifiziert und achtet auch bei Tierprodukten weitgehend darauf. Seit 2009 besitzt die Akademie zudem das Zertifikat »Tierschutz auf dem Teller« der Schweisfurth Stiftung, das einen Mindestanteil an Neuland- oder Bio-Standard von 60 % bei Kantinen und 90 % bei Restaurants sowie auch ein Angebot an vegetarischen Gerichten einfordert.
5. Größe des Erzbistums
5.1 Über welche Anzahl von Mitgliedern, Kirchengemeinden, Pastor*innen, Kitas, Schulen, Senioren-/Pflegeheimen etc. verfügt das Erzbistum München und Freising (ungefähre Angaben) und wie verteilt sich dies in Bezug auf den Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V.?
- Rund 1,5 Millionen Mitglieder entsprechen 36 Prozent der Bevölkerung im Gebiet. (Stand 28.01.2026)
- 743 Pfarreien (Pfarrgemeinden bzw. Kuratien sind in 220 Pfarrverbänden organisiert. (Stand 28.01.2026)
- 23 kirchliche bzw. diözesane Schulen mit ca. 12.000 Schüler*innen (teilweise wird eine Zahl von 24 Schulen an 16 Standorten genannt.)
- 14 Bildungszentren
- Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V. mit rund 20.000 direkten Mitarbeitenden (Stand 2025)
Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V. ist als eigenständiger Verein strikt getrennt zu betrachten. Mit rund 20.000 direkten Mitarbeitenden ist er der größte soziale Arbeitgeber Oberbayerns. Dazu zählen unter anderem:
- 418 Kindertageseinrichtungen wie Krippen, Kindergärten und Kinderhorte, die von über 44.000 Kindern besucht werden
- weitere 185 Kitas in sonstiger katholischer Trägerschaft
- 58 Senioren- und Pflegeheime
- 56 Sozialstationen
- über 200 Behinderteneinrichtungen
- mehr als 40 Kinderheime
- 16 Jugendwohnheime
- 25 Caritaszentren.
Basierend auf folgenden Quellen:
- Samerberger Nachrichten: Weniger Katholiken, mehr Gottesdienstbesucher
- Erzbistum München und Freising. Zahlen, Daten und Fakten
- Wikipedia: Erzbistum München
- Transparenz im Caritasverband München und Oberbayern
- Caritas Freising: Jahresbericht 2024
- Die Erzdiözese München und Freising als Arbeitgeberin
6. Landverpachtung
6.1 Verfügt das Erzbistum München und Freising über einen Musterpachtvertrag bzw. klare Regelungen für die Verpachtung von Kirchenland an die Landwirtschaft und was ist darin konkret zum Tierschutz und/oder zur Biodiversität geregelt? Wie verbindlich sind diese ggf.?
Das Erzbistum München und Freising besitzt umfangreiche landwirtschaftliche Flächen, die es an Landwirt*innen verpachtet. In seiner Broschüre »Unser Boden – Fundament des Lebens« (2. Auflage 2020) benennt es selbst die Kirchen als Deutschlands größten Landbesitzer nach dem Staat sowie die daraus erwachsende Verantwortung und mögliche Vorbildrolle. Gleichzeitig gesteht es die ökologischen Missstände durch Massentierhaltung und den hohen Konsum von Tierprodukten beim Boden, dem Fundament des Lebens, ein. Auch beschreibt es die Notwendigkeit der Reduktion von Tierprodukten und einer ökologischen Flächennutzung. Leider hat sich dies bislang weder in Form von eigenen Beschaffungskriterien für Lebensmittel noch durch strikte Richtlinien oder klare Zielvorgaben für die Verpachtung von Kirchenland ausgewirkt. Insofern bleiben die klar als notwendig angesprochenen Veränderungen quasi ohne Konsequenz für das Erzbistum München und Freising und seine Kirchengemeinden.
Die Verpachtung von Kirchenland ist weitgehend der Katholischen Pfründepachtstelle Regensburg übertragen. Sie ist eine gemeinsame Dienststelle der sieben bayerischen (Erz-)Diözesen (Augsburg, Bamberg, Eichstätt, München, Passau, Regensburg, Würzburg) zum Zweck der Verwaltung des eigenen kirchlichen Grundvermögens. Der uns vorliegende Musterpachtvertrag der Katholischen Pfründepachtstelle datiert aus 2019 und enthält keine spezifischen Tierschutzrichtlinien. Es werden lediglich einige ökologische Aspekte aufgegriffen, wie Klärschlamm und die Ausbringung gentechnisch veränderter Organismen. Konkret bleibt dieser Vertrag unserer Ansicht nach sogar hinter dem der Erzbischöflichen Finanzkammer München aus den 1980er Jahren zurück, der in der Anlage zu § 8 unter Punkt h) (Seite 68) festlegte, »der Bestoß [Besatz] der Standweiden soll zwei Großvieheinheiten pro ha nicht überschreiten.«
Der Klima- und Umweltschutzbericht 2021 der Deutschen Bischofskonferenz formuliert kritisch: »Seit 2015 sind die Diözesanen Nachhaltigkeitsleitlinien das maßgebliche Regelwerk, bislang jedoch weder durch verbindliche Ausführungsbestimmungen noch ein Klimaschutzkonzept untersetzt.«
Das Volksbegehren »Rettet die Bienen« in Bayern erhielt 2019 über 1,7 Millionen Stimmen. Kritiker*innen fordern von der Kirche als große Grundbesitzerin, eine Vorbildfunktion einzunehmen und Pachtverträge stärker an ökologischen Kriterien auszurichten. Es wird bemängelt, dass auf vielen kirchlichen Flächen weiterhin konventionell gewirtschaftet wird, obwohl das Volksbegehren eine ökologische Wende einläutete.
Das Erzbistum betreibt auch eine Bäuerliche Familienberatung, die vorwiegend die Interessen der Agrarwirtschaft gegenüber Umwelt- und Tierschutz-Interessen verteidigt und Letztere relativ einseitig darstellt, wie im folgenden Artikelauszug: »Ganz schlimm sei es zur Zeit des Volksbegehrens für mehr Artenvielfalt gewesen: „Die Bauern fühlten sich an den Pranger gestellt.“ Doch auch durch die Düngeverordnung sahen sie sich als Umweltverpester hingestellt – davon zeugten zuletzt Traktordemonstrationen in größeren Städten oder grüne Holzkreuze auf Feldern.«
Das Erzbistum beteiligt sich zudem am »Blühpakt Bayern« (Fokus Biodiversität), der zwar indirekt ökologische Landwirtschaft fördert, aber keine direkten Auswirkungen auf die Haltungsbedingungen von Schweinen oder Rindern in den Ställen auf Kirchengrund hat.
Die dauerhafte, ganzjährige Anbindehaltung von Kühen ist ein ganz besonders trauriges Thema in Bayern. Im Freistaat betreiben noch immer rund 7.000 Höfe – und damit zirka ein Drittel aller rinderhaltenden Betriebe – diese grausame Form der Tierqual. Die Christlich-Soziale Union (CSU) lehnt in Bayern ein Verbot der Anbindehaltung von Kühen seit Jahrzehnten ab. 2023 brachte sie im Bundesrat eine Entschließung ein, die sich explizit gegen ein generelles bundesgesetzliches Verbot dieser Haltung von sogenannten Milchkühen richtete. Die geplante Novellierung des Tierschutzgesetzes der damaligen Ampel-Regierung sah bundesweit ein Verbot der Anbindehaltung mit einer Übergangszeit von zehn Jahren vor. Dies wurde jedoch durch den amtierenden Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) verworfen und nicht umgesetzt. Die tierschutzwidrige Anbindehaltung wird vom Deutschen Tierschutzbund als zweifelsfreier Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gesehen, da sie das Ausleben fast aller natürlichen Verhaltensweisen von Kühen verhindert und nur durch politische Willkür und Vollzugsversagen ermöglicht wird.
Doch neben der Politik ist es insbesondere das Schweigen der großen bayerischen Kirchen, das hier als eklatantes Versagen gewertet werden muss. Dass sich die kirchlichen Institutionen nicht unmissverständlich gegen diese lebenslange, artwidrige Fixierung der Tiere aussprechen, überlässt der CSU faktisch die ethische wie biblische Deutungshoheit. Es ist eine Duldung aus wirtschaftlichen Motiven, die dem christlichen Schöpfungsgedanken und dem Tierschutz fundamental widerspricht.
Die Unverbindlichkeit und der fehlenden Anspruch auf der Verordnungsebene bedeuten für das Erzbistum München und Freising auch im bereich Landverpachtung das Label rot »schlimmste Massentierhaltung H1 | H2 | H3«. Das fehlende und unzureichende Engagement gegen die Anbindehaltung rechtfertigt zudem auf der Engagement-Ebene ein klares Negativ-Label: ebenfalls rot »schlimmste Massentierhaltung H1 | H2 | H3«.
7 Jugendorganisationen
7.1 Welche Kriterien und Selbstverpflichtungen haben die Jugendorganisationen des Erzbistums München und Freising zur Beschaffung und Verwendung von tierlichen Lebensmitteln – etwa bei Freizeiten, Veranstaltungen oder regelmäßigen Mahlzeiten? Gibt es Beschlüsse zur Reduktion von Fleischprodukten und zur Förderung pflanzlicher Alternativen?
Die Jugendverbände des Erzbistums München und Freising bilden mit ihren progressiven Regelungen einen starken Lichtblick im sonst deutlich hinter den eigenen Ansprüchen zurückliegenden Erzbistum. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend – Bayern zeigt dem Erzbistum immer wieder durch konsequentes, verbindliches Handeln, wie es laufen könnte. Auf seiner Website bezieht der Bund deutlich Position und stellt klare Richtlinien für »Nachhaltig Einkaufen« und »Nachhaltige Veranstaltungen« sowie auch für den »Nachhaltigen Büroalltag« auf, die sämtlich darauf verweisen, dass vegetarische Verpflegung Vorrang haben soll und Lebensmittel fair gehandelt und ökologisch sein sollen und im Idealfall auch noch aus der Region stammen. Bezüglich Fisch wird darauf verwiesen, diesen mindestens zertifiziert nach dem MSC-Siegel einzukaufen. Zudem nutzt der BDKJ Bayern bei seiner Arbeit unter anderem gezielt die finanzielle Steuerung. So ist in seinen Zuschussrichtlinien verankert, dass Maßnahmen und Freizeiten speziell gefördert werden, wenn sie eine vegetarische Verpflegung umsetzen. Wer Fleisch serviert, erhält weniger Geld.
Besonders hervorzuheben ist die Kolpingjugend im Diözesanverband München und Freising. Sie beschloss 2024, auf allen ihren Veranstaltungen und Sitzungen ausschließlich fleischlose Verpflegung anzubieten. Ergänzend fordert der Beschluss, bevorzugt »vegane, regionale, saisonale und fair gehandelte Produkte« zu verwenden. Diese Selbstverpflichtung geht somit über den Fleischverzicht hinaus und umfasst Qualitätskriterien, die dem Tier- und Umweltschutz dienen.
Die Begründung der Kolpingjugend für diesen Beschluss ist eindeutig tierethisch und ökologisch motiviert: Man verweist darauf, dass die »industrielle Fleischproduktion […] im Widerspruch zu den Werten des Kolpingwerkes« steht. Durch den Verzicht auf Fleisch und Fisch werde diese unethische Produktion nicht weiter unterstützt. Gleichzeitig nennt der Verband den hohen Ressourcenverbrauch (Wasser, Energie) und den Beitrag von Tierprodukten zum Klimawandel als Gründe für eine vegetarische Ernährung. Auch der bundesweite Kolpingjugend-Beschluss von 2021, der vegetarische Verpflegung auf Bundesebene vorsieht, wird angeführt, ebenso die Verantwortung für Klimaneutralität.
Für unserer Tierschutz-Kirchen-Ranking bedeutet dies in der Kategorie Jugendverbände auf der Ebene »Verordnungen bzw. starke Richtlinien« das Label »orange H4 | H5 (Bio)« und auf der Engagement-Ebene das Label »gelb Vegetarisch«.
8 Klimaneutralität
8.1 Hat sich das Erzbistum München und Freising das Ziel gesetzt, in einem konkreten Jahr die Klimaneutralität zu erreichen? Gibt es einen verbindlichen Zeitplan, offizielle Zielbeschlüsse oder verlässliche, öffentliche Aussagen zu Etappenzielen oder Zwischenständen?
Das Erzbistum München und Freising hat bisher kein konkretes Zieljahr für die Erreichung der Klimaneutralität festgelegt. Obwohl seit 2015 Nachhaltigkeitsleitlinien bestehen, fehlen verbindliche Zielbeschlüsse und ein detaillierter Zeitplan für das Erreichen der Klimaneutralität. Weder wurde ein Klimaschutzkonzept umgesetzt, noch gibt es bislang klar definierte Etappenziele oder regelmäßige Zwischenberichte zur Emissionsreduktion. Diese Lücke in der institutionellen Verankerung deutet darauf hin, dass Klimaschutz zwar rhetorisch betont, aber nicht mit verbindlichem Nachdruck verfolgt wird.
Ein Beschluss des Landeskomitees der Katholiken in Bayern forderte 2022 die Bistumsleitung auf, endlich ein »klares Zieljahr für Treibhausgasneutralität« mit konkreten Schritten festzulegen. Dies unterstreicht, dass bisher lediglich wohlklingende Absichtserklärungen existieren, aber keine messbaren Verpflichtungen. Ebenso der bereits erwähnte Klima- und Umweltschutzbericht 2021 der Deutschen Bischofskonferenz, der das Erzbistum München und Freising dafür kritisiert, dass dessen Regelwerke bislang weder durch verbindliche Ausführungsbestimmungen noch ein Klimaschutzkonzept untersetzt sind.
Entsprechend wird erst 2045 von einer Klimaneutralität des Erzbistums München und Freising auszugehen sein. Das bedeutet das Label rot »Klimaneutralität 2045«. Zum Vergleich: Die Erzdiözese Freiburg strebt die Klimaneutralität für 2030 an, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland – Nordkirche bis 2035, um nur zwei Beispiele zu nennen.
9 Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V.
9.1 Hat der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V. konkrete Beschaffungskriterien für Lebensmittel, beispielsweise in Form einer Beschaffungsverordnung oder Leitlinie oder etwas Vergleichbarem, wie verbindlich sind diese, und was ist darin hinsichtlich Tierprodukten, deren Reduktion und dem Angebot eines vegetarischen und/oder veganen Angebots geregelt?
Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V. verfügt über keine ausdrücklich ausgewiesene, öffentliche Beschaffungsordnung für Lebensmittel. Nachhaltigkeitskriterien sind allgemein im Rahmen des Umweltmanagements verankert. So hat der Caritasverband in seiner Umwelterklärung 2020 für seine eigene Zentrale – das Pater-Rupert-Mayer-Haus – dargelegt, dass er seine Ziele »mehr Bio- und regionale Produkte« zu verwenden, mittels »Einführung von 2-3 wöchentlichen Gerichten, die Bio und/oder regional sind« und die »Erhöhung des Anteils an saisonalem Gemüse und Obst« umgesetzt hat. Der Umweltbericht formuliert dazu allerdings auch einschränkend: »Auch in der Beschaffung (z. B. von Lebensmitteln oder Einrichtungsgegenständen) beachten wir konsequent ökologische Kriterien, soweit die damit unter Umständen verbundenen Mehrkosten ökonomisch tragbar sind.« Eine eigenständige Regelung speziell für Tierprodukte (wie verpflichtende »Tierwohl«-Standards oder verbindliche Fleischreduktionsquoten) lässt sich darin nicht finden. Insgesamt handelt es sich eher um unverbindliche Leitlinien, während verbindliche Tierprodukt-Kriterien fehlen. Dies zeigt sich auch daran, dass interne Stimmen in der Umwelterklärung 2020 »mehr Gemüse und weniger Fleisch« sowie transparente Informationen zur Lebensmittelherkunft fordern. Solche Wünsche aus der Mitarbeiterschaft deuten darauf hin, dass Tierprodukte in der Beschaffung bislang nur am Rande und ohne strikte Richtlinien berücksichtigt werden.
Der Caritasverband setzt auf die sanfte Motivation zu besseren Entscheidungen und Empfehlungen statt auf klare Quoten. Initiativen wie das Projekt »TauschGut« (Lebensmittelrettung) flankieren dies. Sie zielen jedoch eher auf die Vermeidung von Verschwendung als auf eine gezielte Transformation zur Reduktion von Tierprodukten ab. Weder in Leitlinien noch in Beschlüssen konnten wir quantifizierte Reduktionsziele auffinden – entsprechende Maßnahmen erfolgen allenfalls freiwillig im Rahmen der allgemeinen Nachhaltigkeitsstrategie.
Für unser Tierschutz-Kirchen-Ranking ergibt sich leider für die Beschaffung des Caritasverbands der Erzdiözese München und Freising e. V. eine klare Einordnung: rot »schlimmste Massentierhaltung H1 | H2 | H3« mangels Verordnung oder starker Richtlinien. Leider sehen wir auch auf der Engagement-Ebene aktuell keine hinreichenden Akzente für eine besondere Würdigung. Die Bemühungen, wenigstens teilweise gewisse Beschaffungsstandards für Lebensmittel in der eigenen Zentrale umzusetzen, erfolgen uns noch zu wenig konsequent.
Dass es auch anders geht, zeigt beispielsweise der Caritasverband NRW mit seinem Beschluss, konkrete Mindeststandards der Haltungsform 4 (konventionell) bzw. 5 (Bio-Qualität) als Zielvorgabe für Tierprodukte für alle seine Einrichtungen einzuführen (siehe Abschnitt 2.4), und dass dort generell pflanzenbasierte Mahlzeiten beim Essensangebot überwiegen sollen, um den Anteil tierlicher Produkte gezielt zu reduzieren.
Quellen und Auszüge – in Bearbeitung
Hinweis: Zitate sind »kursiv« gekennzeichnet, Erläuterungen dazu in »gerader« Schrift
Nachhaltigkeitsleitlinien 2015 des Erzbistums München und Freising
Die Nachhaltigkeitsleitlinien des Erzbistums München und Freising formulieren ein Selbstverständnis, in dem sich dieses verantwortlich für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen bekennt und »Gottes Schöpfung« als Lebensraum für alle Geschöpfe anerkennt. »Einkaufen und Beschaffen« wird als ein Handlungsfeld ausgemacht, jedoch in keiner Weise hinsichtlich der Einkaufskriterien konkretisiert. Insofern verstehen sich die Nachhaltigkeitsleitlinien als sehr schwach, da sie noch nicht einmal konkrete Beschaffungskriterien für Lebensmittel empfehlen. Hingegen wird die Wechselwirkung zwischen ökonomischer Effizienz und ökologischer Tragfähigkeit in den Fokus gestellt und so Tür und Tor für ein Weiter so geöffnet – ohne zumindest Mindeststandards für Tierprodukte vorzugeben.
Zitate aus den Nachhaltigkeitsleitlinien der Erzdiözese München und Freising
- In unseren Entscheidungen nehmen wir eine Perspektive ein, die soziale Fairness, ökologische Tragfähigkeit und ökonomische Effizienz als sich wechselseitig bedingende Größen versteht.
- erkennen die Erde als Lebenshaus für alle Geschöpfe an …
- Wir tragen Verantwortung für die von Gott geschaffene und uns überlassene Welt, die wir nicht nur als Mittel zur Erreichung unserer Ziele behandeln dürfen.
Richtlinie zur Bewirtung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchenstiftungen in der Erzdiözese München und Freising sowie von Dritten
Die Richtlinie gleicht hinsichtlich der »Bewahrung der Schöpfung« im Sinne von ökologischen Anforderungen sowie leider auch im Sinne des Tierschutzes einer Offenbarung. Die Notwendigkeit einer Richtlinie, die hohen ethisch-moralischen Anforderungen standhalten soll, wurde mit der kritischen Betrachtung des Erzbistums durch die Öffentlichkeit begründet. Jedoch fehlt es in der Richtlinie komplett an beschreibenden Lebensmittelstandards, die zu beachten oder gar verpflichtend einzuhalten sind. Stattdessen wird ausschließlich auf die einzuhaltenden Kosten bei der Verpflegung hingewiesen sowie darauf, »dass das Essen einfach und nicht aufwendig« sein »und den Wert von EUR 20,00 pro Person nicht übersteigen sollte.«
Auszüge aus der: Richtlinie zur Bewirtung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchenstiftungen in der Erzdiözese München und Freising sowie von Dritten
- Ausgaben für Bewirtungen und Repräsentationszwecke, die durch kirchliche Einrichtungen geleistet werden, unterliegen hohen ethisch-moralischen Anforderungen und deshalb auch in besonderem Maße der kritischen Betrachtung durch die Öffentlichkeit.
- Sie gilt für alle Bewirtungen der Kirchenstiftungen in der Erzdiözese München und Freising.
- Im Falle eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes muss die Bewirtung dem ganz überwiegenden Interesse an der günstigen Gestaltung des Arbeitsablaufs dienen. Dies bedeutet in der Regel, dass das Essen einfach und nicht aufwendig ist und einen Wert von EUR 20,00 pro Person nicht übersteigen sollte.
Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. – Pater-Rupert-Mayer-Haus [Zentrale des Caritasverbands ] – Umwelterklärung 2021 für das Jahr 2020
Die Umwelterklärung bezieht sich auf die Zentrale – das Pater-Rupert-Mayer-Haus – des Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising e.V. und hat darüber hinaus nur Vorbildcharakter, jedoch keine bindende Wirkung für andere Caritas-Einrichtungen des Verbandes. Zwar beschreibt die Umwelterklärung als erreichte Ziele, durch »Einführung von 2-3 wöchentlichen Gerichten, die Bio und/oder regional sind«, »mehr Bio- und regionale Produkte« zu verwenden sowie die »Erhöhung des Anteils an saisonalem Gemüse und Obst«, jedoch wird auch dies gleich wieder relativiert: »Auch in der Beschaffung (z. B. von Lebensmitteln oder Einrichtungsgegenständen) beachten wir konsequent ökologische Kriterien, soweit die damit unter Umständen verbundenen Mehrkosten ökonomisch tragbar sind.« Eigenständige Regelungen für Tierprodukte, wie z. B. verpflichtende »Tierwohl«-Standards oder verbindliche Fleischreduktionsquoten, werden nicht aufgestellt.
Auszüge aus: Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. – Pater-Rupert-Mayer-Haus [Zentrale des Caritasverbands ] – Umwelterklärung 2021 für das Jahr 2020
- UMWELTLEITLINIEN
- Auch in der Beschaffung (z. B. von Lebensmitteln oder Einrichtungsgegenständen) beachten wir konsequent ökologische Kriterien, soweit die damit unter Umständen verbundenen Mehrkosten ökonomisch tragbar sind.
- RISIKO- / CHANCENBEWERTUNG
- Küche/ Lebensmittel RKZ 5 von (1-10)
- Einflussmöglichkeit auf Kantinenbetreiber gering. Einführung von Bio- und regionaler Kost ist erfolgt. Geringer finanzieller Spielraum. Prüfung ob Zusammenschluss mit BioRegio-Netz Erzbistum möglich.
- UMWELTPROGRAMM
- Auszug Tabelle Seite 23
Erzbistum München – Diözesanrat-Projektseite »Anders besser leben – Ernährung«
Auf der Seite rät das Erzbistum dazu, Bio, regional, fair und saisonal einzukaufen. »Regional« wird dabei als gleichrangig mit »ökologisch« bewertet. Zudem wird auf die globalen Folgen des hohen Fleischkonsums hingewiesen und empfohlen, die Ernährung zu überdenken und z. B. weniger Fleisch und mehr Gemüse zu essen sowie Bio einzukaufen. Allerdings handelt es sich hierbei eher um eine schwache, gesichtswahrende Empfehlung, aus denen das Erzbistum München und Freising
für sich selbst keinerlei Mindeststandards als Beschaffungskriterien oder konkrete Zielsetzungen zur Reduktion von Tierprodukten formuliert hat.
Auszug aus: Erzbistum München – Diözesanrat-Projektseite »Anders besser leben – Ernährung«
- Die Faustregel ‚Bio, regional und fair‘ kann in Bezug auf Ernährung noch durch die Komponente ‚saisonal‘ ergänzt werden. Was die globale Perspektive angeht, sollten wir unsere Ernährung überdenken und z. B. weniger Fleisch und mehr Gemüse essen.
- Fleisch sollte bewusst konsumiert werden, denn die Produktion von Fleisch benötigt im Vergleich zu pflanzlichen Lebensmitteln ein Vielfaches an Ressourcen (Energie, Wasser, Luft, Boden). Zudem sind mit ihr hohe Kohlenstoffidioxid-Emissionen [sic] und Abfallmengen verbunden.
- Die Fischbestände in den Weltmeeren sind in den letzten Jahren extrem zurückgegangen. Schuld daran sind in erster Linie nicht nachhaltige Fangmethoden. Deshalb sollte man heimischen Fisch bevorzugen, um weiteren Raubbau zu verhindern.
- Die Fischbestände in den Weltmeeren sind in den letzten Jahren extrem zurückgegangen. Schuld daran sind in erster Linie nicht nachhaltige Fangmethoden. Deshalb sollte man heimischen Fisch bevorzugen, um weiteren Raubbau zu verhindern.
Arbeitshilfe »Schöpfungsfreundlich (Pfarr-) Feste feiern«
Die Arbeitshilfe fast Schritte und Ideen von 16 Pfarreien zusammen, die sich 2015 am Wettbewerb
»Schöpfungsfreundliches Pfarrfest« des Erbistums München und Freising mit »regionalen-saisonalen-fairen-ökologischen« Ideen beteiligt haben, und wurde mit ergänzendem Wissen von Expert*innen angereichert. Der Bereich der Lebensmittelbeschaffung bzw. der Zubereitung und Art des Angebotes wird dabei in verschiedenen Abschnitten kurz angesprochen, bleibt jedoch jeweils auf dem Niveau schwacher Empfehlungen, die sich als beliebig verstehen. Konkrete Mindestkriterien für die Beschaffung von Tierprodukten oder ein konsequentes Veggie-Angebot werden nicht gefordert, entsprechend sind Produkte aus schlimmster Massentierhaltung nicht ausgeschlossen.
Auszug aus der Arbeitshilfe: Schöpfungsfreundlich (Pfarr-) Feste feiern (2017)
- 07 REGIONAL, SAISONAL, FAIR, ÖKOLOGISCH EINKAUFEN
- … Regional, saisonal, fair, ökologisch, ressourcenschonend.
- 7.3 In der Praxis
- … Fleischkonsum reduzieren, vegetarische und evtl. vegane Gerichte anbieten.
- 09 KÜCHE ORGANISIEREN UND BETREIBEN
- Verschwendung von Lebensmitteln und Ressourcen vermeiden!
Landeskomitee der Katholiken in Bayern – Landeskomitee fordert gemeinsame Klimastrategie – Pressemitteilung vom 19.11.2022
In der Pressemitteilung betont das Landeskomitee der Katholiken in Bayern den Multiplikatoreffekt und erwähnt, dass eine fleischärmere Verpflegung ohne größeren Aufwand möglich wäre, und kritisiert die fehlende Umsetzung in kirchlichen Einrichtungen.
Auszug aus der Pressemitteilung: Landeskomitee fordert gemeinsame Klimastrategie
- Dazu sei es nötig, sich möglichst bald auf ein gemeinsames Ziel aller bayerischen Diözesen … zu verständigen. … brauche es eine Selbstverpflichtung der Bischöfe, für ihr Bistum ein Konzept in Auftrag zu geben, in dem ein klares Zieljahr für Treibhausgasneutralität, unterlegt mit konkreten und überprüfbaren Schritten, formuliert wird …
- Zudem sei die Umstellung kirchlicher Küchen hin zu saisonalen Gerichten aus der Region, mehr Vollwert- und Biokost, weniger Fleisch und unter dem Einsatz fair gehandelter Produkte nach entsprechender Schulung „ohne größeren finanziellen Mehraufwand möglich“.
Projekt »Dialog Landwirtschaft und Verbraucher*innen«
Das Projekt »Dialog Landwirtschaft und Verbraucher*innen« des Erzbistums München und Freising soll den Austausch zwischen Landwirt*innen und Verbraucher*innen fördern, um gegenseitige Perspektiven, Erwartungen und Herausforderungen kennenzulernen. Ziel ist es, Konflikte zu moderieren und Verständnis zu schaffen, insbesondere zwischen konventioneller Landwirtschaft, kirchlichen Akteur*innen und Konsument*innen. Kritische Fragen wie die der Massentierhaltung oder ethische Grenzfragen werden dabei meist nur indirekt angesprochen; stattdessen stehen gemeinsame Werte wie Schöpfungsverantwortung, Nachhaltigkeit und Dialogbereitschaft im Vordergrund. Das Projekt versteht sich somit als Plattform für Vermittlung und Brückenbau, weniger als moralische Intervention oder klare ethische Positionierung.
Musterpachtvertrag der Kath. Pfründepachtstelle
Der Musterpachtvertrag enthält keine speziellen Tierschutzbestimmungen, sondern lediglich allgemeine Mindestvorgaben wie die der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu Klärschlamm und gentechnisch veränderten Organismen.
Auszug aus dem: Musterpachtvertrag Kath. Pfründepachtstelle – Version 2019 (Download-Link)
- § 8 (Bewirtschaftung und Unterhaltung der Pachtgrundstücke; Verkehrssicherungspflicht)
- (1) … Das Aufbringen von Klärschlamm und klärschlammhaltigen oder ähnlichen Produkten ist nicht zulässig. … Unzulässig ist auch der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen wie z.B. der Anbau von gentechnisch verändertem Saat- oder Pflanzengut.
Broschüre: »Unser Boden – Fundament des Lebens – Hintergründe und Denkanstöße aus christlicher Perspektive«
Die Broschüre »Unser Boden – Fundament des Lebens« verweist auf die ökologischen Missstände am Fundament Boden durch Massentierhaltung und den hohen Konsum von Tierprodukten. Sie beschreibt auch die notwendige Reduktion von Tierprodukten und eine ökologische Flächennutzung. Bis heute hat sich dies allerdings weder in ökologischen Beschaffungskriterien für Lebensmittel noch in der Verpachtung von Kirchenland durch strikte Richtlinien oder klare Zielvorgaben niedergeschlagen.
Auszug aus: Unser Boden – Fundament des Lebens. Hintergründe und Denkanstöße aus christlicher Perspektive – 2. Auflage: 2020
- Durch weniger naturnahe Flächen ergeben sich viele Probleme:
- … Ein starker Treiber für die Bodenbelastung ist dabei insbesondere der übermäßige Fleischkonsum, der im Vergleich zu pflanzlichen Lebensmitteln ein Vielfaches an Bodenfläche beansprucht. Denn 60% des in Deutschland verbrauchten Getreides und 70% der in Deutschland genutzten Ölsaaten werden an Tiere verfüttert.
- Was wir glauben: eine christliche Perspektive
- … Der Boden und das ganze Land gelten daher in der Bibel als Leihgabe, die der Mensch als Verwalter und Hüter der Schöpfung zwar bearbeiten, bewohnen und verwalten darf, die er jedoch unversehrt an die jeweils nächste Generation weitergeben soll.
- Was wir tun könnten: Handlungsmöglichkeiten
- Aufgrund der unverzichtbaren Leistungen, die intakte und fruchtbare Böden nicht nur für die menschliche Ernährung, sondern für das gesamte Netzwerk der Lebensprozesse erbringen, muss Bodenschutz als ein zentrales Bewährungsfeld zeitgemäßer Schöpfungsverantwortung gelten. Dabei ist der Einsatz für die Umwelt keine „optionale Haltung“, sondern eine „grundlegende Frage der Gerechtigkeit“ (Papst Franziskus, Laudato si‘ 159).
- Als Christinnen und Christen gibt es viele Ansatzpunkte für unser Handeln:
- 1. im politischen Engagement für eine verstärkte nachhaltige Ausrichtung der Bodennutzung durch Staat und Kommunen
- … Einführung von Sozialpflichtigkeit und Verursacherprinzip im Umgang mit Boden: Lasten von Bodenschädigungen dürfen nicht auf Dritte und auch nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, sondern die Verursacher haben dafür aufzukommen. Auf diese Weise können Verhalten und Planung im Sinne einer dauerhaft bodenerhaltenden Entwicklung beeinflusst werden.
- 2. im Einsatz für eine bodenschonende Landwirtschaft
- Intensive Landwirtschaft bodenschonend betreiben, nachhaltige Landwirtschaft ausbauen …
- Ernährungssicherheit und -souveränität herstellen …
- Lebensstilgewohnheiten ändern: Auch die Verbraucher tragen eine wesentliche Mitverantwortung für den Bodenschutz und müssen entsprechend informiert und motiviert werden. Zentrale Handlungsmöglichkeiten: verminderter Anspruch an die Wohnfläche pro Person; Verringerung des Individualverkehrs; verminderter Anspruch an die kurzfristige Erreichbarkeit aller Infrastruktureinrichtungen von jedem Wohnort; Verringerung des Fleischkonsums; Einkauf von fair gehandelten, biologisch und / oder regional erzeugten Nahrungsmitteln und die Bevorzugung saisonaler Produkte; Vermeidung von Lebensmittelabfällen (in Deutschland derzeit ca. 18 Mio. Tonnen pro Jahr) – „Die Genügsamkeit, die unbefangen und bewusst gelebt wird, ist befreiend“ (Papst Franziskus, Laudato si‘ 223).
- Einsatz für soziale und ökologische Normen bei der Landinanspruchnahme im globalen Süden …
- Kirchliche Flächen nachhaltig nutzen: Die Kirchen Deutschlands können als größte Landbesitzer nach dem Staat als gesellschaftliche Vorbilder entsprechend der christlichen Schöpfungsethik wirken. Nur so kann Kirche glaubwürdige Impulsgeberin und Anwältin zum Schutz der Böden sein. Das betrifft die Anlage und Pflege der sog. Umgriffsflächen um kirchliche Gebäude (Blumenwiesen, Gemüsebeete), die Friedhöfe in kirchlicher Trägerschaft, die Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen kirchlicher Eigentümer sowie die Nutzung kirchlicher Flächen für Wohnen und Wohnraum. Ansatzpunkte hierfür können sein die Art der eigenen Bewirtschaftung diözesaner Flächen und der anderer kirchlicher Rechtsträger, die Auswahlkriterien potenzieller Pächterinnen und Pächter, die Gestaltung der Pachtverträge und der Pachtzinse, die gezielte Förderung der Ökologischen Landwirtschaft sowie die Nutzung von Innenraumverdichtung auf kirchlichem Grund innerhalb von Siedlungsgebieten. Kirchliche Einrichtungen können nachhaltig wirtschaftende Landwirte unterstützen, indem sie bevorzugt Lebensmittel aus heimischer und möglichst ökologischer Erzeugung einkaufen.
Stellungnahme des Diözesanrat auf Frühjahrsvollversammlung 2025 zum Thema Biodiversität
In seiner Stellungnahme auf der Frühjahrsvollversammlung 2025 kritisiert der Diözesanrat des Erzbistums München und Freising nicht nur die Politik, sondern auch deutlich die Leitung des Erzbistums, und fordert die Priorisierung einer sozialökologischen Transformation.
Er fordert von der Leitung des Erzbistums, »bei der Neuverpachtung … das Prinzip einer Förderung der Bewahrung von Biodiversität als Vergabekriterium zu implementieren« und »durch den gezielten Einkauf … für Kantinen und Küchen in kirchlichen Einrichtungen« für »eine erhöhte Nachfrage von biodiversitätsfreundlich produzierten Lebensmitteln« zu sorgen. Damit zeigt der Diözesanrat selbst den Widerspruch zwischen Anspruch und Handeln des Erzbistums München und Freising auf.
Auszug aus dem zugehörigen Artikel: Diözesanrat fordert „sozialökologische Transformation“
- An die Leitung des Erzbistums München und Freising appelliert der Diözesanrat, bei der Neuverpachtung von landwirtschaftlichen Flächen, „wo eine entsprechende Eignung gegeben ist“, das Prinzip einer Förderung der Bewahrung von Biodiversität als Vergabekriterium zu implementieren und „sich auf einen biodiversitätsfreundlichen Betrieb von Liegenschaften, umliegenden Flächen und Friedhöfen zu verpflichten“.
- Neben dem Einsatz für die Renaturierung von Mooren und Feuchtgebieten und dem Vorantreiben des Bodenschutzes, die auch dem Hochwasserschutz zugutekomme, solle eine erhöhte Nachfrage nach biodiversitätsfreundlich produzierten Lebensmitteln generiert werden, zum Beispiel durch den gezielten Einkauf solcher Produkte für Kantinen und Küchen in kirchlichen Einrichtungen.
- Zugleich soll die kirchliche Leitung im Rahmen ihres gesellschaftlichen und politischen Engagements Schöpfungsverantwortung kontinuierlich ansprechen und sich für den Schutz der Biodiversität einsetzen.
Auszug aus der Stellungnahme: „Sorge um das gemeinsame Haus” – Zur politischen und kirchlichen Verantwortung für Biodiversität
- Die Kirche gehört zu den größten Grundbesitzern in Deutschland. Wie sie damit umgeht, ist eine Frage der Glaubwürdigkeit. … Vor diesem Hintergrund appellieren wir im Hinblick auf die Biodiversität an die Leitung des Erzbistums:
- Sich an den Zielen der Nationalen Bio-Strategie 2030 (30% Öko-Landbau bis 2030) zu orientieren und – wo eine entsprechende Eignung gegeben ist – bei der Neuverpachtung von landwirtschaftlichen Flächen das Prinzip einer Förderung der Bewahrung von Biodiversität als Vergabekriterium zu implementieren.
- Sich auf einen biodiversitätsfreundlichen Betrieb von Liegenschaften, umliegenden Flächen und Friedhöfen zu verpflichten.
- … Die eigene Marktmacht zu nutzen um eine erhöhte Nachfrage nach biodiversitätsfreundlich produzierten sowie regionalen und saisonalen Lebensmitteln – z.B. in Kantinen sowie Küchen in kirchlichen Einrichtungen – zu generieren
- … Im Rahmen ihres gesellschaftlichen und politischen Engagements Schöpfungsverantwortung kontinuierlich anzusprechen und sich insbesondere im Austausch mit Entscheidungsträger:innen sowie in öffentlichen Verlautbarungen für den Schutz der Biodiversität einzusetzen.
Katholische Akademie in Bayern – Bio-Zertifizierung
Die Katholische Akademie in Bayern, die von allen bayerischen Bistümern getragen wird, gibt an, ihre Lebensmittel seit 2007 zum großen Teil in Bio-Qualität zu beschaffen sowie selbstverständlich vegetarische Mahlzeiten anzubieten.
Auszug aus der: Bio-Zertifizierung als Bioland-Partner – Katholische Akademie in Bayern
- Schon seit 2007 ist die Akademie Bioland-Partner und von diesem Anbauverband biozertifiziert.
- Dahinter steckt nicht nur die Tatsache, dass wir beschlossen haben, dass Grundlebensmittel wie Mehl, Teigwaren, Reis, Gewürze etc. und Eier zu 100 % Bio sind, sondern auch, dass wir grundsätzlich regionale, kleinbäuerliche Lebensmittel den Bio-Lebensmitteln aus Übersee vorziehen im Sinne der Nachhaltigkeit.
- Beispielsweise beziehen wir unsere Eier vom Petern Hof in Kranzberg bei Freising, das Rindfleisch vom Daschinger Hof in Freising und das Putenfleisch von Wallner’s Bioputen in Hebertshausen bei Dachau.
- Bei Milchprodukten achten wir auf weitegehende [sic] Bioqualität und den Einkauf von Fleisch und Wurstprodukten in Bioqualität passen wir dem Budget an.
Zuschussrichtlinien Grundförderung Bund der Katholischen Jugend in der Region München e.V.
Das Dokument zeigt, dass der Bund der Katholischen Jugend (BDKJ) München vegetarische/vegane Ernährung mit einem speziellen Zuschuss fördert. Als Begründung werden explizit christliche Schöpfungsverantwortung und nachhaltige Ernährung genannt. Dies ist ein konkretes Beispiel dafür, wie kirchliche Jugendorganisationen Nachhaltigkeit in der Praxis umsetzen.
Auszug aus den: Zuschussrichtlinien Grundförderung des Bundes der Katholischen Jugend in der Region München e. V.
- Wir möchten uns als christliche junge Menschen dafür einsetzen, die Welt auch für die kommenden Generationen lebenswert zu hinterlassen. Daher ergibt es Sinn, sich auch mit nachhaltiger Ernährung zu befassen. Da vegetarische bzw. vegane Ernährung leider teilweise teurer als eine omnivore Ernährung ist, wollen wir mit diesem Antrag einen Anreiz schaffen, auf Fahrten ohne einen großen Aufpreis eine vegetarische/vegane Verpflegung anbieten zu können …
- … Als Jugendverband möchten wir einen Rahmen schaffen, in welchem sich junge Menschen entwickeln und frei entfalten können. Wir fördern innovative Ideen und Projekte, um neue Räume zu öffnen und Veränderungen in unserer Gesellschaft mitzugestalten …
- Der Zuschuss beträgt maximal 1.500 Euro.
Fleischlose Ernährung im Kolpingjugend Diözesanverband
Die Kolpingjugend im Diözesanverband München und Freising hat einen verbindlichen Beschluss gefasst, bei eigenen Veranstaltungen nur noch fleischlose Kost anzubieten, aus Gründen der Nachhaltigkeit, des Tierwohls und der Ressourcenverantwortung. Damit möchte sie eine Vorbildfunktion übernehmen.
Auszug aus dem: Beitrag des Kolpingjugend Diözesanverbandes zum Thema »Fleischlose Ernährung«
- Nach längerer, aber sehr sachlicher Diskussion wurde der Antrag … beschlossen. … besteht die Verpflegung ausschließlich aus fleischlosen Produkten …
- …Die diözesanen Teams … sind zudem angehalten, vegane, regionale, saisonale und fair gehandelte Produkte zu bevorzugen …
- …Die industrielle Fleischproduktion steht im Widerspruch zu den Werten des Kolpingwerkes. Durch den Verzicht auf Fleisch und Fisch wird diese Produktion nicht weiter gefördert.
Auszug Website: BDKJ Bayern / Jugendverbände: Leitfaden Nachhaltige Veranstaltungen
- … Frage explizit ab, wer Fleisch essen möchte. Nutze dazu bei der Anmeldung die Abfrage “Ich möchte Fleisch essen” [Opt-in-Verfahren]
- Achte beim Einkauf auf Produkte in Bio-Qualität, aus Fairem Handel und aus der Region. Obst und Gemüse kaufst du nur saisonal.
- Vegetarische Verpflegung sollte Vorrang haben, weil diese tendenziell klimafreundlicher ist und dem Tierwohl dient.
- Plane obligatorisch mindestens einen vegetarischen Tag bei der Veranstaltung ein.
- „Kaufe Fleisch ausschließlich aus verantwortungsvoller Tierhaltung ein.
- Wenn es Fisch gibt, kaufst du dieses aus regionaler Zucht oder mindestens zertifiziert mit dem MSC-Siegel
zur debatte – Heft 3/2021: NUTZTIERHALTUNG – Herausforderungen und Alternativen
In ihrer Zeitschrift »zur debatte« – Heft 3/2021 – setzt die Katholische Akademie in Bayern das Schwerpunktthema »NUTZTIERHALTUNG – Herausforderungen und Alternativen« als Titelstory. Hintergrund ist eine gemeinsame Zoom-Veranstaltung vom 4. Mai 2021 mit dem gleichnamigen Titel in Zusammenarbeit mit der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften und bezieht sich auf die von der Agrar-Lobbyistin und damaligen Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner initiierte Studie »SocialLab – Nutztierhaltung im Spiegel der Gesellschaft.«
Interessant ist, dass der Artikel die Katholische Kirche mit ihrer Verantwortung und ihrem enormen Einfluss völlig außen vor lässt. Insofern bleibt es bei der agrar-lobbyistischen Auslegung der Problemlösung, dass den Verbraucher*innen einfach besser erklärt werden muss, dass Massenkonsum Massentierhaltung erfordert, zumal um den Preis günstig zu halten und die Zustände der Massentierhaltung nur ein besseres Image und Verständnis benötigen, damit Verbraucher*innen das System besser akzeptieren.
Klima- und Umweltschutzbericht 2021 der Deutschen Bischofskonferenz zum Erzbistum München und Freising
Die Deutsche Bischofskonferenz kritisiert in ihrem Klima- und Umweltschutzbericht 2021 das Erzbistum München und Freising deutlich, indem sie darauf verweist, dass dessen Nachhaltigkeitsleitlinien von 2015 bislang weder durch verbindliche Ausführungsbestimmungen noch ein Klimaschutzkonzept untersetzt sind.
Auszug aus dem: Klima- und Umweltschutzbericht 2021 der Deutschen Bischofskonferenz für das Erzbistum München und Freising
- Seit 2015 sind die Diözesanen Nachhaltigkeitsleitlinien das maßgebliche Regelwerk, bislang jedoch weder durch verbindliche Ausführungsbestimmungen noch ein Klimaschutzkonzept untersetzt.
- Das Bewusstsein für eine nachhaltige Bewirtschaftung von Kirchenland ist v. a. in der Fläche unterentwickelt, was sich seit dem Artenschutz-Volksbegehren zu ändern beginnt. „Mehr Biodiversität auf Umgriffsflächen“ sind von der Abteilung Umwelt forcierte Pilotprojekte in Kitas, Pfarrgärten und Bildungshäusern.



