Unser Bewertungssystem erklärt
Je nachdem, ob bzw. welche Beschaffungskriterien sich die Bistümer und Landeskirchen in den Kategorien Verwaltung, Gemeinden, Einrichtungen, Jugendorganisationen, Erreichen der Klimaneutralität und Landverpachtung – für Tierprodukte, deren Reduktion bzw. pflanzliche Alternativen – gegeben haben, ist die Bewertung mittels unserer Tierschutz-Kirchen-Labels ausgefallen.

Je öfter das gleiche Label in den verschiedenen Kategorien vergeben wurde, desto größer ist sein Farbanteil in unserem Balkendiagramm zum Tierschutz-Kirchen-Ranking. Auf der Ebene des §-Zeichens (das für Verordnungen oder starke Richtlinien steht) bewerten wir dies pro Label mit dem Faktor 1.0. Auf der Ebene des ⬈-Zeichens (das für Engagement und Würdigung steht) bewerten wir dies pro Label mit dem Faktor 0,5.

Eine unterschiedliche quantitative Gewichtung von Kategorien, beispielsweise zwischen Gemeinden und Einrichtungen, hinsichtlich ihres direkten Impacts auf den Tierschutz haben wir bislang nicht vorgenommen, sondern rein qualitativ die in Frage kommenden Verordnungen und Richtlinien beurteilt. Zwar ist die direkte Essensausgabe in Einrichtungen z. B. um ein Vielfaches umfangreicher als beispielsweise in den Kirchengemeinden, allerdings braucht es zumeist diese, um entsprechende Regelungen in den Einrichtungen zu erwirken. Auch können die Gemeinden – aufgrund der meist föderalen Struktur – trotz der großen Richtlinienkompetenz der Bistümer und Landeskirchen vieles eigenständig entscheiden.
Die Kategorie-Icons erklärt

Verwaltungsebene:
Bezieht sich auf Regelungen, die ausschließlich die Leitungs- und Verwaltungsebene eines Bistums bzw. einer Landeskirche betreffen.

Gemeindeebene:
Betrifft Regelungen, die sich im Wesentlichen auf sämtliche Kirchengemeinden eines Bistums bzw. einer Landeskirche beziehen.

Einrichtungsebene:
Betrifft Regelungen, die sich im Wesentlichen auf sämtliche Einrichtungen (Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeheime) eines Bistums bzw. einer Landeskirche beziehen. Caritas- und Diakonie-Einrichtungen werden von uns in Kürze noch separat bewertet.

Jugendorganisationen:
Diese Kategorie umfasst Regelungen, die sich die Jugendorganisationen der Bistümer bzw. der Landeskirchen (vorwiegend selbst) gegeben haben.

Klimaneutralität:
Zeigt gemäß unserer Unterteilung (die Jahre 2030, 2035, 2040, 2045) auf, bis wann die Landeskirchen bzw. Bistümer die Klimaneutralität anstreben. Die gesetzliche Frist zur Erreichung der Klimaneutralität ist 2045.

Landverpachtung:
Betrifft Regelungen von Bistümern oder Landeskirchen hinsichtlich des Tierschutzes bei der Verpachtung von Kirchenland.

Verordnungen bzw. starke Richtlinien:
Auf dieser Ebene beurteilen wir für die einzelnen Kategorien, ob überhaupt bzw. welche Verordnungen/starke Richtlinien im Sinne unserer Tierschutz-Kirchen-Labels vorliegen

Engagement-Würdigung:
Auf dieser Ebene beurteilen wir für die einzelnen Kategorien, ob abseits von Verordnungen bzw. starken Richtlinien ein besonderes Engagement durch Programme und Initiativen etc. erkennbar ist, den Tierschutz voranzubringen.
Tierschutz-Kirchen-Label erklärt
Mit unserem Tierschutz-Kirchen-Label wollen wir transparent aufzeigen, wie sich die 27 Bistümer und 20 Landeskirchen aber auch einzelne Gemeinden und Einrichtungen zum Tierschutz positionieren, und sie zu möglichst weitreichenden Schritten bewegen. Mehr zu den Unterscheidungen der einzelen Lables erfahrt ihr in unserem Artikel »Tierschutz-Kirchen-Label.de«
Massentierhaltung raus aus kirchlichen Einrichtungen – vegane Alternativen rein!

Für eine quantitative Beurteilung der Gemeinden und Einrichtungen planen wir separat etwa 2.500 von diesen nach ihren Beschaffungskriterien zu befragen und die Ergebnisse als Querschnitt zu veröffentlichen.
Wir freuen uns über deine Unterstützung!