Will Kirche Tierschutz?

Evangelische und katholische Kirche zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der Massentierhaltung und im Tierschutz!

Inhaltsverzeichnis

96 % aller in Deutschland konsumierten Fleischprodukte stammen aus Massentierhaltung.

Auch in der Kirche?!

Mit dieser Frage und wohl auch traurigen Tatsache tritt die Initiative »Will-Kirche-Tierschutz.de« an die beiden großen deutschen Amtskirchen heran.

Wir fordern die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland auf, bis Ende 2025 für alle ihre Landeskirchen, Bistümer, Gemeinden und Einrichtungen zumindest eine Bio-Beschaffung für sämtliche tierlichen Produkte per Verordnung als ersten Schritt zu erlassen bzw. durchzusetzen und zudem den Konsum bzw. das Angebot von tierlichen Produkten soweit wie möglich im Sinne des Tier- und Klimaschutzes einzuschränken und stattdessen konsequent vegane Alternativen anzubieten.

Zwar sprechen sich die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland in ihren öffentlichen Positionspapieren gegen Massentierhaltung und für eine nachhaltige ökologische Landwirtschaft aus, doch wenn es um die Beschaffung in ihren Gemeinden und Einrichtungen geht, stammen die tierlichen Produkte fast immer aus konventioneller Massentierhaltung.

Klimaschutzrichtlinie-EKD, § 6 Beschaffung

(1) Bei der Beschaffung sollen ökologisch zertifizierte und aus fairem Handel stammende Produkte eingekauft werden.

(2) In kirchlichen Einrichtungen und Kantinen sollen ökologische, nachhaltig hergestellte, faire, regionale, saisonale und das Tierwohl angemessenen berücksichtigende Lebensmittel sowie fleischreduzierte Mahlzeiten angeboten werden.

Klimaschutzrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), § 6 Beschaffung1

Laut dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) stammten 2022 nur 3,9 Prozent2 des gekauften Fleischs aus biologischer Erzeugung. Dies spiegelt sich nach unseren Erkenntnissen so auch in den einzelnen Landeskirchen, Bistümern, Gemeinden und Einrichtungen der evangelischen und der katholischen Kirche wider. Damit bleiben diese weit hinter ihren eigenen Ansprüchen einer nachhaltigen und ökologischen Beschaffung zurück.

Selbst Prestigeprojekte wie die Auszeichnung als »Ökofaire Gemeinde« der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland schreiben nicht einmal zwingend die Verwendung von Bio als Mindeststandard für Tierprodukte vor und nur etwa 403 von 9954 Gemeinden der Landeskirche nehmen an dem seit 2017 bestehenden Programm überhaupt teil. Aktuelles Ziel ist es gerade einmal, die Anzahl bis 2027 auf 25 % der Gemeinden auszuweiten.

Dies ist um so erstaunlicher, als die im November 2021 erlassene Beschaffungsverwaltungsvorschrift5 der Nordkirche die Lebensmittelbeschaffung nach Bio-Zertifikaten bzw. bei Fisch MSC vorsieht. Diese bezieht sich jedoch wohl nur auf die Landeskirche (Verwaltungsebene) selbst und nicht auf die Gliedkirchen, also auch nicht auf die Kirchengemeinden, die eigenständig handeln und nicht der Beschaffungsverwaltungsvorschrift unterliegen. Dieses Beispiel veranschaulicht sehr gut, in welchem Dilemma bzw. Widerspruch die Landeskirchen und Bistümer bei der Umsetzung ihrer verkündeten Ansprüche zumeist stecken.

Wir verstehen es als eine unserer Aufgaben, diese Widersprüche aufzuzeigen und Verbesserungen zu bewirken sowie Programme wie die »Ökofaire Gemeinde« auf ihren fehlenden Anspruch hinsichtlich des Tierschutzes zu verweisen.

Der enorme Einfluss der evangelischen und der katholischen Kirche in Deutschland auf den Tierschutz

Die evangelische und die katholische Kirche stellen hierzulande mit Abstand die größten Glaubensgruppierungen dar, womit sie einen wesentlichen Einfluss darauf ausüben können, wie es um den Tierschutz in Deutschland bestellt ist. Über Jahrzehnte konnte sich der Konsum von Produkten aus schlimmster Massentierhaltung als Status quo in ihren Gemeinden und Institutionen etablieren. Entsprechend haben sie Verantwortung dafür, was bei ihren Kirchenveranstaltungen und in ihren Einrichtungen unter welchen Bedingungen auf die Teller kommt. Zudem kommt ihnen, da sie zu den größten Landverpächter*innen für die Landwirtschaft in Deutschland zählen, sowie als Großversorger im Catering für die enorme Anzahl von Einrichtungen, die sie betreiben, eine besondere Bedeutung zu.

Viele Menschen orientieren sich in ihrem moralischen Handeln an den Leitlinien, die ihnen ihr Glauben und die Kirchen vorgeben.

Beide Amtskirchen haben sich mittlerweile dazu bekannt, dass es bereits aus Klimaschutzgründen, aufgrund der globalen Gerechtigkeit sowie aus gesundheitlichen und Tierschutzaspekten zwingend einer Änderung in der Tierhaltung und bezüglich des hohen Fleischkonsums bedarf. Entsprechend befinden sich die beiden Amtskirchen in einem Veränderungsprozess dahingehend, was sie ihren Mitgliedern empfehlen und innerhalb ihrer eigenen Institutionen und Einrichtungen vor allem verändern müssen.

Deshalb ist es enorm wichtig, dass die beiden Kirchen nicht nur beiläufig in ihren Positionspapieren die Massentierhaltung und den hohen Fleischkonsum ablehnen, sondern auch anfangen, dies in ihren Gemeinden und Einrichtungen umzusetzen und vorzuleben, statt dort nahezu überall Produkte aus schlimmster Massentierhaltung zu servieren.

Unsere Vision ist es: dass die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland eine rein pflanzliche Ernährung als zeitgemäße tierfreundliche, umweltschonende und gesunde Ernährungsform religionsunabhängig empfehlen und innerhalb ihrer Institutionen konsequent umsetzen.

Unsere Mission ist es: christliche Gemeinden und Einrichtungen durch ein öffentliches Bewertungssystem ihrer Beschaffungskriterien zu bestmöglichem Tierschutz und einem möglichst rein veganen Angebot zu bewegen.

Um dies zu erreichen, haben wir ein vierstufiges Labeling eingeführt, mit dem wir sowohl fortschrittliches als auch rückständiges Verhalten von Gemeinden und Einrichtungen transparent bewerten und mittels Kampagnen auf Widersprüche zwischen Anspruch und trauriger Wirklichkeit aufmerksam machen, sowie positive Entwicklungen würdigen.

Die Strukturen der beiden Amtskirchen

Die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland sind in 20 evangelischen Landeskirchen und 27 katholischen Bistümern/Erzbistümern organisiert, die mit der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz jeweils eine Dachorganisation haben. Allerdings üben diese hinsichtlich der Beschaffung und Verpachtung kaum Einfluss gegenüber den einzelnen Landeskirchen und Bistümern aus und diese wiederum auch nicht gegenüber den vielen Gemeinden und Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Kitas etc.). Es ist vielmehr ein Politikum, wie sich die einzelnen Bistümer und Landeskirchen verhalten. Ebenso treffen die ca. 23.000 Kirchengemeinden diesbezügliche Entscheidungen meist durch den Gemeindekirchenrat bzw. ähnliche Organe vor Ort. Auch die beiden großen Werke Caritas und Diakonie haben in dieser Hinsicht durch ihre Landes- und Ortsverbände zumeist eigene Entscheidungskompetenzen.

Entsprechend gibt es weder einheitliche Kriterien für die Lebensmittelbeschaffung noch einheitliche Verpachtungskriterien für Kirchenland. Die Kriterien unterscheiden sich auf Bistums- und Landeskirchenebene stark, soweit sie überhaupt vorhanden sind, und sind für die zugehörigen Gemeinden, Werke und Wirtschaftsbetriebe dann wiederum zumeist unverbindlich. Ob diese sich entsprechende Richtlinien geben, bleibt ihnen fast immer selbst überlassen.

Mehr zu den Strukturen der beiden Amtskirchen und den Verantwortlichkeiten werden wir bald in einem ausführlichen Artikel darstellen.

»Wir können die Augen nicht verschließen vor katastrophalen Zuständen in den großen Tierfabriken.«

»Die viel zu großen Mastbetriebe, die einzig und allein auf den Profit setzen, verursachen täglich aufs Neue unsägliches Leid an der Kreatur.«

Der katholische Berliner Erzbischof Heiner Koch zum Auftakt der Internationalen Grünen Woche 2017 im RBB-Hörfunk6

Die Positionen der katholischen und der evangelischen Kirche in Deutschland zum Tierschutz

Das Thema Tierschutz vs. Massentierhaltung und generell der Konsum von tierlichen Produkten stellen für beide großen Amtskirchen ein wachsendes innerkirchliches Konfliktthema dar. Schon durch die Sustainable Development Goals8, denen sich beide Amtskirchen verpflichtet sehen, und durch notwendige Emissions-Anpassungen zur Einhaltung des Klimaschutzgesetzes ist das Thema Konsum von tierlichen Produkten dauerhaft auf der Tagesordnung der Kirchen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Regelung der Beschaffungskriterien, die zur Erreichung dieser Ziele notwendig sind.

Zudem ergibt sich aus den publizierten ideologischen Ansprüchen der Kirchen, möglichst eine Fairtrade- sowie ökologisch nachhaltige und »tierwohlgerechte« Beschaffung zu gewährleisten. Die tatsächliche Umsetzung in den kirchlichen Einrichtungen und Gemeinden zeigt jedoch eine diametrale Verhaltensweise zwischen Anspruch und Zuständen bezüglich des Tierschutzes, die Sprengstoff bietet.

»Die Amtskirchen stehen auf oberster Leitungsebene vor der Herausforderung, einerseits die Zeichen der Zeit erkannt zu haben, keine zusätzliche moralische Angriffsfläche über den sich entwickelnden Tierschutz und ihr eigenes Zurückbleiben zu bieten und andererseits über Jahrzehnte den Konsum von Produkten aus der Massentierhaltung als Status quo in ihren Gemeinden und Institutionen etabliert zu haben und dies nun ändern zu müssen.«

Carsten Halmanseder | Will-Kirche-Tierschutz.de

Beide großen Amtskirchen vertreten aktuell nahezu identische ideologische Positionen hinsichtlich notwendiger Veränderungen im Tierschutz sowie zur Reduktion von tierlichen Produkten und beziehen sich auch aufeinander, insbesondere auf die Publikation »Nutztier und Mitgeschöpf! Tierwohl, Ernährungsethik und Nachhaltigkeit aus evangelischer Sicht – EKD-Text 133«8

»Aus den dargestellten Positionen wird sehr deutlich, dass die beiden Amtskirchen die Tiere und ihr unendliches Leiden in einem Transformationsprozess der Landwirtschaft wieder ganz hinten anstellen (wollen).«

Carsten Halmanseder | Will-Kirche-Tierschutz.de

Sie vertreten dabei zumeist nur Änderungen, die sich ohnehin seit langem im gesellschaftlichen Diskurs befinden und hinter deren Umsetzung beide Kirchen trotzdem weit zurückliegen. Entsprechend fürchten sie daraus einen weiteren Reputationsverlust.

Die derzeitige Entwicklung und Durchsetzung von Tierhaltungs-Labels und entsprechenden Label-Stufen (z. B. Haltungsstufen 1 bis 4 des Lebensmitteleinzelhandels, LEH) werden vermutlich zukünftig einen Handlungsdruck auf diverse Institutionen und Unternehmen sowie auch auf Teile der Gesellschaft ausüben (lassen), dies zumindest dahingehend, nicht die niedrigsten Label-Standards anzuwenden. Andererseits ist zu befürchten, dass die entsprechenden Labels und Abstufungen dazu dienen können, vermeintlichen Tierschutz über entsprechende höhere (Greenwashing-)Label-Stufen zu suggerieren und die Missstände so sogar noch gesellschaftsfähiger zu machen.

Große Teile des LEH haben bereits angekündigt, bis 2030 aus den Haltungsstufen 1 bis 2 auszusteigen10 (wobei bislang nur ein kleiner Teil von Tierprodukten durch die Labels erfasst wird).

Theologische Positionen

Die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland haben eine Vielzahl von theologischen Publikationen zum Tierschutz herausgebracht. Wir betrachten die Position der evangelischen und der katholischen Kirche in Deutschland hier aus einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung heraus. Selbstverständlich erwarten wir auch von anderen Religionen sowie generell glaubensunabhängig von Menschen und Institutionen eine Verhaltensweise entsprechend den Zielen der Kampagne.

Wie erwähnt, klafft zwischen Anspruch und Wirklichkeit beim Tierschutz beider Amtskirchen, auch hinsichtlich ihrer theologischen Positionen, eine riesige Lücke in der bisherigen Umsetzung, was die Kirchen auch weitgehend selbstkritisch eingestehen. Die Evangelische Kirche in Deutschland beschreibt ihre Position beispielsweise in der bereits erwähnten Publikation »Nutztier und Mitgeschöpf! Tierwohl, Ernährungsethik und Nachhaltigkeit aus evangelischer Sicht – EKD-Text 133«. Die katholische Kirche in Deutschland bezieht sich ebenfalls auf den Text 133 der EKD sowie zeitgenössisch auf die Ausführungen des Papstes in der Laudato si‘ und hat ebenso viele eigene Publikationen zu der Thematik verfasst, z. B. »Vom Wert der Vielfalt – Biodiversität als Bewährungsprobe der Schöpfungsverantwortung – Arbeitshilfen Nr. 32311«.

Beide Kirchen und vor allem die zugehörigen Interessensgruppen haben eine Vielzahl von Veröffentlichungen zum Thema verfasst. Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt in einem ausführlichen Artikel darauf eingehen.

Wichtig ist zu wissen, dass gerade die Herausforderungen des Klimaschutzgesetzes für die Kirchen bei der Neuordnung ihres Verhältnisses zum Tierschutz und zum Konsum tierlicher Produkte aktuell sehr bestimmend sind.

»Die Kirchen gehören in Deutschland zu den größten Verpächtern von Agrarland. Mehr als eine halbe Million Hektar Acker befinden sich sozusagen in Gottes Hand. Das sind fast 10 Prozent des insgesamt verpachteten Ackerlandes.«

agrarheute12

Die beiden Amtskirchen gehören in Deutschland zu den größten Verpächter*innen von Agrarland. Fast zehn Prozent des insgesamt verpachteten Ackerlandes befinden sich in Kirchenhand. Damit ist die Gestaltung von Verpachtungskriterien-/richtlinien der Kirche symbolisch wie pragmatisch von großem Einfluss auf die deutsche Landwirtschaft. Entsprechend groß und bemüht ist der Lobbyismus der Landwirtschaft in den Kirchen. Auch hier üben die Bistümer und Landeskirchen kaum direkten Einfluss auf die Verpachtungspraxis aus, auch da das Kirchenland fast ausnahmslos den Kirchengemeinden gehört und diese oftmals direkt für die Verpachtung zuständig sind und lediglich von Kreiskirchenämtern etc. beraten werden. Die meisten Bistümer und Landeskirchen stellen Verpachtungsrichtlinien und Musterpachtverträge zur Verfügung. Diese beinhalten jedoch nur sehr selten Tierschutzaspekte für die sogenannte Nutztierhaltung. Im Regelfall werden nur einige Umweltschutzinteressen wie das Ausbringen von Klärschlamm oder der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen übergreifend als Ausschlusskriterien geregelt.

Allerdings gibt es auch bei den Verpachtungskriterien einige Best Practices, wie die der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens. Diese hat bereits 2014 auf ihrer Landessynode eine Empfehlung für Gemeinden beschlossen, »kein Kirchenland für sogenannte industrielle Massentierhaltung zur Verfügung zu stellen«13, und dies mit »ethisch nicht tolerierbaren Missständen in Aufzucht und Haltung der Tiere« begründet. In Umsetzung dieser »Bitte« der Landessynode sieht der Musterlandpachtvertrag künftig vor, dass bei der Anzahl der Tiere und den Haltungsbedingungen die Standards für den ökologischen Landbau laut EG-VO als Mindestanforderungen eingehalten werden. Die Evangelische Kirche Mitteldeutschland hat 2017 ihre Verordnung14 zur Verpachtung kircheneigener Landwirtschaftsflächen angepasst, die als Ausschlusskriterium vorsieht: »Im Betrieb darf wegen der Belastungen für die Umwelt, die Bevölkerung und der Sorge um das Tierwohl keine Massentierhaltung stattfinden«, und nach der zudem gilt: »Betriebe, in denen systematisch geschlechtsbezogen Tiere (u. a. Küken) getötet werden, können nicht berücksichtigt werden.« Zur Abgrenzung des Begriffs Massentierhaltung werden die baurechtlichen Obergrenzen für die »Viehhaltung in Großvieheinheiten je Hektar Gesamtbetriebsfläche« herangezogen. Der Geltungsbereich der Verordnung versteht sich für selbstverwaltete Gemeinden – wie es zumeist der Fall ist – nur als Empfehlung.

Die Forderungen innerhalb der Kirche nach einer Einbeziehung von Tierschutzkriterien in die Landverpachtung werden lauter. Dies findet allerdings nur sehr zurückhaltend statt, da der Lobbyismus der Landwirtschaft stark in den Kirchen verankert ist und gerade in den kirchlichen Gemeinderäten kaum Mehrheiten für strengere Umwelt- und Tierschutzstandards und entsprechende Verpachtungsrichtlinien bestehen.

Mittlerweile gibt es eine Reihe von Handreichungen oder auch Richtlinien zur Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen der einzelnen Bistümer und Landeskirchen sowie auch verschiedene Internet-Portale kirchlicher Institutionen zu dem Thema.

Wir werden die Verpachtungskriterien mittelfristig in unser Tierschutz-Kirchen-Label aufnehmen und dort entsprechend ausweisen, selbstverständlich mit dem Ziel sie voranzubringen.

»Wir haben als Christen versagt, weil wir in unserem Glauben die Tiere vergessen haben.«

Glauberger Schuldbekenntnis

Bereits 1988 formulierten die damalige Pfarrerin Christa Blanke sowie ihr Mann Pfarrer Michael Blanke das Glauberger Schuldbekenntnis, welches das Versagen der Kirche gegenüber dem Tierschutz theologisch, seelsorgerlich, ökumenisch und hinsichtlich des politischen Einflusses bekennt.

Christa und Michael Blanke gründeten 1989 den Verein AKUT e. V. (Aktion Kirche und Tiere). Dieser Verein zeigt auch heute noch das Versagen der Kirche auf, auch wenn er leider nicht die wünschenswerte kirchliche Unterstützung erfährt.

Das Institut für Theologische Zoologie e. V. ist ein interdisziplinäres Projekt, das neben naturwissenschaftlichen, insbesondere verhaltens- und evolutionsbiologischen, Aspekten geisteswissenschaftliche Sichtweisen, Deutungen und Interpretationen dieser Erkenntnisse als Erweiterung einer bis dato hauptsächlich anthropologisch orientierten Theologie einschließt. Das Institut bietet dabei Erfahrungsräume, verschiedene Bildungsformate und Materialien an, die ein Erfahrungswissen zum Miteinander von Mensch, Tier und Natur ermöglichen und kultivieren sollen. Leiter des Instituts für Theologische Zoologie ist Dr. Rainer Hagencord. Dieser scheut sich nicht, auch ganz pragmatisch deutliche Aussagen und Kritik zum Verhalten der Kirchen in Bezug auf den Tierschutz vorzubringen. Auf der Seite des Instituts werdet ihr viele Informationen finden, die theologische Aspekte und interdisziplinäres Wissen gegenüberstellen.

In jüngerer Zeit beschreiten auch gerade die großen Kirchentage sowohl der evangelischen als auch der katholischen Kirche in Deutschland neue Wege, den Klima-, Umwelt- und Tierschutz auf den Speiseplan zu setzen. Die vorsichtigen Versuche, dort teils nur vegetarische15 und vegane Verpflegung anzubieten, sorgen hingegen für großes Aufsehen und Widerspruch seitens der Agrar-Lobby.

Es gibt bereits viele positive Beispiel von Gemeinden und Einrichtungen sowie zahlreiche Menschen in kirchlichen Initiativen, die sich für einen besseren Tierschutz stark machen und schon jetzt ausschließlich vegetarische oder vegane Produkte im Sinne des Tierschutzes anbieten.

Wir werden auf unserer Webseite viele dieser positiven Beispiele porträtieren, aber auch negative Beispiele beim Namen nennen.

In unseren FAQs erfahrt ihr mehr über unsere Kampagne.

  1. Klimaschutzrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), § 6 Beschaffung ↩︎
  2. 3,9% Bio-Anteil bzw. 96% der Fleischprodukte in Deutschland kommen aus konventioneller Massentierhaltung. ↩︎
  3. »Mehr als 40 Gemeinden der Nordkirche befassen sich intensiv mit dem Thema Beschaffung und haben sich auf den Weg zu einer „Ökofairen Gemeinde“ gemacht, 15 sind bereits zertifiziert. Hinzu kommen 15 Einrichtungen, von denen 7 bereits ausgezeichnet sind. Das Projekt „Ökofaire Gemeinde / Ökofaire Einrichtung“ ist ein niedrigschwelliges Angebot für Gemeinden, ihr Einkaufsverhalten neu aufzustellen und so Treibhausgase einzusparen.« ↩︎
  4. Anzahl der Kirchengemeinden der Nordkirche ↩︎
  5. Nordkirche, Beschaffungsverwaltungsvorschrift – BeschVwV 6.5.2 Umwelt- und Sozialkriterien sowie Auszug Anlage 1, Siegel (und Zertifizierungen) für die Beschaffung ↩︎
  6. Erzbischof kritisiert die »Tierfabriken« in der Landwirtschaft ↩︎
  7. 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) ↩︎
  8. Publikation »Nutztier und Mitgeschöpf! Tierwohl, Ernährungsethik und Nachhaltigkeit aus evangelischer Sicht – EKD-Text 133« ↩︎
  9. Greenpeace-Supermarkt-Check IV: Aldi, Edeka/Netto, Rewe/Penny haben angekündigt, ab 2030 nur noch Frisch­fleisch der Haltungs­formen 3 und 4 zu verkaufen. ↩︎
  10. »Vom Wert der Vielfalt – Biodiversität als Bewährungsprobe der Schöpfungsverantwortung – Arbeitshilfen Nr. 323« ↩︎
  11. zu: Die Kirchen gehören in Deutschland zu den größten Verpächtern von Agrarland. ↩︎
  12. Amtsblatt A 263 / Jahrgang 2014 – Nr. 21 Reg.-Nr. 42304 (15) 766 – Hinweise
    zur ethisch verantwortbaren Bewirtschaftung unbebauter Grundstücksflächen – 1. Massentierhaltung: »Mit Beschluss der Drucksache Nr. 123 hat die 26. Landessynode
    die Kirchgemeinden gebeten, kein Kirchenland für sogenannte industrielle Massentierhaltung zur Verfügung zu stellen, da diese zu Lasten der Tiere als Mitgeschöpfe des Menschen geht. Insbesondere gibt es bei der industriellen Massentierhaltung ethisch nicht tolerierbare Missstände in Aufzucht und Haltung der Tiere. In Umsetzung dieser Bitte der Landessynode sieht der Musterlandpachtvertrag künftig vor, dass bei der Anzahl der Tiere und den Haltungsbedingungen die Standards für den ökologischen Landbau laut EG-VO (Verordnung [EG] Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. November 2008) und Genehmigungsfreiheit nach der 4. BImSchV (Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 2. Mai 2013) als Mindestanforderungen eingehalten werden.« ↩︎
  13. Veröffentlichung Amtsblatt 15.10. 2017 – Erste Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Kirchengesetz über Grundstücke in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland – (Auszug) Ausschlusskriterien: c) »Im Betrieb darf wegen der Belastungen für die Umwelt, die Bevölkerung und der Sorge um das Tierwohl keine Massentierhaltung stattfinden. d) Betriebe, in denen systematisch geschlechtsbezogen Tiere (u. a. Küken) getötet werden, können nicht berücksichtigt
    werden.« ↩︎
  14. Verpflegung: Der Kirchentag isst grün und fair – »… Dies schließt besonders die drastische Verringerung des Fleischverzehrs ein, wobei die Gremien des Kirchentages mit gutem Beispiel durch eine vegetarische Sitzungsverpflegung vorangehen.« ↩︎