Evangelische Kirche von Westfalen

So schneidet die Evangelische Kirche von Westfalen im Tierschutz ab.

»Das System Billigfleisch muss überwunden werden« – so lautete 2020 noch die Forderung der damaligen EKD-Ratspräsidentin Annette Kurschus in ihrer Doppelfunktion als Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) im Zuge des Tönnies-Skandals während der Corona-Zeit.

Dieser Anspruch findet sich in den heutigen Richtlinien,wie z. B. den »Grundsätzen für eine ökologisch faire Beschaffung in Kirchengemeinden« der EKvW leider nicht wieder und weicht stattdessen einem geschmeidigen Wording wie »Bevorzugt werden …« und »… sofern die Preisunterschiede nicht unverhältnismäßig sind«. Die Auswertung für das Tierschutz-Kirchen-Ranking der Evangelischen Kirche von Westfalen zeichnet ein ernüchterndes Bild: Statt mit konsequenten Zielvorgaben und der Forderung nach konkreten Mindeststandards für Tierprodukte (entsprechend der Haltungsform-Kennzeichnung 4 und 5) als Vorbild voranzugehen, hat die Landeskirche den Tierschutz auf institutioneller Ebene deutlich vernachlässigt und gegenüber früheren ambitionierteren Konzepten spürbar an Schwung verloren. Das zeigen die aktuellen Kirchengesetze und Richtlinien der EKvW, die sich mit der Beschaffung von Lebensmitteln oder dem Essensangebot in kirchlichen Einrichtungen befassen.

Verwaltung, Gemeinden und Einrichtungen

Die Entwicklung der EKvW ist im Bereich der Beschaffung bemerkenswert rückläufig. Das Klimaschutzgesetz der Landeskirche aus dem Jahr 2022 macht keine Vorgaben zur Reduktion von Tierprodukten oder zur Beendigung der Massentierhaltung. Dies überlässt es dem »Klimaschutzplan EKvW 2023–2027«, wo der Begriff »ökologisch« gegenüber den Klimaschutzplänen der Vorjahre auffälligerweise fehlt. Hier heißt es lediglich noch: »Bei der Zubereitung und Belieferung der Essensangebote wird eine regionale, saisonale, nachhaltige und fleischarme Frischküche bevorzugt.« Verbindliche Mindeststandards auf der Grundlage von Haltungsformen oder Quoten zur Reduktion von Tierprodukten fehlen auf landeskirchlicher Ebene ebenso wie beim Diakonischen Werk RWL.

Immerhin hält die EKvW (nach telefonischer Auskunft) noch an ihrer Praxis fest, standardmäßig ein fleischloses Menü für die Teilnehmenden der Synoden vorzusehen. Wer Fleisch essen möchte, muss dies als Opt-in vorab aktiv bestellen. Damit soll dem Grundsatz Rechnung getragen werden, »so wenig Fleisch wie möglich« zu konsumieren. »Wir nehmen unsere eigenen Beschlüsse ernst«, formulierte der langjährige Vizepräsident des Landeskirchenamts, Ulf Schlüter, 2018. »Wir können nicht jahrelang über die industrielle Massentierhaltung und Fleischproduktion reden und in unserem eigenen Handeln alles beim Alten lassen. Es sollte der Grundsatz gelten: So wenig Fleisch wie möglich.« Bis auf den Versorgungsansatz bei den Synoden scheint sich jedoch wenig bewegt zu haben; Produkte aus Massentierhaltung können weiterhin ohne Einschränkungen in Gemeinden und Einrichtungen der EKvW angeboten werden.

Wegen dieses eklatanten Mangels an verbindlichen Vorgaben erhält die Landeskirche in den Kategorien Verwaltung, Gemeinden und Einrichtungen auf der Verordnungsebene zwingend das Label rot »schlimmste Massentierhaltung H1 | H2 | H3«. Auf der Engagement-Ebene wird dies jedoch mit dem Label orange »H4 | H5 (Bio)« für die Kategorien Verwaltung und Gemeinden aufgewertet. In der Kategorie Verwaltung würdigen wir insbesondere die weiterhin bestehende Vorbildfunktion der Synode, die seit 2018 standardmäßig vegetarisch tagt und Fleisch nur per »Opt-in« anbietet. In der Kategorie Gemeinden loben wir die beständige Informationsarbeit der Fachbereiche »Kirche + Klima« und »Kirche und Gesellschaft« sowie das herausragende Leuchtturmprojekt an der Basis, den Dortmunder »Kirchentag Mensch-Tier-Schöpfung«. In der Kategorie Einrichtungen fehlt es dagegen weiterhin an überzeugenden Programmen oder Zielen, die ein zusätzliches Label im Bereich Engagement rechtfertigen würden.

Jugendorganisationen

Die Evangelische Jugend in Westfalen (EJiW) liegt auf der Verordnungsebene hinter anderen kirchlichen Jugendverbänden, da auch hier konkrete, verbindliche Beschaffungsrichtlinien mit klaren Tierschutz- oder Reduktionsvorgaben fehlen. Dennoch setzen Projekte wie »juengerREISEN goes green« oder »Faire Ferien« beachtliche Impulse: Hier wird beispielsweise empfohlen, deutlich über die Hälfte der Mahlzeiten vegetarisch zu planen und konsequent auf vegane Alternativen sowie auf Bio- und Fair-Trade-Produkte zu setzen.

Einordnung: Aufgrund der fehlenden Bindungswirkung lautet das Urteil auf der Verordnungsebene leider rot »schlimmste Massentierhaltung H1 | H2 | H3«. Das starke praktische Bemühen in der Freizeitarbeit rechtfertigt jedoch auf der Engagement-Ebene das Label orange.

Landverpachtung

Ein besonders ambivalentes Bild zeigt sich beim Umgang mit dem Kirchenland. 2019 veröffentlichte die EKvW die bemerkenswert progressive Handreichung »Kriterien für die Verpachtung von Kirchenland«, die dem »Prinzip der starken Nachhaltigkeit« Vorrang einräumte und explizit konkrete »Tierwohlaspekte« (z. B. Weidegang, Verbot von Vollspaltenböden und betäubungsloser Enthornung) einforderte. Die Realität sieht jedoch anders aus: Die Kriterien fanden keinen Einzug in die bindende Wirtschaftsverordnung von 2022, die Pachtzinsen weiterhin strikt ökonomisch an ortsüblichen Sätzen bemisst. In der Praxis hat die Handreichung jedoch Bedeutung weit über die EKvW hinaus erlangt und dient als aktive Hilfe für ambitionierte Gemeinden, um bessere Pachtverträge durchzusetzen.

Einordnung: Die regulatorische Lücke und wirtschaftliche Priorisierung zwingt die Verordnungsebene auf das Label rot »schlimmste Massentierhaltung H1 | H2 | H3«. Der herausragende und mutige Vorstoß des Fachbereichs »Kirche im ländlichen Raum« in Form der Handreichung von 2019 wird auf der Engagement-Ebene jedoch mit dem Label orange »H4 | H5 (Bio)« gewürdigt.

Klimaneutralität

Auch im Klimaschutz scheint die EKvW zu bremsen: Wurde 2021 noch eine bilanzielle Klimaneutralität bis 2040 angestrebt, verschiebt das Klimaschutzgesetz von 2022 das finale Ziel (Netto-Null ohne Kompensation) auf 2045. Immerhin sollen die Emissionen bis 2035 um 90 % sinken, wobei die restlichen 10 % ab dann kompensiert werden.

Einordnung: Aufgrund des späten Ziels der vollständigen, kompensationsfreien Neutralität vergibt das Ranking auf der Verordnungsebene das Label rot »Klimaneutralität 2045«. Das recht ambitionierte Etappenziel inklusive Kompensationspflicht bis 2035 sichert auf der Engagement-Ebene jedoch das Label gelb »2035«.

Wir freuen uns zudem über wichtige Hinweise oder Ergänzungen, die zur weiteren Verbesserung unserer Auswertungen beitragen. Schreibt uns in diesem Fall gerne eine E-Mail an kontakt@will-kirche-tierschutz.de.

Sorgen wir gemeinsam für Verbesserungen des Tierschutzes in der Kirche!

Rechercheergebnisse zur Evangelische Kirche von Westfalen

Hinweis: Zitate sind »kursiv« gekennzeichnet. Erläuterungen dazu in »gerader« Schrift

1 Beschaffungskriterien für Tierprodukte und Geltungsbereich

1.1 Inwiefern und mit welcher Verbindlichkeit (z. B. Verordnungen vs. Richtlinie vs. Leitlinie vs. gar nicht) hat die Evangelische Kirche von Westfalen konkrete Beschaffungskriterien für Tierprodukte für sich (Verwaltungsebene) sowie ihre Kirchengemeinden und Einrichtungen (Kitas, Senioren- und Pflegeheime etc.) geregelt und wie ist dies anhand der fünf Haltungsform-Stufen von Haltungsform.de einzuordnen?

Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) verfügt über eine Reihe von Richtlinien, Leitlinien und Verordnungen, die in Bezug auf die Themen Ernährung, nachhaltige Beschaffung und explizit den Tierschutz in einem ambivalenten Verhältnis zueinander stehen. So spricht sich die vorbildliche Handreichung »Kriterien für die Verpachtung von Kirchenland« von 2019 im Rahmen der ökologischen Kriterien ausdrücklich für »zusätzliche Anstrengungen im Bereich Tierwohl und Tiergesundheit« aus und spezifiziert dies zumindest wie folgt: »(Weidegang für Rinder, Spielmaterial für Schweine, keine Enthornung von Kälbern, keine Haltung auf Vollspaltböden, keine nicht-kurativen Eingriffe am Tier, Reduktion von Antibiotika auf das notwendige Maß, Verfütterung von überwiegend heimischem gentechnikfreiem Futter)«. Zudem soll die Verpachtung von Kirchenland dieser Handreichung zufolge dem Prinzip der »starken Nachhaltigkeit« folgen: »Das heißt, die ökologischen Kriterien haben einen Vorrang vor den sozialen und ökonomischen Kriterien.« Daraus folgend soll »am Ende deutlich mehr Kirchenland nach ökologischen Kriterien verpachtet werden.«

Diese Ansprüche finden sich in den Beschaffungskriterien der EKvW leider nicht wieder. Die Formulierung der Beschaffungskriterien für Lebensmittel, die zumeist im Kontext der Klimaschutzregelungen der EKvW verfasst werden, weist bedauerlicherweise eine rückschrittliche Tendenz auf bzw. wurde über die Jahre zunehmend abgeschwächt. So formulierte der Klimaschutzplan von 2021 – ebenso wie vorausgegangene Dokumente der EKvW – noch unmissverständlich: »Für eine ökofaire Beschaffung soll die EKvW… die Bewirtschaftung der Essensangebote in Kitas, Schulen und Kantinen möglichst ökologisch, regional und vegetarisch gestalten.«

Das Klimaschutzgesetz der EKvW aus dem Jahr 2022 macht hierzu keine konkreten Vorgaben und überlässt die Regelung dem »Klimaschutzplan EKvW 2023–2027«, in dem der Begriff »ökologisch« auffälligerweise fehlt. Hier heißt es lediglich noch: »Bei der Zubereitung und Belieferung der Essensangebote wird eine regionale, saisonale, nachhaltige und fleischarme Frischküche bevorzugt.« In einem Beschluss vom November 2022 hatte die Synode die Kirchenleitung der EKvW noch aufgefordert, »öko-faire Beschaffungsleitlinien« für die Evangelische Kirche von Westfalen zu entwickeln. Daraus gingen die »Grundsätze für eine ökologisch faire Beschaffung in Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen« hervor. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung für Kirchengemeinden, deren Maßnahmen überwiegend unverbindlich formuliert sind bzw. lediglich einen sehr schwachen Empfehlungscharakter aufweisen. Zwar wird hier noch von »ökologischen Kriterien« gesprochen, jedoch unter dem Vorbehalt einer doppelten Einschränkung: »Bevorzugt werden Produkte und Dienstleistungen, die: … biologisch und regional erzeugt sind, …« – und dies auch nur, »sofern die Preisunterschiede nicht unverhältnismäßig sind.« Diese doppelte Einschränkung innerhalb einer ohnehin freiwilligen Selbstverpflichtung der Gemeinden fällt unserer Meinung nach deutlich hinter das Engagement zurück, für das sich der Bereich »Kirche + Klima« der EKvW jahrelang eingesetzt hat. Erschwerend kommt hinzu, dass das Dokument weder explizite Maßnahmen für die Beschaffung von Lebensmitteln noch Mindeststandards für Tierprodukte, Reduktionsziele oder Vorgaben für ein alternatives pflanzliches Angebot enthält.

»Das »System Billigfleisch« muss überwunden werden« das forderten im Jahr 2020 noch Katja Breyer, Beauftragte für den kirchlichen Entwicklungsdienst der EKvW sowie die damalige Ratspräsidentin der EKD Annette Kurschus in ihrer Doppelfunktion, auch als Präses der EKvW, im Zuge des großen Tönnies-Skandals während der Corona-Zeit. Wohl eine Kritik, die die EKvW anders als die EKD nicht in ihrem eigenen Handeln und Normen umgesetzt hat. Die von der EKD 2022 erlassene Klimaschutzrichtlinie sieht unter § 6 Beschaffung vor: »In kirchlichen Einrichtungen und Kantinen sollen ökologische, nachhaltig hergestellte, faire, regionale, saisonale und das Tierwohl angemessen berücksichtigende Lebensmittel sowie fleischreduzierte Mahlzeiten angeboten werden.« und fordert in § 1 der Klimaschutzrichtlinie ihre Institutionen dazu auf, Regelungen auf dieser Grundlage zu treffen. Wie beschrieben, ist die EKvW in ihren Regelungen eher deutlich zurückgerudert und hat dies so nicht übernommen. Die »Grundsätze für eine ökologisch faire Beschaffung …« sowie das Klimaschutzgesetz und der Klimaschutzplan der Evangelischen Kirche von Westfalen geben keine Hinweise oder gar Zielformulierungen, wie sie das »System Billigfleisch« in ihrer eigenen Beschaffung beenden will.

Trotzdem möchten wir das Engagement einiger Fachbereiche und Menschen der EKvW gerade im Klimaschutz auch würdigen. An der einen oder anderen Stelle wird das System Massentierhaltung auch deutlich kritisiert sowie mehr Tierschutz gefordert. An entscheidenden Stellen scheint sich dies jedoch innerhalb der EKvW nicht in Normen und Zielformulierungen niederzuschlagen. Wir gehen an dieser Stelle von einer entsprechenden Einflussnahme der Agrarlobby bzw. von einer aktuellen Kräfteverschiebung innerhalb der EKvW aus.

Es bleibt zu hoffen, dass der für 2026 vorgesehene Meilenstein des Klimaschutzplans EKvW 2023–2027 Punkt – »6.1.2. Beschaffungsordnungen – Beschaffungsordnungen sind von den kirchlichen Körperschaften ausgearbeitet und von den Leitungsorganen in Kraft gesetzt.« – dazu genutzt wird, klare Mindeststandards der Haltungsformen 4 und 5 für Tierprodukte, deren Reduktion und das verpflichtende Angebot von pflanzlichen Alternativen, einschließlich klarer Umsetzungsziele festzuschreiben. Wir werden das im Auge behalten.

Für unser Tierschutz-Kirchen-Ranking bedeutet dies, dass wir für die Evangelische Kirche von Westfalen in den Kategorien, Verwaltung, Gemeinden, Einrichtungen auf der Verordnungsebene bzw. starker Richtlinien leider nur das Label rot »schlimmste Massentierhaltung H1 | H2 | H3« vergeben können. Auf der Engagement-Ebene haben wir, wie nachfolgend dargestellt, einige Bereiche der EKvW jedoch noch gesondert gewürdigt.

2. Reduktion von Tierprodukten und veganes Angebot

2.1 Welche Regelungen gibt es in der Evangelischen Kirche von Westfalen zur Reduktion von Tierprodukten sowie zum Ausbau eines vegetarischen und/oder veganen Angebots, wie verbindlich sind diese für die Landeskirche selbst und die ihr unterstellten Gemeinden und Einrichtungen und wo ist dies ggf. geregelt?

Die Evangelische Kirche von Westfalen spricht unter Klimaschutzaspekten nur allgemein von einer notwendigen Reduktion von Tierprodukten. Konkrete Regelungen oder Zielvorgaben finden sich weder im Klimaschutzgesetz noch im »Klimaschutzplan EKvW 2023 – 2027«.  Programme wie die Freiwillige Selbstverpflichtung für Kirchengemeinden »Grundsätze für eine ökologisch faire Beschaffung in Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen« sowie auch das 

»Projekt: KITA + KLIMA«  enthalten keine Reduktionsziele und thematisieren das Thema Ernährung diesbezüglich auch nicht explizit.  Auch die »Meilensteine des Klimaschutzplan EKvW 2023 – 2027« nennen keine Reduktionsziele für die Beschaffung bzw. Verwendung von Tierprodukten. Wie schon an anderer Stelle erwähnt, sehen wir hier eine Ambivalenz zur fachlichen Darstellung und auch dem Engagement des Bereiches »Kirche + Klima« der EKvW, der an sich deutlich auf die Notwendigkeit der Reduktion von Tierprodukten hinweist. 

Seit Nov. 2018 erhalten Teilnehmende der Synoden standardmäßig ein fleischloses Menü, siehe »Wir nehmen unsere eigenen Beschlüsse ernst«.  Wer Fleisch essen möchte, muss dieses als Opt-in vorab aktiv bestellen. Damit soll dem Grundsatz Rechnung getragen werden, »so wenig Fleisch wie möglich« zu konsumieren. Der Theologische Vizepräsident des Landeskirchenamts Ulf Schlüter formuliert im Interview mit evangelisch.de dazu auch: »Wir können nicht jahrelang über die industrielle Massentierhaltung und Fleischproduktion reden und in unserem eigenen Handeln alles beim Alten lassen. Es sollte der Grundsatz gelten: So wenig Fleisch wie möglich.« Das ist natürlich ein sehr wichtiges Zeichen der Synode an ihre Kirchengemeinden und Einrichtungen, welches sich leider bis heute nicht in konkrete Reduktionsziele als Verordnung oder Richtlinien der EkvW niedergeschlagen hat. Das ist schade, da das Klimaschutzgesetz und der »Klimaschutzplan EKvW 2023 – 2027« erst in den Jahren 2022 entstanden sind und gute Möglichkeiten geboten hätten. Wie erwähnt, nehmen wir eher eine Rückentwicklung oder zumindest schwächere Formulierungen der Ansprüche der EKvW in ihren aktuellen Klimaschutzrichtlinien etc. wahr.

Einige Menschen des Fachbereiches »Kirche + Klima« sowie »Kirche und Gesellschaft« setzen sich unserer Auffassung nach über viele Jahre für höhere Standards innerhalb der EKvW ein, scheinen sich jedoch nicht durchzusetzen, sodass einige Richtlinien wie dargestellt sogar rückläufig für den Tierschutz sind. Trotzdem möchten wir das Engagement von Menschen im Verwaltungsbereich mit dem Label »orange H4 | H5 (Bio)« für ihre Informationsarbeit würdigen. Dies auch in Bezug auf die Praxis auf der eigenen Landessynode, vegetarisches Essen als Standard zu verwenden und Essen mit Fleisch nur als Sonderbestellung, die vorab zu tätigen ist.

3. Präsenz des Themas Tierschutz in der Evangelischen Kirche von Westfalen inklusive Zuständigkeiten

3.1 Gibt es in der Evangelischen Kirche von Westfalen eine*n Tierschutzbeauftragte*n oder eine andere Person/Stelle mit vergleichbaren Aufgaben, welche Kompetenzen hat diese*r?

Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) hat keine ausdrückliche*n Tierschutzbeauftragte*n auf landeskirchlicher Ebene. Stattdessen werden Tierschutzanliegen im Rahmen der Schöpfungs- und Umweltarbeit mitbehandelt. Insbesondere liegt das Thema beim landeskirchlichen Pfarrer für Nachhaltige Entwicklung im Institut für Kirche und Gesellschaft (IKG). Diese Stelle ging 2014 aus der früheren Umweltpfarrstelle hervor und wurde vom Landeskirchenamt als neues Amt geschaffen. Pfarrer Volker Rotthauwe hat seitdem den Auftrag, »die evangelische Verantwortung für Ökologie und für den Schutz von Umwelt und Klima praktisch umzusetzen sowie die Präsenz der Kirche im ländlichen Raum zu stärken«. Zu seinen Aufgaben zählt folglich auch die Beschäftigung mit Tierwohl in der Landwirtschaft – die westfälische Kirche betont hier offiziell, »dass wir für eine am Wohl der Tiere orientierten Tierhaltung einstehen und den Diskurs um eine theologisch fundierte Tier-Ethik fördern«. Formale Kompetenzen wie Weisungsbefugnis oder eigene Haushaltsmittel für den Tierschutz sind dabei jedoch nicht erkennbar – die Stelle ist vor allem beratend, sensibilisierend und vernetzend tätig. Während für den Klimaschutz durch das »Klimaschutzgesetz der EKvW« verbindliche Reduktionsziele, Budgets und spezialisierte Personalstellen (»Klimaschutzmanager*innen«) geschaffen wurden, bleibt der Tierschutz ein »weiches« Thema ohne kirchenrechtliche Verbindlichkeit.

Pfarrer Volker Rotthauwe kritisiert dabei die Zustände in der Massentierhaltung, auch in Bezug auf Verantwortlichkeit der Kirchen, in vereinzelten Veröffentlichungen teils deutlich. So im Beitrag  »Klare Kante: … Jedes geschredderte Küken ist ein Geschöpf Gottes«, wie auch in seinem »Theologischen Impuls zum Klimafasten von 2022: Fische«: »In dieser Woche geht es darum, am Beispiel der Fische als Nahrungsmittel wieder »Ehrfurcht vor allem Leben« einzuüben und die Tötung, auch von Fischen, immer wieder neu zu überdenken und zu reduzieren.« … »Ich bin Leben, das Leben will, inmitten von Leben, das leben will.« … »Sich an Albert Schweitzers bekannte Definition menschlichen Lebens zu erinnern, kann in diesem Prozess der Verhaltensänderung hilfreich sein.«

Corinna Tyrell (M.Sc. Agrarwissenschaften) ist als Referentin für Kirche im ländlichen Raum der EKvW für diese im  »Tierschutzbeirat des Landes NRW« vertreten. Ob sie dort eher eine progressive Rolle im Tierschutz vertritt oder nicht, ist uns nicht bekannt. 

3.2 Gibt es eine eigene Webseiten-Rubrik der Evangelischen Kirche von Westfalen zum Thema Tierschutz oder zumindest einzelne Artikel, die sich speziell kritisch mit der Massentierhaltung befassen? Welche sind das ggf. und was sind die Kernaussagen?

Eine eigene dauerhafte Rubrik »Tierschutz« findet sich auf der EKvW-Website nicht; das Thema wird aber in verschiedenen Beiträgen und Pressemitteilungen kritisch behandelt, vor allem im Kontext von Schöpfungsbewahrung und Landwirtschaft. Vorwiegend in bereits länger zurückliegenden Jahren haben sich mehrere Artikel explizit mit Massentierhaltung auseinandergesetzt. Bereits 2015 rief Pfarrer Volker Rotthauwe als Nachhaltigkeitsbeauftragter der Kirche zu einem Umdenken im Umgang mit »Nutztieren« auf. In einer Pressemitteilung mit dem Titel »Jedes geschredderte Küken ist ein Geschöpf Gottes« prangerte er die Folgen unserer »ungezügelten Lust auf billiges Fleisch« an und wandte sich gegen den Verzehr von Fleisch aus industrieller Massentierhaltung. Rotthauwe zeichnete den drastischen Befund, dass weltweit über 50 Mrd. Nutztiere gehalten werden, mit enormen Schäden für Klima und Umwelt, und machte klar: »jedes geschredderte Küken, […] jede gequälte Pute ist ein gesegnetes Geschöpf Gottes, dem wir Leid antun«. Notwendig sei ein Systemwechsel entlang der ganzen Kette von Tierhaltung bis Konsum. Bemerkenswert selbstkritisch merkte er an, »auch im Bereich der Kirche« lande noch viel Billigfleisch auf dem Tisch – d.h. auch kirchliche Veranstaltungen sind oft nicht tierfreundlich, ein Missstand, dem – entsprechend des Artikels –  gerade in der Fastenzeit durch Verzicht begegnet werden sollte. 

2018 veröffentlichte die Landeskirche einen weiteren aufrüttelnden Beitrag unter dem Motto »Tiere sind keine Sachen«. Darin warnte Alt-Präses Alfred Buß im ARD-Wort zum Sonntag eindringlich vor den Folgen der Massentierhaltung: Diese »gefährde […] die Gesundheit von Mensch und Tier« durch Antibiotika- und Güllebelastung und »setze weltweit mehr Klimagase frei als alle Autos, Flugzeuge und Schiffe zusammen.« Buß lieferte auch Zahlen, z.B. dass jede*r Deutsche im Schnitt über 1.100 Tiere im Leben verspeist – dreimal so viel Fleisch wie vor 50 Jahren. Seine Kernaussage: Die Verbraucher können und müssen das System ändern – »weniger Fleisch essen, einen angemessenen Preis bezahlen« und genau hinschauen, wie das Tier gelebt hat. Vor allem aber gelte es, Tiere theologisch neu wahrzunehmen: Sie seien »keine Sachen, sondern Kreaturen Gottes wie wir, unsere Mitgeschöpfe«

Wie an anderer Stelle ausführlich erwähnt, Bezog die EKvW mit ihrem Artikel »Das »System Billigfleisch« muss überwunden werden« 2020 im Rahmen des großen Tönnies-Skandals Stellung bzw. erhob Forderungen, ohne jedoch für sich selbst daraus Konsequenzen in Form von geeigneten Beschaffungskriterien zu ziehen. 

Auch die Webseiten kircheundgesellschaft.de und kircheundklima.de der EKvW verfügen über keine spezielle Rubrik zum Tierschutz oder den Auswirkungen der Massentierhaltung. So bleibt es nur bei einzelnen Artikel und Stellungnahmen, die die Massentierhaltung und ihre Auswirkungen kritisieren. Die Kernaussagen darin lauten immerhin: Industrialisierte Tierhaltung verursacht Leiden, Umwelt- und Klimaschäden, steht im Widerspruch zur Schöpfungsverantwortung und christlichen Ethik, und Christ*innen sollen aktiv umsteuern – durch verändertes Konsumverhalten (weniger/kein Fleisch aus quälerischer Haltung) und durch eine theologische Neubesinnung, die Tiere als Mitgeschöpfe Gottes mit Eigenwert anerkennt. Allerdings bleiben diese Beiträge meist appellativ. Konkrete verbindliche Vorgaben in eigenen Richtlinien fehlen bisher bzw. scheinen bewusst negiert zu sein. Die EKvW mahnt und sensibilisiert an der einen oder anderen Stelle, überlässt die Umsetzung aber ohne weiteren Anspruch dem gefälligen freiwilligen Engagement von Gemeinden und Gläubigen.

4. Beteiligungsprogramme oder Vorzeigeprojekte

4.1 Hat die Evangelischen Kirche von Westfalen eigene Beteiligungsprogramme oder Vorzeigeprojekte zum Thema Tierschutz sowie zu den Schwerpunkten Reduktion von Tierprodukten und Förderung vegetarischer und veganer Alternativen? Beteiligt sich die Landeskirche zusätzlich oder stattdessen an entsprechenden Programmen anderer Institutionen?

Zwei Programme der EKvW sowie den von der Lydia-Kirchengemeinde Dortmund initiierten »Kirchentag Mensch–Tier–Schöpfung« halten wir für besonders erwähnenswert, siehe nachfolgend. Darüber hinaus beteiligt sich die EKvW an den üblichen bundesweiten ökumenisch gelagerten Projekten wie »Zukunft Einkaufen« (Ökumenische Einkaufsplattform), »Grüner Hahn« (beinhaltet im Regelfall keine Kriterien der Lebensmittel-Beschaffung) etc.

 »Kirchentag Mensch–Tier–Schöpfung«

Der »Kirchentag Mensch-Tier-Schöpfung«, setzt seit vielen Jahren einen ganz besonderen und wichtigen Impuls, wenn es um Tierschutz und Tierrechte in der Kirche in Deutschland geht. Allerdings basiert dieser auf einer lokalen Eigeninitiative der Ev. Lydia-Kirchengemeinde Dortmund – unabhängig von der EKvW – und wurde durch Pfarrerin Sandra Laker und Pfarrer Friedrich Laker sowie den leider in 2025 eingestellten Verein Aktion Kirche und Tier e. V. (AKUT) und seinem Vorsitzenden Pfr. Dr. Ulrich Seidel initiiert. Der »Kirchentag Mensch–Tier–Schöpfung« fand 2010 zum ersten Mal statt und dann nahezu regelmäßig in zwei Jahresabständen, zuletzt 2024. Mit viel Engagement und der Offenheit der Initiatoren für unterschiedliche Stimmen, wie: Eugen Drewermann, Rainer Hagencord, Helmut Kaplan, Franz Alt, Michael Aufhauser, Friederike Schmitz, Christiane Huxdorff, Prof. Dr. Matthias Glaubrecht, bietet der »Kirchentage Mensch–Tier–Schöpfung« jeweils einen breiten Diskussionsraum. Darüber hinaus erfolgen denkwürdige Aktionen, wie 2016 der «Thesenanschlag« an das Hauptportal der Pauluskirche in Dortmund mit zwölf Punkten zum Schutz der Tiere, durch Pfr. Friedrich Laker und Mitstreiter*innen. Die 12 Thesen wurden darüber hinaus unterzeichnet von einem Bündnis an die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD), der katholischen Bischofskonferenz und die Leitungen aller ev. Landeskirchen geschickt. Dass der »Kirchentag Mensch–Tier–Schöpfung« bislang nicht die gebührende und notwendige öffentliche Wahrnehmung und Unterstützung erfährt, liegt zu großen Teilen auch an der Tierschutzbewegung in Deutschland, die sich mehr an Forderungsdetails und Bündnissen zerredet, als gemeinschaftlich zu agieren. Das ist sicher einer der Punkte, weshalb die beiden großen Amtskirchen das Thema Tierschutz leicht ignorieren können, ja sogar täglich selbst Millionen Essen aus schlimmster Massentierhaltung in ihren Einrichtungen ausgeben können. Die Unterstützung des »Kirchentags Mensch–Tier–Schöpfung« durch die EKD und EKvW hat sich leider in den letzten Jahren unserer Einschätzung nach von ohnehin sehr gering bis zu nahezu gar nicht mehr entwickelt. Gerade daraus lässt sich erkennen, wie wichtig das Engagement einzelner Menschen und Gemeinde in der Kirche ist. Auch wenn wir kein breites Engagement auf Gemeindeebene der EKvW erkennen und es auch an entsprechenden Programmen Seitens Leitung der EKvW für ihre Gemeinden fehlt, haben wir uns entschlossen für das Tierschutz-Kirchen-Ranking aufgrund des Engagement von Menschen für den »Kirchentage Mensch–Tier–Schöpfung« in der Kategorie Gemeinden zusätzlich das Label »orange H4 | H5 (Bio)« zu vergeben. 

Projekt – Klimafasten:

Das Projekt Klimafasten, an dem sich mittlerweile mehrere Landeskirchen und Bistümer beteiligen, wurde 2015 von der EKVW initiiert. Schwerpunkt bildet hier nicht ein siebenwöchiges Fasten mit Einschränkungen bei der Ernährung im eigentlichen Sinne, sondern jeweils ein jährliches Hauptthema zum Klimaschutz, welches dies niederschwellig in sieben einzelne Wochen mit Reflexions- und Handlungsempfehlungen unterteilt und zum Mitmachen anregt. Die Ernährung ist meist Teil einer Themenwoche, wie 2025: »2. Woche – … anders achtsamer Kochen« dort wurden mehrere Einzelpunkte zur Umsetzung empfohlen, von z. B. »wenig verpackte Lebensmittel beim Einkauf bevorzugen.«, »alle Mahlzeiten selbst kochen, auf Fertiggerichte verzichten.«, »kein Fleisch und keine Wurst essen.« Die Jahresmottos widmen der Ernährung dabei leider eher eine untergeordnete Rolle. So gehört noch nicht einmal ein konsequenter Verzicht auf Produkte aus schlimmster Massentierhaltung während der Fastenzeit dazu. 

Projekt: KITA + KLIMA

Ernährung ist leider kein Bestandteil der sechs Bildungsmodule (Strom, Erneuerbare Energien, Wasser, Wärmeenergie, Abfall, Mobilität) des Projekt: KITA + KLIMA der EKvW. Gerade in Kitas ist der Anteil der Ernährung mit rund 70% der Emission bei der gesamten Beschaffung verantwortlich. Das Thema Ernährung hätte darüber hinaus auch pädagogisch eine enorme Wirkung, auch in Bezug auf eine gesunde wie tierfreundliche Ernährung, die vielen Kindern im Elternhaus nicht geboten wird.

5. Größe der Landeskirche

5.1 Über welche Anzahl von Mitgliedern, Kirchengemeinden, Pastor*innen, Kitas, Schulen, Senioren-/Pflegeheimen etc. verfügt die Evangelischen Kirche von Westfalen (ungefähre Angaben) und wie verteilt sich dies in Bezug auf das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.?

Stand: Pfarrstellen und Gemeindeglieder 31.12.2024

  • 1.885.944 Mitglieder 
  • 1.327 Pfarreien/Kirchengemeinden 
  • 1.143 Pastor*innen
  • 431 Kirchengemeinden 
  • 7 Schulen in direkter Trägerschaft mit rund X (folgt) Schüler*innen

Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. (RWL) –  Stand 2019

  • 1.800 Evangelische Kindertageseinrichtungen 
  • 530 Offene Ganztagsschulen in evangelischer Trägerschaft.
  • 450 stationäre Pflegeeinrichtungen, in denen fast 40.000 Bewohner*innen leben
  • 4.900 evangelische Sozialeinrichtungen insgesamt
  • 140.000 Mitarbeitende hauptamtlich und etwa 200.000 Menschen ehrenamtlich engagiert
  • 74 evangelische Krankenhäuser… Etwa 15 Prozent der Kliniken im Verbandsgebiet sind evangelische Häuser

6. Landverpachtung

6.1 Verfügt die Evangelischen Kirche von Westfalen über einen Musterpachtvertrag bzw. klare Regelungen für die Verpachtung von Kirchenland an die Landwirtschaft und was ist darin konkret zum Tierschutz und/oder zur Biodiversität geregelt? Wie verbindlich sind diese ggf.?

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat bereits 2019 eine Handreichung mit Kriterien für die Verpachtung von Kirchenland herausgegeben. Darin stehen ökologische Vorgaben und auch ausdrücklich Tierwohl-Aspekte im Mittelpunkt. Die Handreichung soll dazu dienen, den Kontakt zwischen den Landwirten und den Kirchengemeinden zu intensivieren, Wege zu transparenten Entscheidungen der Gemeinden bei der Verpachtung ihres Landes aufzuzeigen, um schließlich deutlich mehr Kirchenland nach ökologischen Kriterien zu verpachten. Unter ökologischen Kriterien wird danach unterschieden, ob es sich um einen ökologisch zertifizierten Betrieb (z.B. Demeter, Bioland, Naturland und Biokreis) handelt oder konventionelle Betriebe, die  unter nachhaltigen Kriterien wirtschaften, z. B. durch zusätzliche Anstrengungen im Bereich Tierwohl und Tiergesundheit. Hier werden als Kriterien Weidegang für Rinder, Spielmaterial für Schweine, keine Enthornung von Kälbern, keine Haltung auf Vollspaltböden, keine nicht-kurativen Eingriffe am Tier, Reduktion von Antibiotika auf das notwendige Maß, Verfütterung von überwiegend heimischen gentechnikfreien Futter genannt. Zudem soll eine maximale Tierhaltung im Gesamtbetrieb zwei Großvieheinheiten pro Hektar als Obergrenze angestrebt werden. Ein Spannungsfeld bleibt der Pachtpreis. So wird auch hier auf die Balance zwischen der am regionalen Marktpreis orientierten kaufmännischen Verantwortung und der an der »Bewahrung der Schöpfung« orientierten ökologischen und sozialen Verantwortung der Kirchengemeinde verweisen. Die Handreichung weist auch explizit auf notwendiges »schöpfungsverantwortliches« Handeln in Kirchengemeinde hin. Unter anderem fordert sie diese zu einer »öko-faire Beschaffung« auf, in dem die eigenen Küchen in kirchlichen Einrichtungen verstärkt mit regionalen und ökologischen Produkten versorgt werden. Darüber hinaus soll auf  Gemeindefesten und Sitzungen auf regionale und ökologische Verpflegung geachtet werden und »weniger Fleisch, mehr Käse und vegetarische bzw. vegane Brotaufstriche angeboten« werden.

Auf dem aktuellen Website-Artikel »Kirchenpachtland nachhaltig bewirtschaften«, wird als u.a. Ziel genannt: »Sicherstellung, dass 30 % der landwirtschaftlichen Flächen in den Kirchenkreisen und -gemeinden mit ökologischem und sozialem Mehrwert verpachtet werden.« Dieses Ziel ist allerdings nicht im »EKvW Klimaschutzplan 2023 – 2027« genannt oder dort unter zu erreichenden Meilensteinen festgelegt. Die Entscheidungshoheit der Landverpachtung verbleibt dezentral bei den Presbyterien, wodurch die ambitionierte Standards häufig ökonomischen Interessen oder lokalen Pächterbindungen gegenüber stehen.

Der Musterpachtvertrag der EKVW ist nicht online verfügbar, sodass wir nicht beurteilen können, ob dort Regelungen für den Tierschutz getroffen wurden bzw. bestimmte Ausschlusskriterien, wie in der Handreichung empfohlen, eingeflossen sind. 

Neben der bereits erwähnten Handreichung hat die EKvW 2019 zudem die Broschüre »Zukunftsfähige Landwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeit – Ein Beitrag zur Diskussion herausgegeben.«  Der Text kritisiert den hohen Fleischkonsum sowie die Umweltschäden der Intensivlandwirtschaft deutlich und macht auf die von der Allgemeinheit getragenen Folgekosten, beispielsweise durch die Nitratbelastung, aufmerksam. Es wird eine prinzipielle Abkehr von der Profitmaximierung hin zu nachhaltiger, artgerechter Tierhaltung gefordert. Zugleich pocht der Text auf die kirchliche Vorbildfunktion durch ökologisch-regionale Verpflegung sowie eine umweltgerechte Landverpachtung. 

Die EKvW beteiligt sich auch an dem von der Natur- und Umweltschutz-Akademie des Landes Nordrhein-Westfalen (NUA) geförderten Projekt »Handeln für die Schöpfung« an dem alle (Erz-)Bistümer und Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen beteiligt sind. Das Informations- und Handlungsportal will die biologische Vielfalt vor Ort bewahren und fördern. Es zeigt auf, wie sich Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen für den Erhalt der Biodiversität bezüglich ihrer Ländereien und Gebäude engagieren können und sollen. Die »Nutztierhaltung« und ihre Auswirkungen nimmt leider nur einen sehr geringen Teil des Projekts ein. So wird nur auf einer Unterseite »Nachhaltige Landwirtschaft auf kirchlichem Pachtland am Rande« der Aspekt für mehr Tierschutz mit ein paar Bildunterschriften erwähnt. Die Rubrik »Tiere und Biologische Vielfalt« nennt leider keinen Unterpunkt für die sogenannten »Nutztiere«. Zwar ist dies insgesamt ein sehr lobenswertes Projekt, wenn es um »Begrünungsmaßnahmen« zum Erhalt der biologischen Vielfalt geht. Andererseits stellt sich die Frage, warum das Projekt so wenig auf die Folgen der Massentierhaltung eingeht, wenn es denn um ein Handeln für die Schöpfung geht. 

In unserer Kategorie Landverpachtung des Tierschutz-Kirchen-Ranking können wir der Evangelische Kirche von Westfalen auf Verordnungsebene bzw. starker Richtlinien leider nur das Label »schlimmste Massentierhaltung H1 | H2 | H3« geben, da die eigenen Empfehlungen bzw. Ansprüche ihrer Handreichung aus 2019 «Kriterien für die Verpachtung von Kirchenland” soweit erkennbar keinen Einzug in aktuelle Regelwerke wie den «Klimaschutzplan EKvW 2023 – 2027” oder die «Grundsätze für eine ökologisch faire Beschaffung in Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen” gefunden haben. Auf der Engagement Ebene möchten wir die Arbeit des Fachbereiches jedoch ausdrücklich mit dem Label »orange H4 | H5 (Bio)« würdigen und hoffen, dass sich auf Leitungsebene der EKvW bald eine tierfreundliche Konstellation einstellt.

7 Jugendorganisationen

7.1 Welche Kriterien und Selbstverpflichtungen haben die Jugendorganisationen der Evangelischen Kirche von Westfalen bei der Beschaffung und Verwendung von tierlichen Lebensmitteln – etwa bei Freizeiten, Veranstaltungen oder regelmäßigen Mahlzeiten? Gibt es Beschlüsse zur Reduktion von Fleischprodukten und zur Förderung pflanzlicher Alternativen?

Die Evangelischen Jugendorganisationen in Westfalen (EJiW) verfolgen offiziell das Ziel einer nachhaltigen Verpflegung. Dies wurde jedoch nach unseren Erkenntnissen nicht in konkreten Beschaffungsrichtlinien bzw. Beschlüsse umgesetzt, die Mindeststandards für Tierprodukte, deren Reduktion  oder die konkrete Verwendung von Veggie-Alternativen vorgeben. Damit liegt die EJiW hinter anderen Jugendorganisationen der Evangelischen und Katholischen Kirche zurück. Zwar verweist die EJiW mit ihren Projekten wie, »Faire Ferien«, »juengerREISEN goes green« und »Faires Jugendhaus« immer wieder auf die Notwendigkeit, aus Klima- und Umweltschutzgründen sowie aus Gründen der globalen Gerechtigkeit ökologisch und faire Produkte zu verwenden, trotzdem hat die EJiW dies jedoch in ihrem Beschluss 2023 »Jetzt ist die Zeit: Auf dem Weg zu klimagerechten Freizeiten / Jugendreisen« nicht in konkrete Maßnahmen oder Zielwerte für die Beschaffung und Verwendung von Tierprodukten bzw. entsprechenden Alternativen konkretisiert. Im Weiteren wird auf den Klimaschutzplan der EKvW verwiesen, der jedoch dazu ebenso keine konkreten Regelungen enthält. Für das Tierschutz-Kirchen-Ranking bedeutet das rot auf der Verordnungs- und starken Richtlinien-Ebene für die EJiW und orange auf der Engagement-Ebene

8 Klimaneutralität

8.1 Hat sich die Evangelischen Kirche von Westfalen das Ziel gesetzt, in einem konkreten Jahr die Klimaneutralität zu erreichen? Gibt es einen verbindlichen Zeitplan, offizielle Zielbeschlüsse oder verlässliche, öffentliche Aussagen zu Etappenzielen oder Zwischenständen?

Laut Klimaschutzgesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen soll die Landeskirche bis 2035 eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 90 % gegenüber 1990 erreichen. Die verbleibenden ca. 10 % werden ab 2035 vollständig kompensiert. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Emissionen ab 2035 weiter jährlich zu senken, so dass bis 2045 auch die restlichen 10 % abgebaut und eine vollständige Klimaneutralität ohne Kompensation erreicht wird. Maßnahmen zum Fortschritt sind in den jeweiligen Klimaschutzplänen verankert, aktuell: Klimaschutzplan der Evangelischen Kirche von Westfalen (2023–2027). Die Kompensation würdigen wir auf der Engagement Ebene mit dem Label »gelb 2035«, auf der Verordnungsebene hingegen »rot 2045«. 

9 Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.

9.1 Hat das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. konkrete Beschaffungskriterien für Lebensmittel, beispielsweise in Form einer Beschaffungsverordnung oder Leitlinie oder etwas Vergleichbarem, wie verbindlich sind diese, und was ist darin hinsichtlich Tierprodukten, deren Reduktion und dem Angebot eines vegetarischen und/oder veganen Angebots geregelt?

Das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. (Diakonie RWL) ist ein Verbund der Diakonie-Betriebe der Landeskirchen von Westfalen, Kirche im Rheinland und Lippe sowie teils darüber hinaus. Es ist der größte diakonische Landesverband. Auf der Website der Diakonie RWL verweist der Bereich Nachhaltigkeit auf ihre Umweltleitlinien, die in acht kurzen Thesen/Punkten dargestellt werden. Unter »8. Einkauf« lautet es nur allgemein: »Beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen achten wir auf Umweltaspekte wie die Reduktion von Verpackungsmüll, Regionalität und die Einhaltung der Menschenrechte.« Spezielle Regelungen für Mindestanforderungen an Lebensmittel sind nicht genannt. Diese sind auch nicht Bestandteil des Programms  ÖKOPROFIT® der Stadt Düsseldorf, an dem die Diakonie RWL teilnimmt.

Im März 2024 hat das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. auf der Fachtagung  »Armut und Ernährung – Essen müssen alle«, in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Forderungen zu strukturellen Herausforderungen und politischen Handlungserfordernisse erarbeitet sowie eine Checkliste erstellt. Sie bezieht sich in ihren Forderungen weitgehend auf die »Zehn Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart«.  Diese wurden 2023 von 40 Organisationen aus dem Sozial- und Umweltbereich entwickelt, zu denen auch die Diakonie Deutschland zählt und als gemeinsame Erklärung an die Politik gerichtet ist. Die These zur  »Ernährungs- Landwirtschaftswende«, hat Diakonie RWL eins zu eins in ihrer Fachtagung übernommen und lautet:

  • »Die Art, wie Lebensmittel überwiegend erzeugt, gehandelt und konsumiert werden, ist nicht zukunftsfähig. Der Wandel hin zu einer ökologischeren, umweltfreundlichen und klimaschonenden Landwirtschaft mit artgerechter Tierhaltung und vielfältigen bäuerlichen Strukturen ist notwendig. Sie muss für die Produzent:innen auskömmlich sein. Fischereien und Fischzuchten sind umweltverträglich zu gestalten.«
  • »Lebensmittel, deren Erzeugung mit Naturschädigung wie Wasserverschwendung und Entwaldung sowie mit Menschenrechtsverletzungen verbunden ist, gehören aus Handel und Konsum verdrängt. Hochwertige, nachhaltig, wassersparend und regional erzeugte gesunde Lebensmittel müssen ihren angemessenen Preis haben und zugleich allen Menschen zugänglich sein.«

Leider finden sich die an die Politik und Gesellschaft gerichteten Forderungen der obigen These bislang nicht in Beschaffungsstandards der Diakonie RWL wieder. Auf ihrer Fachtagung »Armut und Ernährung – Essen müssen alle« und dem dazu herausgegebenen Abschluss-Papier, kritisiert die Diakonie RWL vor allem die unzureichenden Regelsätze  und fordert »eine auskömmliche Refinanzierung gesunden Essens in sozialen Einrichtungen.« Dem können wir uns nur anschließen, mit dem Hinweis, dass schon eine deutliche Reduktion von Tierprodukten eine erhebliche Kostenersparnis mit sich bringt, besser für die Umwelt- und Gesundheit ist und weniger Tierleid bedeutet. 

Trotz der berechtigten Kritik der Diakonie RWL hinsichtlich wirtschaftlicher Zwänge, bleibt Tierschutz eine moralische Pflicht. Wenn die Zustände unhaltbar sind, müssen Konsequenzen auch Abseits der Politik gerade in so großen Verbänden wie dem Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. gezogen werden. Das sehen wir auf der Beschaffungsebene der Diakonie RWL mangels fehlender Verordnung oder zumindest klarer Richtlinien und Zielformulierungen nicht gegeben und bedeutet für die entsprechende Label-Einordnung der Diakonie RWL – rot »schlimmste Massentierhaltung H1 | H2 | H3« hinsichtlich des Tierschutz-Kirchen-Rankings. 

Die Diakonie RWL bleibt damit auch ganz praktisch in der Umsetzung hinter den Öko-Fairen-Beschaffungsgrundsätzen des Evangelisches Werks für Diakonie und Entwicklung von 2017 zurück, dem Dach der Diakonie Deutschland, Brot für die Welt und Diakonie Katastrophenhilfe, die als Beschaffungsgrundsätze vorgeben:

  • Grundsätze für die Anwendung der Beschaffungskriterien
    • 5) Beim Catering des EWDE werden bevorzugt Optionen ohne tierische Produkte gewählt. Tierische Produkte stammen aus zertifiziertem ökologischem Landbau. Produkte der GEPA werden bei passender Eignung bevorzugt.

Auch sonst bleibt die Diakonie RWL mit seinen Richtlinien weit hinter den Best Practice anderen Diakonie- oder Caritas-Verbänden zurück. Gerade für NRW ist hier der Beschluss des Caritas-Verbandes NRW anzuführen, der die klare Zielformulierung enthält nur noch Tierprodukte der Haltungsform 4 (konventionell) bzw. 5 (Bio-Qualität) anzubieten und dass dort generell pflanzenbasierte Mahlzeiten beim Essensangebot überwiegen sollen, um den Anteil tierlicher Produkte gezielt zu reduzieren. Zudem konnten wir bei der Diakonie RWL keine besonderen Praxisprogramme identifizieren oder besondere Vorzeigeprojekte die bei Kitas, Schulen oder Senioren- und Pflegeheimen besondere Akzente für eine tierfreundliche Ernährung setzen, weshalb wir auf der Engagement-Ebene keine zusätzliches Label vergeben haben.

Quellen und Auszüge – in Bearbeitung

Hinweis: Zitate sind »kursiv« gekennzeichnet, Erläuterungen dazu in »gerader« Schrift.

Synodenbeschluss EKvW – Schafft Recht und Gerechtigkeit! (Jer. 22,3) – Für ein starkes Lieferkettengesetz und glaubwürdiges Handeln! – Nov. 2020

Die Synode bezieht sich auf den Beschluss der EKD-Synode für ein starkes Lieferkettengesetz und unterstützt diesen. Zudem fordert die Synode die Kirchenleitung auf, öko-faire Beschaffungsleitlinien für die Evangelische Kirche von Westfalen zu entwickeln. Mit dem Dokument »Grundsätze für eine ökologisch faire Beschaffung in Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen« hat die EKvW dies mittlerweile umgesetzt und eine  Beschaffungsleitlinie erstellt. Diese enthält allerdings nur sehr schwache Formulierungen und ruft lediglich allgemein zu einer bevorzugten Einhaltung ökologischer Kriterien auf. Sie fordert weder Mindeststandards für Tierprodukte noch Zielvorgaben für deren Reduktion.

Auszüge aus dem Synodenbeschluss »Schafft Recht und Gerechtigkeit!« der 1. Tagung der 19. Synode der Evangelischen Kirche von Westfalen 16. bis 19. November 2020:

  • Die Synode der Evangelischen Kirche von Westfalen
    • … bittet die Kirchenleitung, öko-faire Beschaffungsleitlinien für die Evangelische Kirche von Westfalen zu entwickeln, die Unternehmen von der Auftragsvergabe ausschließt, die nicht den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachkommen,  …

Presse-Artikel evangelisch.de: Westfälische Synode reduziert Fleischkonsum und Papierverbrauch – »Wir nehmen unsere eigenen Beschlüsse ernst«

Der Artikel auf evangelisch.de aus dem November 2018 zitiert ein Interview mit Ulf Schlüter, dem Theologischen Vizepräsidenten der EKvW, anlässlich der damaligen Herbst-Synode. Auf dieser Synode wurde Fleisch erstmals nur nach vorheriger Anmeldung (Opt-in) serviert; die Standardverpflegung war hingegen vegetarisch. Wer dennoch Mahlzeit mit Fleisch wollte, musste dies vorab mitteilen. Von den rund 250 Teilnehmenden bestellten im Vorfeld lediglich 50 ein fleischhaltiges Mittagessen. Begründet wurde das Vorgehen mit der Umwelt- und Klimaverträglichkeit »Wir können nicht jahrelang über die industrielle Massentierhaltung und Fleischproduktion reden und in unserem eigenen Handeln alles beim Alten lassen.« 

Auszüge aus dem Presse-Artikel von evangelisch.de: »Wir nehmen unsere eigenen Beschlüsse ernst«

  • Eine weitere Neuerung ist, dass die Synode erstmals überwiegend vegetarisch verpflegt wird. Wer mittags Fleisch essen will, musste dies vorab anmelden. Wie ist das aufgenommen worden?
    • Schlüter: Bisher war es andersherum: Die Synodalen mussten vorab mitteilen, ob sie vegetarisches Essen wünschen. Diese scheinbare Selbstverständlichkeit haben wir umgekehrt. Wir bieten nun grundsätzlich vegetarisches Essen an. Alle, die dies wollen, erhalten aber weiterhin eine Mahlzeit mit Fleisch. Sie mussten sich jedoch ausdrücklich dafür entscheiden. Dieses Vorgehen ist weitgehend akzeptiert. Es gab nur vereinzelte Rückmeldungen nach dem Motto »Man wird doch wohl noch sein Stück Fleisch essen dürfen«. Von rund 250 Menschen einschließlich Gästen und Mitarbeitenden, die mit Mittagessen versorgt werden, haben vorab 50 mitgeteilt, dass sie Fleisch essen wollen.
  • Was sind die Beweggründe für diese Veränderungen?
    • Schlüter: Wir nehmen unsere eigene Haltung und unsere Beschlüsse zur Bewahrung der Schöpfung ernst und versuchen deshalb, die Landessynode so tierfreundlich und so klimafreundlich wie möglich zu gestalten. Das ist eine Frage von Glaubwürdigkeit und Konsequenz. Wir können nicht jahrelang über die industrielle Massentierhaltung und Fleischproduktion reden und in unserem eigenen Handeln alles beim Alten lassen. Es sollte der Grundsatz gelten: So wenig Fleisch wie möglich.

Grundsätze für eine ökologisch faire Beschaffung in Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen

Bei den »Grundsätzen für eine ökologisch faire Beschaffung« der EKvW handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung für Kirchengemeinden. Ernüchternd ist, dass die darin formulierten Kriterien – der ohnehin freiwilligen Selbstverpflichtung – zudem weitgehend unverbindlich gestaltet sind. Fast durchgängig wird die Relativierung »Bevorzugt werden …« oder auch »… werden bei der Vergabe von Aufträgen bevorzugt« genutzt. Dies wird noch weiter durch das allgemeine Kriterium »… sofern die Preisunterschiede nicht unverhältnismäßig sind« abgeschwächt.

Das Thema Tierprodukte (etwa bezüglich Mindeststandards oder Reduktionszielen) wird komplett außen vor gelassen. Selbst eine konsequente Verpflichtung zu biofair gehandeltem Kaffee und Tee bleibt in dieser Selbstverpflichtung aus. Insgesamt spiegeln diese Grundsätze das jahrelange Engagement und den Anspruch des Klimabüros (Projekt KIRCHE+KLIMA) sowie des Fachbereichs »Kirche und Gesellschaft« der EKvW unserer Auffassung nach nicht wider. Das wirft unweigerlich die Frage nach dem »Warum« auf. Für eine gezielte negative Einflussnahme spricht unserer Ansicht nach auch die abgeschwächte Formulierung des Klimaschutzplans EKvW 2023–2027, aus dem das Kriterium »ökologisch« im Bereich der Beschaffung sogar restlos gestrichen wurde.

Auszüge aus den: Grundsätze für eine ökologisch faire Beschaffung in Kirchengemeinden der EKvW

  • Die Evangelische Kirchengemeinde ___________________ verpflichtet sich zur Bewahrung der Schöpfung und zur Förderung des Klimaschutzes.
  • 1. Zweck und Geltungsbereich
    • 1) Diese Beschaffungsgrundsätze gelten für die Ev. Musterkirchengemeinde der Evangelischen Kirche von Westfalen.
    • (2) Die Beschaffungsgrundsätze betreffen alle Beschaffungsvorgänge von Gütern, Dienstleistungen und Bauvorhaben,
    • unabhängig vom Auftragsvolumen.
  • 2.1 Ökologische Kriterien – Beschaffungen werden umweltfreundlich gestaltet. Bevorzugt werden Produkte und Dienstleistungen, die:
    • biologisch und regional erzeugt sind,
    • ressourcenschonend und energieeffizient sind,
    • langlebig, reparaturfreundlich und recyclingfähig sind,
    • möglichst wenig Verpackung und umweltschonende Transportwege erfordern
  • 2.2 Soziale Kriterien – Produkte und Dienstleistungen werden aus fairen und ethisch vertretbaren Quellen bezogen. Dies bedeutet:
    • Gerechte Entlohnung: Die Arbeiter*innen und Produzent*innen erhalten einen fairen Lohn, der ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu decken und ihnen eine nachhaltige Existenz zu ermöglichen.
    • Gute Arbeitsbedingungen: Produkte werden unter Bedingungen hergestellt, die sicher und gesund sind. Kinderarbeit, Ausbeutung und andere unethische Arbeitspraktiken werden vermieden.
    • Soziale Verantwortung: Die Förderung von Gemeinschaften und sozialen Projekten, die den Produzenten und ihren Familien zugutekommen, werden unterstützt.
  • (3) Transparenz und Nachweisbarkeit
    • Es ist sicherzustellen, dass ökologische und soziale Kriterien der Beschaffung nachvollziehbar und überprüfbar sind. Produkte mit anerkannten Umwelt- und Sozialzertifikaten, wie dem Blauen Engel, FSC, EU-Bio-Siegel, Fairtrade, GOTS und energiesparenden Prüfzeichen (zum Beispiel CE, GS) werden bevorzugt.
  • 3. Priorisierung von Lieferanten und Produkten
    • (1) Lieferanten, die ökologische und soziale Standards erfüllen, werden bei der Vergabe von Aufträgen bevorzugt.
    • (2) Regionale und lokale Anbieter, die ökologisch und fair wirtschaften, werden bevorzugt.
    • (3) Bei gleichwertigen Angeboten erhalten umweltfreundliche und soziale Produkte den Vorrang, auch wenn diese teurer sind, sofern die Preisunterschiede nicht unverhältnismäßig sind.
  • 5. Verantwortung und Kontrolle
    • (1) Das Presbyterium trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Beschaffungsgrundsätze. Die Mitarbeitenden sind entsprechend zu schulen.
    • (2) Die Einhaltung der Grundsätze wird regelmäßig überprüft. Sie sind mindestens alle drei Jahre zu überarbeiten und gegebenenfalls an neue ökologische und soziale Entwicklungen anzupassen.

Klimaschutzgesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen (KliSchG)

Das Klimaschutzgesetz der EKvW verankert das Ziel, die Netto-Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2045 vollständig abzubauen (Synodenbeschluss vom Nov. 2022). Auf dem Weg dorthin sollen diese bis 2035 auf zehn Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 reduziert und im Anschluss jährlich um ein weiteres Prozent gesenkt werden. Zudem sollen ab 2035 die verbleibenden THG-Emissionen in voller Höhe jährlich kompensiert werden. Als Messindikatoren werden Daten über die Gebäude und die verbrauchte Energie herangezogen. Im »Klimaschutzplan 2023 – 2027« der EKvW wird die langfristige Strategie der westfälischen Kirche zur Umsetzung dieses Kirchengesetzes festgelegt. Dieser umfasst für alle kirchlichen Körperschaften auch die Handlungsfelder Gebäude, Mobilität und Beschaffung.

Auszüge aus dem: KliSchG der EKvW vom 19. November 2022

  • § 1 Zweck, Anwendungsbereich
    • ( 2 ) Dieses Kirchengesetz gilt für alle kirchlichen Körperschaften der EKvW.
  • § 3 Klimaschutzziele
    • ( 1 ) Die Netto-Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) werden so reduziert, dass bis zum 31. Dezember 2035 eine Reduzierung im Vergleich zum Basisjahr 1990 auf zehn Prozent gewährleistet wird. 2 Im Anschluss werden die THG-Emissionen jährlich um ein Prozent des Vergleichswertes von 1990 reduziert. 3 Die Reduzierung der THG-Emissionen wird über die landeskirchliche THG-Bilanz (§ 4) nachgewiesen.
    • ( 2 ) 1 Alle in der THG-Bilanz ausgewiesenen THG-Emissionen sind spätestens ab dem 31. Dezember 2035 in voller Höhe jährlich zu kompensieren. 2 Das Reduktionsziel aus Absatz 1 bleibt davon unberührt.
  • § 5 Westfälischer Klimaschutzplan
    • ( 1 ) Der westfälische Klimaschutzplan (KSP.EKvW) legt die langfristige Strategie der westfälischen Kirche zur Umsetzung dieses Kirchengesetzes fest. 2 Er umfasst für alle kirchlichen Körperschaften die Handlungsfelder Gebäude, Mobilität, Beschaffung und kirchliche Flächen und bietet:
    • konkrete Leitbilder für die Jahre 2035 und 2040,
    • strategische Entwicklungspfade,
    • Zwischenziele mit Meilensteinen und strategischen Maßnahmen,
    • Wirkungs- und Kostenanalysen.
    • ( 2 ) 1 Die landeskirchliche Fachstelle (Klimabüro) erstellt den KSP.EKvW in Abstimmung mit den Kirchenkreisen. 2 Das geschieht erstmalig in dem Jahr des Inkrafttretens dieses Kirchengesetzes und soll danach alle vier Jahre aktualisiert werden.
    • ( 3 ) Die Kirchenleitung beschließt den KSP.EKvW und berichtet der Landessynode regelmäßig zum Stand.
  • § 6 Fachstellen
    • ( 2 )  Jeder Kirchenkreis richtet allein oder im Zusammenschluss mit anderen Kirchenkreisen eine kreiskirchliche Fachstelle für Klimaschutz ein. 2 Die Fachstelle erstellt ein kreiskirchliches Klimaschutzkonzept für den Kirchenkreis und seine Kirchengemeinden und begleitet dessen Umsetzung.
  • § 9 Schlussbestimmungen und Inkrafttreten
    • ( 1 ) Die Kirchenleitung kann nähere Bestimmungen zu diesem Gesetz durch Verordnung treffen.
    • ( 2 ) Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Broschüre Klimaschutzplan EKvW 2023 – 2027

Der Klimaschutzplan EKvW 2023–2027 konkretisiert die geplanten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele. Vergleicht man dieses Dokument mit den Zielen aus der Publikation »EKvW Klimaneutral 2040 – Bilanz und Impulse« von 2021, fällt eine deutliche inhaltliche und sprachliche Abschwächung auf. Hieß es 2021 noch, die Essensangebote in Kitas, Schulen und Kantinen seien »möglichst ökologisch, regional und vegetarisch« zu gestalten, wird nun lediglich eine »regionale, saisonale, nachhaltige und fleischarme Frischküche« bevorzugt. Das Kriterium »ökologisch« wurde demnach komplett gestrichen, und anstelle einer vegetarischen Ausrichtung genügt nun der vage Begriff »fleischarm« – ohne hierbei zumindest konkrete Mindeststandards für Tierprodukte zu verankern. Diese Aufweichung ist offensichtlich kein Zufall. Sie deutet massiv auf interne Widerstände hin, die sich parallel auch in der zeitlichen Verzögerung der angestrebten Klimaneutralität von 2040 auf 2045 widerspiegeln.

Auszug aus der Broschüre Klimaschutzplan EKvW 2023 – 2027

  • Der Klimaschutzplan richtet sich an alle Ebenen der EKvW (Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Landes-kirche sowie deren Einrichtungen 3) und benennt die Maßnahmen, die in den einzelnen Körperschaften zur Erreichung der Klimaschutzziele erforderlich sind. Damit ist er Werkzeug für die strategische Planung, Nachschlagewerk für die praktische Umsetzung und Maßstab zur Überprüfung der Zielerreichung.
  • Der Klimaschutzplan wird alle vier Jahre (erstmals 2023) vom landeskirchlichen Klimabüro vorgelegt und von der Kirchenleitung beschlossen. Die Anhänge werden nicht mit beschlossen, sondern laufend aktualisiert.
  • 6. Beschaffung 
    • Die THG-Emissionen der kirchlichen Beschaffung werden in der EKvW aufgrund der großen Bandbreite von Beschaffungsprodukten und der komplexen Produktions- und Lieferketten bisher nicht bilanziert. Unter Berücksichtigung der gesamtgesellschaftlichen THG-Bilanz darf sie jedoch nicht vernachlässigt werden. Wie bei den anderen Handlungsbereichen gilt es auch bei Konsumgütern Verbräuche und Abfälle zuerst zu reduzieren. Wo es möglich ist, soll auf emissionsarme, regionale, ökologische und langlebige Produkte zurückgegriffen werden.
  • 6. Beschaffung – 1. Prozessentwicklung
    • Beschaffungsordnungen werden von den kirchlichen Körperschaften ausgearbeitet und sind von den Leitungsorganen in Kraft zu setzen. Ein entsprechendes Muster wird vom Klimabüro bereitgestellt.
    • Pilotprojekte zur nachhaltigen Beschaffung werden fachlich begleitet, dokumentiert, aufbereitet, kommuniziert und fortgeschrieben.
  • 6. Beschaffung – 4. Kirchliche Körperschaften und Einrichtungen
    • Insbesondere Bildungseinrichtungen, soziale Einrichtungen, Gästehäuser und Kirchengemeinden. 
    • 1. Verpflegung: Bei der Zubereitung und Belieferung der Essensangebote wird eine regionale, saisonale, nachhaltige und fleischarme Frischküche bevorzugt.
  • 7. Kirchenland
    • Die kirchlichen Flächen umfassen unter anderen land-, forst- und energiewirtschaftlich genutzte Flächen, aber auch Friedhöfe, Grünanlagen und derzeit ungenutzte Freiflächen. Das Kirchenland ist in der Evangelischen Kirche von Westfalen hauptsächlich im Besitz von Kirchengemeinden oder Stiftungen, daraus leitet sich eine besondere Verantwortung bezüglich biologischer Vielfalt, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung für die Eigentümer:innen ab. Neue Nutzungsmöglichkeiten durch die Energiewirtschaft, ein erhöhtes öffentliches Bewusstsein für ökologische Fragen, wie auch steigendes Interesse von Investoren, haben den Druck auf sämtliche Bereiche der Land- und Forstwirtschaft erhöht.
  • 7. Kirchenland – 1. Erfassung und Auswertung
    • 1. Erfassung: Die Kirchenkreise erfassen Eigentumsflächen nach Lage, Größe und Nutzung und übermitteln diese an das Klimabüro.
    • 3. Landeskirchliche Leitlinien werden auf Grundlage der Auswertung und bezogen auf die Nachhaltigkeitsziele der EKvW und der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen fortgeschrieben und erweitert. …
  • 7. Kirchenland – 3. Maßnahmenumsetzung
    • 2. Pachtverträge Land- und Forstwirtschaft: Die Kirchenkreise definieren Auswahlkriterien für Pächter:innen, insbesondere bezüglich Nachhaltigkeitsaspekten. Eine Zusammenstellung möglicher Kriterien bietet die Handreichung »Kriterien für die Verpachtung von Kirchenland in der Evangelischen Kirche von Westfalen«. Diese Kriterien dienen den Kirchgemeinden als Orientierung bei Abschluss von Pachtverträgen. Bei laufenden Pachtverträgen werden Pächter:innen bestärkt, Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt und zum Humusaufbau auf ihrem Kirchenpachtland anzuwenden.
    • 3. Friedhöfe und Außenanlagen kirchlicher Gebäude: In Abhängigkeit vom Planungsrecht, der Lage, Nutzung und Historie ergeben sich unterschiedliche Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für kirchliche Liegenschaften. Ein maßgebliches Kriterium ist die Verbesserung und längerfristige Sicherung der Biodiversität als wesentliches ökologisches Nachhaltigkeitskriterium vor dem Hintergrund des Klimawandels. Ebenalls ist die Reduktion des Flächenverbrauchs z. B. durch Nachverdichtung innerörtlicher Freiflächen ein wichtiges Kriterium einer nachhaltigen Liegenschaftsentwicklung. Hierbei ist der Gesamtkontext zu berücksichtigen.

EKvW Klimaschutzplan, Excel-Tabelle Meilensteine

Auszüge aus der: Excel-Tabelle Meilensteine zum EKvW Klimaschutzplan

Klimaschutzbericht 2023/24

Der Klimaschutzbericht 2023/24 dokumentiert den aktuellen Status quo der Maßnahmen, die zur Erreichung der im Klimaschutzplan 2023–2027 definierten Meilensteine umgesetzt wurden. Für die Bereiche Beschaffung und Kirchenland finden sich dort unter anderem die nachfolgenden Auszüge. Bei der darin erwähnten »Musterbeschaffungsordnung« handelt es sich unseres Wissens nach um das Dokument »Grundsätze für eine ökologisch faire Beschaffung in Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen«. Dieses zeichnet sich jedoch durch sehr weiche Formulierungen aus, wie etwa: »Bevorzugt werden Produkte und Dienstleistungen, die […] biologisch und regional erzeugt sind«. Auch für das Ziel, »Kirchenpachtland nachhaltig [zu] bewirtschaften«, fehlen konkrete Vorgaben weitestgehend. Nähere Ausführungen hierzu finden sich im Abschnitt zur Landverpachtung.

Auszug aus dem: Klimaschutzbericht 2023/24

  • 07 Beschaffung und Kirchenland (Auszug)
    • Bilanzierung Beschaffung: Eine erste THG-Bilanz für die Beschaffung der Landeskirche liegt vor. …
    • Musterbeschaffungsordnung: Ein Papier mit Grundsätzen für eine ökologisch faire Beschaffung in Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen ist bereitgestellt.
    • Kirchenpachtland nachhaltig bewirtschaften: Die bundesweite Projektstelle im Institut für Kirche und Gesellschaft hat zum Ziel, eine nachhaltige Bewirtschaftung der Flächen in der EKvW zu befördern, Netzwerke zu den Themen Kirchenpachtland und nachhaltige Beschaffung zu moderieren und Nord-Süd-Partnerschaften zu implementieren
    • Datenerhebung Flächennutzung: Dem Klimabüro liegen Informationen zu den land- und forstwirtschaftlichen Flächen aller 26 Kirchenkreise vor, bei Kirchenkreisen mit mehr als 30 ha Gesamtflächen liegen sogar flurstücksgenaue Listen vor. …
    • Flächennutzung räumliche Verteilung: Die Datenerhebung ergibt einen räumlichen Schwerpunkt mit Acker- und Grünland im nördlichen Ostwestfalen, im nördlichen Münsterland und in Unna. Im Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein liegen mit Abstand die größten Forstwirtschaftlichen Flächen der EKvW.

EKvW Klimaneutral 2040 – Bilanz und Impulse – Mai 2021

Ein Vergleich der offiziellen Dokumente offenbart eine sukzessive Rücknahme der Klimaziele: Während das Dokument »EKvW Klimaneutral 2040« von 2021 die bilanzielle Klimaneutralität bereits für 2040 anvisierte und Kompensationen lediglich als letztes Mittel für unvermeidbare Restemissionen vorsah, verschiebt das Klimaschutzgesetz von 2022 dieses Ziel auf das Jahr 2045. Zwar wird ein 90-prozentiges Reduktionsziel bis 2035 mit anschließender jährlicher Einsparung von 1 % definiert, doch die Ambitionen scheinen insgesamt zu schwinden.

Dies zeigt sich besonders deutlich im Bereich der Beschaffung: Der ursprüngliche Anspruch, die Verpflegung in Kitas, Schulen und Kantinen »ökologisch, regional und vegetarisch« auszurichten, wurde im Klimaschutzplan 2023–2027 durch die vage Formulierung einer »fleischarmen Frischküche« ersetzt. Dass das Kriterium »ökologisch« hierbei komplett gestrichen wurde, ist ein deutlicher Rückschritt. Ohne die Verankerung messbarer Standards – wie etwa der im Handel etablierte Haltungsform-Kennzeichnung für Tierprodukte – bleibt der neue Entwurf weit hinter den eigenen Impulsen von 2021 zurück.

Auszug aus: EKvW Klimaneutral 2040 – Bilanz und Impulse

  • Grußwort: Dr. Jan-Dirk Döhling, Landeskirchenrat – Theologisches Dezernat Gesellschaftliche Verantwortung
    • Die folgenden Seiten zeigen wie groß und dringend die Aufgabe ist, wie viel Fantasie und wie viel Sorgfalt auf allen Ebenen der Kirche gefordert sind, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen.
  • 1.3 Zielanpassung
    • Die angestrebte bilanzielle Klimaneutralität bis 2040 ist unter diesen Prämissen die richtige Zielsetzung.
  • 1.4 Zielerreichung
    • Die Klimaschutzstrategie mit dem Ziel der Klimaneutralität baut auf zwei wesentliche Faktoren auf: Energieeinsparung und erneuerbare Energien.
    • Kompensationsmaßnahmen gelten grundsätzlich als letztes Hilfsmittel, um die letzten unvermeidbaren Prozentpunkte auszugleichen.
  • 3.4 Beschaffung und Kirchenland 
  • Für eine ökofaire Beschaffung soll die EKvW… 
    • die Bewirtschaftung der Essensangebote in Kitas, Schulen und Kantinen möglichst ökologisch, regional und vegetarisch gestalten.
  • Für einen nachhaltigen Umgang mit Kirchenland soll die EKvW …
    • eine humusbildende Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Flächen unterstützen. Um dies zu kontrollieren, sollte der Humusgehalt der Böden alle 5 Jahre gemessen werden. … Messung des Humusgehaltes von Ackerflächen wird zu Pachtbeginn, nach 6 Jahren und zum Ende des Pachtvertrages, i. d. Regel 12 Jahre gemessen.
    • einen ökologischen Anbau auf kirchlichen Flächen fördern, zur Umsetzung dient die Handreichung »Kriterien für die Verpachtung von Kirchenland in der EKvW«.
    • Regionalvermarktung und solidarische Landwirtschaft stärken.
    • Fichtenmonokulturen oder andere auf wenige Baumarten reduzierte Waldflächen wo möglich in Mischwälder umwandeln.

Endbericht Integriertes Klimaschutzkonzept der Evangelischen Kirche von Westfalen – März 2012

Der »Endbericht Integriertes Klimaschutzkonzept« von 2012 empfiehlt der EKvW bereits explizit, die Anforderungen des ökologischen Landbaus in einem neu zu entwickelnden Musterpachtvertrag zu verankern, um die Kriterien des Ökolandbaus obligatorisch festzuschreiben. Zwar hat die EKvW 2019 die Handreichung »Kriterien für die Verpachtung von Kirchenland« herausgegeben, wesentliche Tierschutzaspekte sind nach unserem Kenntnisstand jedoch nicht Teil des Musterpachtvertrags, der nicht öffentlich online vorliegt.

Auszug aus dem: Endbericht Integriertes Klimaschutzkonzept EKvW von 2012

  • 5.1.1 Exkurs: Ökologischer Landbau
    • Der Ökolandbau führt zu einer höheren biologischen Aktivität im Boden, erhält das Bodengefüge und verringert Bodenverluste.
    • Auf von der EKvW verpachteten Flächen muss lt. Pachtvertrag der Pächter „ … dem Umweltschutz in angemessener Weise Rechnung … tragen. … Dünge- und chemische Pflanzenbehandlungsmittel dürfen nur in umweltverträglichem Umfang und unter Beachtung der staatlichen Vorschriften verwendet werden …« (Musterpachtvertrag der EKvW v. November 2009). Dies entspricht den gesetzlichen Anforderungen für die konventionelle Landwirtschaft.
    • Um ihrer Orientierung an Umweltschutzbelangen gerecht zu werden, könnte die EKvW in einem neu zu entwickelnden Musterpachtvertrag explizit die Anforderungen des ökologischen Landbaus verankern. Zukünftig wäre dann auf kirchlich verpachteten und landwirtschaftlich genutzten Flächen der ökologische Landbau obligatorisch.
  • 8.4 Tabellarische Maßnahmenübersicht für den Teilbereich Flächen
    • Der aktuelle Musterpachtvertrag sollte überarbeitet und die Kriterien des Ökolandbaus hier obligatorisch festgeschrieben werden
    • Basis dafür sind die gültigen Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (EG-Öko-Basisverordnung mit den entsprechenden Durchführungsverordnungen)
    • Für bestehenden Pachtverträge mit langer Laufzeit sollte geprüft werden, ob hier ein schrittweise Umstellung auf Ökolandbau möglich ist
    • Zusatzeffekte: von der Kirche geht deutliches Signal für den Ökolandbau und damit für den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen aus

Klimaschutz in unserer Kirchengemeinde – Jetzt gemeinsam für die Schöpfung handeln – Mai 2020

Der Schwerpunkt der Broschüre liegt auf Empfehlungen zum Klimaschutz von Gebäuden. Am Rande werden Biodiversitätsmaßnahmen und Empfehlungen für die Bewirtung angesprochen. Auch hier wird noch empfohlen: »Lebensmittel regional, fair und biologisch auswählen … vorrangig vegetarisches Essen anbieten«, wohingegen »biologisch« oder auch »ökologisch« im aktuellen Klimaschutzplan der EKvW als Begriffe in Bezug auf die Lebensmittelbeschaffung entfallen sind.

Auszüge aus der Broschüre: Klimaschutz in unserer Kirchengemeinde

  • AUF FREIFLÄCHEN:
    • heimische Pflanzen und Gehölze ansiedeln
    • auf Unkrautvernichtungsmittel und auf Torf verzichten
    • Teilflächen von Beeten oder Rasen »ruhen« lassen für eine biologische Vielfalt
    • Früchte oder Kräuter anbauen, ernten und verarbeiten
    • asphaltierte Flächen öffnen und wieder begrünen
  • BEI BEWIRTUNG UND AUF FESTEN:
    • auf Einweggeschirr und Portionspäckchen für Zucker, Milch oder Senf verzichten
    • Tee, Säfte, Obst und andere Lebensmittel regional, fair und biologisch auswählen
    • vorrangig vegetarisches Essen anbieten
    • bei Blumenschmuck und Dekoration an eine Zweitnutzung denken
    • Sparsamkeit ist gastfreundlich! Brötchen bei Bedarf nachlegen statt später wegwerfen

Website KIRCHE + KLIMA

Auf der Website »Kirche + Klima« bündelt die EKvW ihre vielfältigen Aktivitäten für einen besseren Klima- und Umweltschutz sehr vorbildlich. Das Angebot reicht von einer Übersicht relevanter Dokumente, die das Klimaschutzgesetz ergänzen, über Erklärungsvideos zu verschiedenen Themenfeldern mit ihrem Einsparpotenzial und Zielen für die EKvW bis hin zu einem umfangreichen FAQ zum Klimaschutz. Auch der Bereich der Beschaffung wird häufig adressiert. An einem einheitlichen Anspruch fehlt es hier allerdings. So wird unter dem FAQ-Punkt »Wie können wir nachhaltig Feste feiern?« u. a. geantwortet: »Getränke und Lebensmittel sollten regional, fair, biologisch und vegetarisch sein«. Darüber hinaus wird auf der Website meist die abgeschwächte Version des Klimaschutzplans – »Verpflegung: Bei der Zubereitung und Belieferung der Essensangebote wird eine regionale, saisonale, nachhaltige und fleischarme Frischküche bevorzugt« – also ohne »ökologisch« bzw. »biologisch« in der Kategorie-Aufzählung verwendet. Auffällig ist, dass die gesamte Website weder die Stichworte »Tierschutz« und »Massentierhaltung« enthält (Abruf 25.03.26), noch sonst die verheerenden Auswirkungen der Massentierhaltung in Bezug auf Umwelt und Klima konkret aufgreift. Damit wird die Chance verpasst, das grausame Schicksal der sogenannten Nutztiere in unserer Überflussgesellschaft zu kritisieren.

Projekt: KITA + KLIMA

Das Projekt »KITA + KLIMA« der EKvW wird von der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert. Das Projekt zielt auf Veränderungen im Nutzungsverhalten durch energetische Verbesserungen und pädagogische Impulse in Kitas ab. Leider bildet das wichtige Thema Ernährung dort keinen Schwerpunkt. Es ist nicht Bestandteil der sechs Bildungsmodule (Strom, Erneuerbare Energien, Wasser, Wärmeenergie, Abfall, Mobilität), die Kinder spielerisch für das Thema Energiesparen sensibilisieren sollen. Das dafür gestaltete Wimmelbild, in dem Kinder Themen-Bildkarten im Stil eines Memorys zuordnen und deren Einsparpotenzial erlernen sollen, enthält keine einzige Karte zum Einfluss der Ernährung auf das Klima. Das ist schade, da gerade die institutionelle Versorgung mit Essen in Kitas ein großes Einsparpotenzial darstellt sowie natürlich auch pädagogisch einen sehr wichtigen Effekt hat. Kita-Programme anderer Landeskirchen sind in diesem Zusammenhang deutlich fortschrittlicher und vorbildlicher.

EKvW Fachbereich – Kirche im ländlichen Raum: 

Der Fachbereich verfolgt die Interessen der Kirche im ländlichen Raum. Seit 2013 ist Pfarrer Volker Rotthauwe zuständig und hat den Auftrag, »die evangelische Verantwortung für Ökologie und für den Schutz von Umwelt und Klima praktisch umzusetzen sowie die Präsenz der Kirche im ländlichen Raum zu stärken«.  Leider verfügt der Fachbereich nach unserer Kenntnis nicht über eine eigene Website-Rubrik. Eine kurze Beschreibung findet sich lediglich im Rahmen einer Veranstaltungsankündigung aus 2022. Diese verweist auf die ländliche Prägung vieler Kirchenkreise und die entsprechende Bedeutung des ländlichen Raums für die EKvW. »Die Begleitung einer nachhaltigen und familiengetragenen Landwirtschaft ist für die Evangelische Kirche von Westfalen wichtig. Ebenso stehen wir für eine, am Wohl der Tiere orientierten, Tierhaltung ein und fördern den Diskurs um eine theologisch fundierte Tier-Ethik.  

Pfarrer Volker Rotthauwe kritisiert dabei die Zustände in der Massentierhaltung, auch in Bezug zur Verantwortlichkeit der Kirchen, in vereinzelten Veröffentlichungen, so auch in seinem »Theologischen Impuls zum Klimafasten von 2022: Fische«: »In dieser Woche geht es darum, am Beispiel der Fische als Nahrungsmittel wieder »Ehrfurcht vor allem Leben« einzuüben und die Tötung, auch von Fischen, immer wieder neu zu überdenken und zu reduzieren. »Ich bin Leben, das Leben will, inmitten von Leben, das leben will« … »Sich an Albert Schweitzers bekannte Definition menschlichen Lebens zu erinnern, kann in diesem Prozess der Verhaltensänderung hilfreich sein.

Leider bleibt es beim Tierschutz bei sehr vereinzelten und unstrukturierten Veröffentlichungen der EKvW, die zumeist auch schon einige Zeit zurückliegen. 

Der Fachbereich verfolgt die Interessen der Kirche im ländlichen Raum. Seit 2013 ist Pfarrer Volker Rotthauwe zuständig und hat den Auftrag, »die evangelische Verantwortung für Ökologie und für den Schutz von Umwelt und Klima praktisch umzusetzen sowie die Präsenz der Kirche im ländlichen Raum zu stärken«. Leider verfügt der Fachbereich nach unserer Kenntnis nicht über eine eigene Website-Rubrik. Eine kurze Beschreibung findet sich lediglich im Rahmen einer Veranstaltungsankündigung aus dem Jahr 2022. Diese verweist auf die ländliche Prägung vieler Kirchenkreise und die entsprechende Bedeutung des ländlichen Raums für die EKvW: »Die Begleitung einer nachhaltigen und familiengetragenen Landwirtschaft ist für die Evangelische Kirche von Westfalen wichtig. Ebenso stehen wir für eine am Wohl der Tiere orientierte Tierhaltung ein und fördern den Diskurs um eine theologisch fundierte Tierethik.«

Pfarrer Volker Rotthauwe kritisiert dabei die Zustände in der Massentierhaltung, auch in Bezug auf die Verantwortlichkeit der Kirchen, in vereinzelten Veröffentlichungen teils deutlich, so auch in seinem »Theologischen Impuls zum Klimafasten von 2022: Fische«: »In dieser Woche geht es darum, am Beispiel der Fische als Nahrungsmittel wieder ›Ehrfurcht vor allem Leben‹ einzuüben und die Tötung, auch von Fischen, immer wieder neu zu überdenken und zu reduzieren. ›Ich bin Leben, das Leben will, inmitten von Leben, das leben will‹ … Sich an Albert Schweitzers bekannte Definition menschlichen Lebens zu erinnern, kann in diesem Prozess der Verhaltensänderung hilfreich sein.«

Leider bleibt es beim Thema Tierschutz bei sehr vereinzelten und unstrukturierten Veröffentlichungen der EKvW, die zumeist auch schon einige Zeit zurückliegen.

Corona bei Tönnies – Kirchenvertreter fordern: Die Politik muss handeln! – Das »System Billigfleisch« muss überwunden werden

In zwei fast gleichlautenden Stellungnahmen forderten die EKvW und die EKD bezüglich des Corona-Ausbruchs bei Tönnies, dem größten Fleischkonzern Deutschlands, dass das »System Billigfleisch« überwunden werden muss.

Die Berichte über die katastrophalen Zustände und die Ausbeutung der Werksvertragsarbeiter*innen gingen im September 2020 durch alle Medien. Wohl nicht zuletzt deshalb und aufgrund der Tatsache, dass sich der Schlachthof von Tönnies in Rheda-Wiedenbrück im Einzugsgebiet der EKvW befindet, sowie aufgrund des allgemeinen öffentlichen Aufschreis forderten sie, wie viele andere auch, ein sofortiges politisches Handeln.

Dass die beiden großen Amtskirchen neben dem Staat dabei selbst die zweitgrößten Konsumenten sind und täglich mehr Tierprodukte aus Massentierhaltung in Deutschland über ihre Einrichtungen servieren als McDonald’s, Burger King und KFC zusammen, blieb unerwähnt.

Zwar haben sich die Zustände durch neue gesetzliche Regelungen für die Werksvertragsarbeiter*innen geringfügig verbessert, für die sogenannten Nutztiere jedoch nicht. Allein im März 2026 (während wir diesen Artikel schreiben) wurden in Brandenburg über 2,1 Millionen Hühner »gekeult«. Verantwortlich: die unsäglichen und unchristlichen Zustände in der Massentierhaltung.

Hat die Evangelische Kirche von Westfalen nach ihrem lauten Aufschrei im Jahr 2020 eigene Konsequenzen gezogen? Hat sie Beschaffungskriterien etabliert, die dieses Ausbeutungssystem nicht länger finanzieren? Die Antwort lautet: Nein. Im Gegenteil! Die 2022 beschlossenen »Grundsätze für eine ökologisch faire Beschaffung« ignorieren den Tierschutz ebenso konsequent wie das aktuelle Klimaschutzgesetz und der dazugehörige Klimaschutzplan. Klare Mindeststandards oder verbindliche Reduktionsziele sucht man dort vergeblich.

Zur Erinnerung: Bereits 2018 hat Lidl im bundesweiten Alleingang die Haltungsform-Kennzeichnung eingeführt. Mittlerweile haben sich alle großen Lebensmitteleinzelhandelsketten dem System angeschlossen und zumindest den Ausstieg aus den Haltungsformen 1 und 2 angekündigt. Die EKvW hingegen belässt es diesbezüglich bei Lippenbekenntnissen – ohne eigene Normen, ohne messbare Ziele und ohne den tatsächlichen Willen, das »System Billigfleisch« in den eigenen Reihen zu beenden.  

Auszug aus dem EKvW-Artikel: Corona bei Tönnies – Kirchenvertreter fordern: Die Politik muss handeln!

Stellungnahmen der westfälischen Kirchenleitung und Mitarbeitenden nach dem Tönnies-Skandal, EKD-Website 29.06.2020

  • Der Corona-Ausbruch bei Tönnies, dem größten Fleischkonzern Deutschlands, zeigt, dass das »System Billigfleisch« überwunden werden muss.
  • Die ersten Opfer des Corona-Ausbruchs und des »Systems Billigfleisch« sind die Vertragsarbeiter aus Osteuropa, die unter unwürdigen Bedingungen im Schlachthof arbeiten und leben müssen. Kirsten Potz, Regionalpfarrerin des Amtes für MÖWe im Kirchenkreis Gütersloh
  • »Auch die Landwirte leiden unter dem Corona-Ausbruch und dem System Billigfleisch. … Die extrem schwierige Situation, in der nun viele Landwirte wegen der Schließung von Tönnies sind, zeigt, dass wir eine Ernährungswende brauchen mit einer Tierhaltung und Landwirtschaft, die nachhaltiger und damit auch krisenfester ist und der bäuerlichen, familiengestützten Landwirtschaft ein sicheres Einkommen ermöglicht«, sagt  Volker Rotthauwe, Pfarrer für nachhaltige Entwicklung vom Institut für Kirche und Gesellschaft.
  • Francisco Mari, Agrarexperte des Hilfswerkes Brot für die Welt, ergänzt: »Dieses System der Fleischproduktion wird von einer Agrar- und Handelspolitik der Europäischen Union unterstützt, die arme Länder zwingt, deutsches Billigfleisch einzuführen.
  • Katja Breyer, Beauftragte für den kirchlichen Entwicklungsdienst der EKvW, fordert, dass die Politik handeln müsse. Der öffentliche und politische Druck biete eine große Chance, aus dem »System Billigfleisch« auszusteigen und zu einer nachhaltigen Landwirtschaft zu kommen.

Auszug aus der EKD-PM: Kirchenvertreter fordern: Das »System Billigfleisch« muss überwunden werden – Annette Kurschus hält angesichts des Corona-Ausbruchs bei dem Schlachtbetrieb Tönnies eine neue gesellschaftliche Debatte für nötig

  • Das »System Billigfleisch« muss überwunden werden
  • Die westfälische Präses Annette Kurschus hält eine neue gesellschaftliche Debatte über das Konsumverhalten sowie Dumpingpreise und Dumpinglöhne in der Fleischindustrie für nötig.

»Aufruf zum Umdenken im Umgang mit Nutztieren – Jedes geschredderte Küken ist ein Geschöpf Gottes« – 

Auszug aus der Pressemitteilung der Evangelischen Kirche von Westfalen: »Aufruf zum Umdenken im Umgang mit Nutztieren – Jedes geschredderte Küken ist ein Geschöpf Gottes« (18.02.2015) – von Volker Rotthauwe, Pfarrer für Nachhaltige Entwicklung im Institut für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW).

  • Die Verschmutzung von Luft, Gewässern, Trinkwasser und Böden durch Fäkalien und Pharmarückstände ist Folge unserer ungezügelten Lust auf billiges Fleisch«, erklärt Volker Rotthauwe.
  • In dem Blog »Klare Kante« wendet er sich gegen den Verzehr von Fleisch aus industrieller Massentierhaltung und fordert ein grundsätzliches Umdenken im Umgang mit Nutztieren.
  • … jedes geschredderte Küken, jede gequälte Pute ist ein gesegnetes Geschöpf Gottes, dem wir Leid antun«, schreibt Rotthauwe.
  • Auch im Bereich der Kirche komme noch zu viel Billigfleisch auf den Tisch.

Altpräses Alfred Buß: Weniger Fleisch essen und Qualität kaufen – Tiere sind keine Sachen«

Der Artikel der EKvW basiert auf dem Beitrag der ARD:  Das Wort zum Sonntag – Unersättlicher Hunger – von Pfarrer i.R. Alfred Buß vom 20.01.2018 22:35

Auszug aus: Evangelische Kirche von Westfalen – Aktuelles/Nachricht: »Altpräses Alfred Buß: Weniger Fleisch essen und Qualität kaufen – Tiere sind keine Sachen« (22.01.2018)

  • Die Massentierhaltung gefährde jedoch die Gesundheit von Mensch und Tier durch zu viel Gülle sowie den Einsatz von zu viel Pestiziden und Antibiotika.
  • Die Fleischindustrie setze zudem weltweit mehr Klimagase frei als alle Autos, Flugzeuge und Schiffe zusammen, sagte der frühere Präses der EKvW
  • Jeder Deutsche esse im Schnitt mehr als ein Kilogramm Fleisch pro Woche, das entspreche fast 1.100 Tieren im ganzen Leben und sei mehr als dreimal so viel wie vor 50 Jahren.
  • Die Antwort auf das System der Massentierhaltung könnten die Verbraucher geben: Sie sollten weniger Fleisch essen, einen angemessenen Preis bezahlen und von der Geburt bis zur Schlachtung zurückverfolgen, wie Tiere gehalten wurden.
  • Vor allem wolle er daran denken, »dass Tiere keine Sachen sind, sondern Kreaturen Gottes wie wir und unsere Mitgeschöpfe«.

Kriterien für die Verpachtung von Kirchenland – EKvW in der Evangelischen Kirche von Westfalen – Handreichung 2019

Mit ihrer Handreichung »Kriterien für die Verpachtung von Kirchenland« von 2019 setzt die Evangelische Kirche von Westfalen ein deutliches Zeichen: Sie spricht sich explizit für den Ausbau ökologischer Kriterien aus. So heißt es, es solle »am Ende deutlich mehr Kirchenland nach ökologischen Kriterien verpachtet werden«. Dabei verfolge man das Prinzip der »starken Nachhaltigkeit«, was bedeutet, »dass die ökologischen Kriterien einen Vorrang vor den sozialen und ökonomischen Kriterien haben«.

Zudem sollen Anstrengungen im Bereich Tierwohl und Tiergesundheit abgefragt werden. Als Kriterien werden beispielsweise »Weidegang für Rinder, Spielmaterial für Schweine, keine Enthornung von Kälbern, keine Haltung auf Vollspaltenböden, keine nicht-kurativen Eingriffe am Tier, Reduktion von Antibiotika auf das notwendige Maß, Verfütterung von überwiegend heimischem, gentechnikfreiem Futter« genannt. Hier offenbart sich das generelle Spannungsfeld der Tierschutzansprüche innerhalb der Landeskirchen: Während die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers sogar ein Verbot des betäubungslosen Enthornens von Kälbern ablehnt, spricht sich die EKvW in ihrer Handreichung ausdrücklich gegen »nicht-kurative Eingriffe« aus. Die von der EKvW in ihrer Handreichung formulierten Ziele haben allerdings bislang keinen Einzug in entsprechende bindende Verordnungen gehalten. Unter »§ 21 Vermietung und Verpachtung« der »Wirtschaftsverordnung – WirtVO – vom 24. November 2022«, die für alle Körperschaften der EKvW bindend ist, sind ökologische Ansprüche nicht formuliert, stattdessen wird auf rein ökonomische Interessen abgestellt: »Miet- und Pachtzins dürfen nicht unter den ortsüblichen Sätzen für vergleichbare Räume oder Grundstücke liegen«. Auch der Musterpachtvertrag der EKvW liegt der Öffentlichkeit online nicht vor.

Auszüge aus der: Handreichung der EkVW –  Kriterien für die Verpachtung von Kirchenland

  • Die vorliegende Handreichung hat drei Ziele:
    • Sie will dazu anregen, zunächst den Kontakt zwischen den Landwirten und den Kirchengemeinden zu intensivieren.
    • Sie zeigt konkrete Wege auf, zu transparenten Entscheidungen der Gemeinden bei der Verpachtung ihres Landes zu finden
    • und schließlich soll am Ende deutlich mehr Kirchenland nach ökologischen Kriterien verpachtet werden.
  • In der EKvW liegen die landwirtschaftlich genutzten Flächen alle im Gemeindebesitz und werden in der Regel mit dem landeskirchlichen Musterpachtvertrag (9) von den Kirchengemeinden selbst verpachtet.
    • (9) Mustervertrag Landpacht der Evangelischen Kirche von Westfalen Evangelische Kirche von Westfalen, Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld, info@evangelisch-in-westfalen.de (Nicht elektronisch verfügbar)
  • Kirchengemeinden und Kirchenkreise sollten mit den Pächter*innen in einen Dialog über den angestrebten ökologischen Mehrwert von Kirchenland treten, auch wenn die Pachtverträge noch eine längere Laufzeit haben. Ziel sollte sein Pächter*innen zu ermutigen, aus den in Kapitel 4 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt auszuwählen und diese auf ihrem Kirchenpachtland anzuwenden.
  • Nachfolgend werden generelle Auswahlkriterien für Pächter*innen in Tabelle 1 vorgestellt. 
    • Die Wertigkeit der Kriterien ist nicht durch die Reihenfolge der Benennung gekennzeichnet.
    • Bisherige Pächter*innen vor neuen Pächter*innen
    • Kirchenmitglied vor Nicht-Kirchenmitglied
    • Evangelisch vor anderer Konfession
    • Ortsnähere Pächter*innen vor ferneren Pächter*innen
    • Ökologischer Anbau vor konventionellem Anbau
  • 2.2 Nachhaltigkeitskriterien
    • Die Verpachtung von Kirchenland sollte dem Prinzip der »starken Nachhaltigkeit« (7) folgen. 
    • Das heißt, die ökologischen Kriterien haben einen Vorrang vor den sozialen und ökonomischen Kriterien.
  • 2.2.1 Ökologische Kriterien
  • Handelt es sich um einen ökologisch zertifizierten Betrieb (z.B. Demeter, Bioland, Naturland und Biokreis)? (5)
  • Wirtschaftet der konventionelle Betrieb unter nachhaltigen Kriterien z. B. durch zusätzliche Anstrengungen im Bereich Tierwohl und Tiergesundheit (Weidegang für Rinder, Spielmaterial für Schweine, keine Enthornung von Kälbern, keine Haltung auf Vollspaltböden, keine nicht-kurativen Eingriffe am Tier, Reduktion von Antibiotika auf das notwendige Maß, Verfütterung von überwiegend heimischem gentechnikfreien Futter)? (6)
    • Arbeitspapier der Offensive Nachhaltigkeit, Bericht zur Offensiven Nachhaltigkeit des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes e. V. 2017/2018;  Herausgeber WLV – Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e. V., Schorlemerstraße 15, 48143 Münster
  • Tierhaltung im Gesamtbetrieb: Es sollte eine Obergrenze von 2 GV (Großvieheinheiten) /ha angestrebt werden.
  • Wird im Ackerbau die Biodiversität gefördert durch Nischen und Rückzugsräume, durch vielfältige Fruchtfolgen, durch integrierten Pflanzenschutz, …
  • 2.2.3 Ökonomische Kriterien
    • … Können durch den Pachtpreis ökologischer Landbau und artgerechte Tierhaltung gefördert bzw. aufgebaut werden?
    • Hält der Pachtpreis die Balance zwischen der am regionalen Marktpreis orientierten kaufmännischen Verantwortung und der an der »Bewahrung der Schöpfung« orientierten ökologischen und sozialen Verantwortung der Kirchengemeinde?
  • 4. Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt auf Acker und Grünland
    • Die ökologischen Mindeststandards umfassen die folgenden Punkte:
    • … Kein Ausbringen von Klärschlamm
    • Kein Aussäen, Anpflanzen und Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen in Form von Saat- und Pflanzgut …
  • 4.9. Auf ökologischen Landbau umstellen
    • Die Umstellung des landwirtschaftlichen Betriebes auf ökologischen Landbau ist besonders wertvoll. Tiere werden artgerecht gehalten, die Bodenfruchtbarkeit wird auf natürliche Weise gefördert.
  • 6. Empfehlungen für ein schöpfungsverantwortliches Handeln
    • Führen Sie in Ihrer Kirchengemeinde eine »öko-faire Beschaffung« ein. Weiteres dazu: www.zukunft-einkaufen.de
    • Die eigenen Küchen in kirchlichen Einrichtungen werden verstärkt mit regionalen und ökologischen Produkten versorgt.
    • Bei Gemeindefesten und Sitzungen wird auf regionale und ökologische Verpflegung geachtet und weniger Fleisch, mehr Käse und vegetarische bzw. vegane Brotaufstriche angeboten.
    • Generell gilt: Sprechen Sie mit Landwirt*innen und nicht über sie.

Zukunftsfähige Landwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeit

Die EKvW kritisiert in ihrem Text »Zukunftsfähige Landwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeit« die massiven Umweltschäden der intensiven Landwirtschaft deutlich, wie etwa die hohe Nitratbelastung des Grundwassers durch übermäßige Gülleproduktion, deren Folgekosten die Allgemeinheit trägt. Der Text klammert jedoch die Beschreibung der konkreten Zustände der Massentierhaltung weitgehend aus und fordert keine expliziten, sofortigen Maßnahmen. Verlangt wird eher grundsätzlich eine Abkehr von der Profitmaximierung hin zu einer nachhaltigen, artgerechten und flächengebundenen Tierhaltung, die ökologische Grenzen respektiert. 

Besonders bemerkenswert an diesem Text ist jedoch ein anderer Punkt: Er fordert explizit eine Vorbildfunktion kirchlicher Einrichtungen ein. Diese, so das Papier, müssten bei der Verpflegung konsequent auf regionale und ökologische Produkte setzen und die eigenen Ländereien umweltgerecht bewirtschaften und verpachten. Angesichts dieser klaren Worte drängt sich unweigerlich die Frage auf: Warum setzt die EKvW ihren eigenen Anspruch bis heute nicht in verbindliche Maßnahmen und Verordnungen um?

Auszug aus: Zukunftsfähige Landwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeit – Leicht überarbeitete Fassung Mai 2019

  • Der EKvW ist die schwierige Situation, in der sich die Landwirtschaft, vor allem die kleinmittelständischen bäuerlichen Betriebe, regional, europaweit und global befinden, sehr bewusst.
  • Vor diesem Hintergrund stellen die Autoren und Autorinnen aus verschiedenen Arbeitsfeldern der EKvW ihre Überlegungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft vor, um abschließend konkrete Handlungsoptionen unter besonderer Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte zu skizzieren:
  • 1.4 Tierhaltung
    • In den vergangenen 50 Jahren hat sich die globale Fleischproduktion gut vervierfacht, von 78 Millionen auf 308 Millionen Tonnen pro Jahr.12 2014 stieg die Fleischproduktion in Deutschland auf einen Rekordwert von 8,2 Millionen Tonnen an. Der Fleischexport betrug fast 5 Millionen Tonnen.
    • Es wurden 21 % mehr Fleisch produziert als verbraucht. Rund 80 % der in der EU eingesetzten Eiweißfuttermittel werden importiert. Das meiste davon ist Soja und kommt aus Brasilien und Argentinien. In Deutschland werden insgesamt ca. 4,5 Mio. Tonnen Sojaschrot verfüttert.
  • 1.5 Die Auswirkungen der Intensivlandwirtschaft
    • Durch die intensive Tierhaltung fällt in großen Mengen Gülle an, die oft im Übermaß auf landwirtschaftliche Flächen (Grün und Ackerland) ausgebracht wird. Dadurch steigt der Nitratgehalt im Grundwasser und auch die Phosphatbelastung nimmt erheblich zu. 
    • In NRW werden in Gebieten mit überwiegend intensiver Landwirtschaft hohe Nitratkonzentrationen gemessen, über 150 Milligramm pro Liter Grundwasser, wie z. B. in den Regionen um Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf, Bielefeld, Gütersloh, Minden Lübbecke und Paderborn. Regional werden hier in über 50 % der Grundwassermessstellen die Grenzwerte überschritten.
    • Die Folgekosten, wie z. B. die Entfernung des Nitrats aus dem Grundwasser, werden bisher von der Gesellschaft über den Trinkwasserpreis bezahlt. Nach dem Verursacherprinzip müssten die landwirtschaftlichen Betriebe diese Kosten tragen. 
    • Nicht zukunftsfähig sind Strategien, die auf einen größtmöglichen, kurzfristigen Gewinn ausgerichtet sind und bei denen die Allgemeinheit den Schaden trägt. Dies führte und führt in Deutschland aber auch weltweit zu Übernutzung, Degradation und Erosion von Böden sowie zur Verschmutzung von Luft und Wasser. Dies erschwert zudem eine nachhaltige globale Ernährungssicherung.
  • 1.7 Schlussfolgerungen
    • Das primäre Ziel einer zukunftsfähigen Landwirtschaft kann nicht ausschließlich darin bestehen, steigende Erträge zu erwirtschaften.
    • Die Tierhaltung muss artgerecht und flächengebunden sein.
  • 2.1 Leitgedanken
    • Ein rücksichtsloses und grenzenloses Ausplündern der Naturressourcen ist mit unserem Glauben nicht vereinbar.
    • Auf Grundlage unseres christlichen Glaubens verfolgen wir das Prinzip der Nachhaltigkeit und damit verbunden eine grundlegende Neuorientierung wirtschaftlichen Handelns im Sinne einer Wirtschaft im Dienst des Lebens. Das bedeutet, dass wirtschaftliches Handeln Grenzen respektieren muss und ökologische und soziale (menschenrechtliche) Leitplanken nicht überschreiten darf.
  • Daraus ergeben sich folgende Empfehlungen für Kirchengemeinden, Institute und Ämter der EKvW: … (Auszug)
    • Pilotprojekte zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung (mit Einrichtungen des Diakonischen Werks
    • Runde Tische »Kirche und Landwirtschaft«
    • Die eigenen Küchen in kirchlichen Einrichtungen verstärkt mit regionalen und öko-logischen Produkten versorgen
    • Die Versorgung der Landessynode und der eigenen Gremien mit regionalen und biologischen Produkten intensivieren
    • Bei Gemeindefesten und Sitzungen auf regionale und öko-logische Verpflegung achten
    • Umweltgerechte Bewirtschaftung kirchlicher Land- und Grünflächen und Friedhöfe erarbeiten
    • Verpachtung von Kirchenland vermitteln: Fortbildung von Liegenschaftsverantwortlichen, Presbyterien, Kirchmeistern etc.

Jetzt ist die Zeit: Auf dem Weg zu klimagerechten Freizeiten / Jugendreisen

Der Beschluss der Evangelischen Jugend von Westfalen aus dem September 2023 formuliert nur allgemein das »Fernziel«, die Freizeiten der Evangelischen Jugend von Westfalen klimaneutral zu gestalten. Dazu wurde ab dem Sommer 2024 der CO2-Ausstoß erfasst und zunächst für die Jahre 2025 bis 2027 beschlossen, dass eine kontinuierliche Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei Freizeiten erreicht werden soll. Umsetzungsschritte sollen dabei im Einklang mit dem Klimaschutzplan der Evangelischen Kirche von Westfalen stehen. Der Beschluss enthält keine konkreten Maßnahmen bezüglich der Beschaffung oder Ernährung und bezieht sich ausschließlich auf das Heranziehen eines CO2-Rechners und darauf, den »Pro-Kopf-CO2-Ausstoß« von Veranstaltungen insgesamt zu messen und zu senken.

Faire Ferien

Seit bereits 2012 gibt die Evangelische Jugend von Westfalen zusammen mit den Diözesanverbänden Aachen sowie Paderborn des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend die Broschüre »Faire Ferien« in unregelmäßigen Abständen heraus. Bereits die Ausgabe 2012 machte auf die Notwendigkeit aufmerksam, »fleischarmes Essen« sowie »Produkte aus ökologischer Verarbeitung bzw. ökologischem Anbau« zu bevorzugen. Die aktuelle Auflage aus dem Jahr 2023 formuliert diesen Anspruch noch konsequenter: Sie setzt einen klaren inhaltlichen Fokus auf vegane Alternativen und liefert entsprechende, praxisnahe Ernährungsempfehlungen.

juengerREISEN goes green – nachhaltige Freizeiten

Pünktlich zu den NRW-Sommerferien 2022 rief die Evangelische Jugend von Westfalen das Modellprojekt für nachhaltige Freizeiten »juengerREISEN goes green« ins Leben. Ziel der Initiative ist es, junge Menschen im Rahmen der Freizeitarbeit für die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) zu sensibilisieren und sie darin zu bestärken, eigene Maßnahmen aktiv umzusetzen. Als ein zentrales Praxisbeispiel wird hierbei die öko-faire Verpflegung angeführt. Die dazugehörigen Empfehlungen lauten auszugsweise wie folgt:

  • Es werden saisonale Lebensmittel verwendet und der Einkauf erfolgt regional.
  • Fleisch, Wurst, Eier, Milch und andere tierische Produkte kommen aus artgerechter Haltung.
  • Mehr als die Hälfte der Mahlzeiten wird mit vegetarischer Kost geplant.
  • Produkte mit Bio- oder FairTrade-Zertifizierung werden bevorzugt.
  • Es wird weitestgehend auf Fertigprodukte verzichtet.
  • Spielerische Umsetzung der fünfstufigen Ernährungspyramide.

Kampagne Faires Jugendhaus

Das Projekt »Faires Jugendhaus« ist eine Auszeichnung der Evangelischen Jugend im Rheinland, um die sich Jugendhäuser bewerben können und an der auch die Evangelische Jugend von Westfalen teilnimmt bzw. die sie unterstützt. »Anhand nachprüfbarer Kriterien müssen die Einrichtungen darlegen, wie ihre Strategie aussieht, den Fairen Handel sowohl inhaltlich intern und extern zu kommunizieren als auch praktisch Produkte aus fairem Handel zu nutzen bzw. zu verkaufen.« Insgesamt müssen fünf Kriterien erfüllt werden. Maßnahmen zur Ernährung bilden kein Pflichtkriterium. Unter dem Kriterium »Nachhaltigkeit« sollen Aktionen oder inhaltliche Angebote durchgeführt werden, wie z. B. »vegetarische bzw. vegane Essensangebote, Bio-Lebensmittel, Esskultur, saisonal-regionale Lebensmittel, Verschwendung«.