Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers

So schneidet die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers im Tierschutz ab.

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers bildet aktuell das traurige Schlusslicht im Tierschutz-Kirchen-Ranking.

Eine Analyse ihrer Verordnungen und Strukturen gleicht einem Offenbarungseid: In sämtlichen relevanten Kategorien – Verwaltung, Gemeinden, Einrichtungen, Jugendorganisationen und Landverpachtung – leuchtet das Warnsignal in Dunkelrot für »schlimmste Massentierhaltung H1 | H2 | H3« mangels fehlender Verordnungen und fehlender strenger Leitlinien. Selbst auf unserer Bewertungsebene für darüber hinausgehendes Engagement zeichnet sich ein negatives Bild der Landeskirche als aktiver Interessenvertreter der Agrarindustrie und der Massentierhaltung ab. Auch die Klimaneutralität wird durch die Landeskirche erst für 2045 angestrebt, die damit sogar gegen Zwischenziele der Klimaschutzrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verstößt.

Die Position der Landeskirche lässt sich in einem bitteren Fazit zusammenfassen: Der Wandel hin zu einem besseren Tierschutz wird konsequent ökonomischen Interessen geopfert. Er soll finanziell und zeitlich weiter vollends auf dem Rücken der Tiere ausgetragen werden, um das Auskommen der Agrarwirtschaft und wohl auch der Landeskirche selbst nicht zu gefährden (prekäre Beschäftigungsmodelle und Umweltschäden eingepreist). Lediglich die Jugendorganisationen bilden eine kleine Ausnahme. Sie erhalten zumindest auf Engagement-Ebene unserer Label »orange H4 | H5 (Bio)«.

Sinnbildlich für die Position der Landeskirche ist das Verhalten ihrer Referentin für Land- und Ernährungswirtschaft als Mitglied im Niedersächsischen Tierschutzbeirat. Im Rahmen der geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes 2024 sprach sie sich explizit sogar gegen ein Verbot des betäubungslosen Enthornung von Kälbern aus. Hier stellt sich auch theologisch die drängende Frage: Wozu hat »Gott« den Kälbern Hörner gegeben, wenn die Landeskirche es rechtfertigt, diese unter Schmerzen auszubrennen – nur um der Profitlogik der Agrarindustrie zu genügen? Dies steht zumindest im krassen Widerspruch zur offiziellen Haltung der EKD, die sich im Wesentlichen gegen nicht-kurative Eingriffe an Tieren und für entsprechende Gesetzesinitiativen ausspricht.

Führen wir uns vor Augen, dass Niedersachsen das Bundesland mit der größten Dichte an Massentierhaltungsanlagen in Deutschland ist, auch hinsichtlich der Anzahl der dort leidenden Tiere. 30 km vom Sitz der Landeskirche entfernt – in Wietze – befindet sich Europas größter Geflügelschlachthof mit bis zu 432.000 geschlachteten Hühnern am Tag sowie etwa 133 Mio. jährlich.

Der Protest in der breiten Gesellschaft und der betroffenen Kirchengemeinden gegen den Bau des Mega-Schlachthofes sowie die in der Einbringungsrede an die 24. Landessynode im April 2011 geforderten Konsequenzen wurden durch die Landeskirche über die Jahre strategisch marginalisiert. Kennzeichnend ist die »Rundverfügung G 16/2015: Nachhaltige Beschaffung«, die von einer signifikanten Diskrepanz zwischen gesichtswahrenden Empfehlungen und systematischer Unverbindlichkeit geprägt ist, die die Verwendung von Tierprodukten aus schlimmster Massentierhaltung für sich selbst auf Verwaltungsebene sowie für ihre Kirchengemeinden und Einrichtungen formal bis heute gewährleistet.

Auch das 2023 verabschiedete Klimaschutzgesetz der Landeskirche hätte die Chance für Reformen bei der Beschaffung und Landverpachtung geboten. Stattdessen hat die Landeskirche explizit an der »Rundverfügung G 16/: Nachhaltige Beschaffung« von 2015 sowie den dreißig Jahre alten Bestimmungen für Pachtverträge (DB Pacht) festgehalten, offensichtlich um weiter völlig unverbindliche Empfehlungen zu gewährleisten.

In der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers existiert keine dezidierte unabhängige Stelle einer oder eines Tierschutzbeauftragten mit explizitem Mandat und Budget sowie Durchgriffsrechten zur wirkungsvollen Implementierung von Tierschutzstandards. Im Gegenteil, die Zuständigkeit für Tierschutzfragen ist fragmentiert und strukturell im Team »Arbeit und Wirtschaft« angesiedelt. Dort existiert die Rolle des bzw. der Beauftragten für Kirche und Landwirtschaft, auch Landwirtschaftspastor*in genannt, deren bereits genannte Position im Tierschutzbeirat Niedersachsen (wohlgemerkt) für ein betäubungsloses Enthornen von Kälbern viel über die Gestaltung der Stelle und Position der Landeskirche als Agrar-Lobbyist aussagt.

Auf der Website der Landeskirche existiert ebenso keine Rubrik zum Thema Tierschutz (Abruf 24.11.25). Einige Arbeitshilfen wie Leben(s)Mittel – Früchte der Gerechtigkeit (2010), Landwirtschaftliche Nutztierhaltung (2011) und Landwirtschaft HEUTE.12 (2012), die zeitlich im Rahmen der Kontroverse um den Bau des größten Geflügelschlachthofes Europas entstanden sind, finden sich noch online. Diese bestätigen insgesamt die rechtfertigende Position der Landeskirche Hannovers zur Massentierhaltung, auch wenn sie diese zum Teil rhetorisch geschickt kritisieren, jedoch mit Blick auf eine wirtschaftliche Landwirtschaft zu rechtfertigen versuchen. Entsprechend tritt Landesbischof Meister in der Öffentlichkeit als Agrar-Lobbyist auf.

Die Auszeichnung »Öko-faire Gemeinde/Einrichtung« haben wir schon in Zusammenhang mit der Nordkirche als wettbewerbsrechtlich bedenklich kritisiert, auch wenn wir dieser noch einen guten Willen unterstellen. Die Landeskirche Hannovers hat nun die Kriterien für die Auszeichnung nochmals abgeschwächt, mit der Begründung, »um möglichen Überforderungen entgegenzuwirken«. Dem halten wir entgegen, Massentierhaltung ist weder ökologisch, noch Bio, noch auszeichnungsfähig, auch nicht nach kirchlichen Maßstäben. Für ein entsprechendes Auszeichnungsprogramm als »Öko-faire Gemeinde/Einrichtung« sollten selbstverständlich die Standards einer ökologischen (Bio-)Beschaffung für Tierprodukte verbindlich sein und nicht nur einen bestimmten kleinen Teil eines Sortiments ausmachen müssen (wie z. B. fair gehandelter Bio-Kaffee) und gleichzeitig Produkte aus schlimmster konventioneller Massentierhaltung zulassen.

Einen kleinen Lichtblick bildet die Evangelische Jugend in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers (EJH). Sie hat konkrete, quantitativ messbare Vorgaben für die Verpflegung bei Jugendveranstaltungen formuliert und diese in ihren »Qualitätsstandards: Nachhaltigkeit« sowie der »Green Event Checkliste« geregelt. Nach der »Green Event Checkliste« gilt u.  a.: »Die Hälfte der warmen Hauptmahlzeiten ist fleischfrei.« und »Jedes zweite Frühstück und jedes zweite Abendbrot findet fleischfrei statt.«; »Der Konsum von tierischen Produkten wird kritisch hinterfragt« und »Bedenkliche Lebensmittel aufgrund des Tier‑ und Artenschutzes werden generell nicht verwendet.« Defizite bleiben bei der Verbindlichkeit. Letztendlich haben die Vorgaben gegenüber den einzelnen Ortsverbänden nur empfehlenden Charakter, weshalb wir dies aktuell nur auf der Engagement-Ebene mit einem orangenen Label würdigen.

Das Diakonische Werk evangelischer Kirchen in ­Niedersachsen e.V. (DWiN) ist ein gemeinsames Werk der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe und der Evangelisch-reformierten Kirche. In den öffentlich zugänglichen Dokumenten des DWiN finden sich keine konkreten Beschaffungsvorgaben oder -kriterien für Tierprodukte. Auch hat uns die Landeskirche Hannovers auf Rückfrage keine Hinweise auf Mindeststandards für Tierprodukte des DWiN gegeben. Entsprechend rot fällt unsere Label-Bewertung aus.

Die Landeskirche Hannovers opponiert offen gegen die EKD-Klimaschutzziele, in dem sie wesentliche Teile der Klimaschutzrichtlinie der EKD als unrealistisch eingestuft und nicht umsetzt. Wo andere Bistümer/Landeskirchen teils 2030 die Klimaneutralität anstreben, trägt die Landeskirche Hannovers die von der EKD formulierten Zwischenziele für eine Klimaneutralität bis 2045 nicht mit.

Derweil geht in Niedersachsen das Kirchenland – man könnte auch sagen, die Bewahrung der Schöpfung – in Gülle unter. Wo NGOs wie die Deutsche Umwelthilfe beständig gerichtliche Erfolge gegen die Verklappung von Gülle und die entsprechende Verseuchung der Böden mit Nitrat erzielen, lehnt die Landeskirche Hannovers eine Reform und ökologische Kriterien für die Verpachtung ihres Kirchenlandes ab. Stattdessen beharrt sie auf ihren über dreißig Jahre alten Durchführungsbestimmungen zum Pachtwesen (DB Pacht) als verbindliches Regelwerk, das gerade die Unverbindlichkeit im Tierschutz institutionalisiert sowie ökologische Kriterien zur Auswahl von Pächter*innen negiert. Dieses Engagement für die Verklappung von Gülle auf Kirchenland verdient unserer Ansicht nach auf der Engagement-Ebene ein weiteres tief rotes Label. Selbst Anträge an die Synode, wie z. B. ein Punktesystem nach sozialen und ökologischen Aspekten für eine transparente Neuverpachtung einzuführen – wie es viele Landeskirchen bereits betreiben – wurden abgelehnt, ebenso wie die Verhinderung von Monokulturen durch überhöhten Maisanbau. Daran kann auch das Projekt »BiodiversitätsCheck in Kirchengemeinden (BiCK)« kaum etwas ändern. Hier lässt sich die Landeskirche Hannovers zusammen mit dem Erzbistum Köln und der Evangelischen Kirche von Westfalen das Anlegen von Blumenbeeten auf Friedhöfen und allg. kirchlichen Grundstücken mit rund vier Millionen Euro vom Bundesumweltministerium und vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) fördern und zwar als »Knotenpunkte der urbanen grünen Infrastruktur«.

Dass es besser geht, zeigen beispielsweise die Auswertungen der Initiative zum Erzbistum Freiburg und zur Nordkirche. Ebenso der Beschluss des Caritas-Verbandes NRW, konkrete Mindeststandards der Haltungsform 4 (konventionell) bzw. 5 (Bio-Qualität) als Zielvorgabe für Tierprodukte für alle ihre Einrichtungen einzuführen (siehe Abschnitt 2.4). Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens empfiehlt seit 2014, »kein Kirchenland für sogenannte industrielle Massentierhaltung zur Verfügung zu stellen«. Auch die Evangelische Kirche Mitteldeutschland hat 2017 ihre Verordnung zur Verpachtung kircheneigener Landwirtschaftsflächen angepasst, die Folgendes als mögliches Ausschlusskriterium vorsieht: »Im Betrieb darf wegen der Belastungen für die Umwelt, die Bevölkerung und der Sorge um das Tierwohl keine Massentierhaltung stattfinden«.

Detaillierte Quellen und Auszüge unserer Zusammenfassung haben wir nachfolgend zusammengestellt.

Wir freuen uns zudem über wichtige Hinweise oder Ergänzungen, die zur weiteren Verbesserung unserer Auswertungen beitragen. Schreibt uns in diesem Fall gerne eine E-Mail an kontakt@will-kirche-tierschutz.de.

Sorgen wir gemeinsam für Verbesserungen des Tierschutzes in der Kirche!

Rechercheergebnisse zur Evangelische Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers

Hinweis: Zitate sind »kursiv« gekennzeichnet. Erläuterungen dazu in »gerader« Schrift.

1 Beschaffungskriterien für Tierprodukte und Geltungsbereich

1.1 Inwiefern und mit welcher Verbindlichkeit (z. B. Verordnungen vs. Richtlinie vs. Leitlinie vs. gar nicht) hat die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers konkrete Beschaffungskriterien für Tierprodukte für sich (Verwaltungsebene) sowie ihre Kirchengemeinden und Einrichtungen (Kitas, Senioren- und Pflegeheime etc.) geregelt?

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers hat bezüglich des Tierschutzes lediglich unverbindliche Empfehlungen für die Beschaffung von Tierprodukten, anstelle von starken Richtlinien oder klaren Verordnungen, die wenigstens gewisse Mindeststandards regeln oder als konkretes Ziel formulieren. Damit bleibt die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers deutlich hinter den Forderungen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zurück, die in ihrer Klimaschutzrichtlinie-EKD, § 6 Beschaffung, von 2022 vorgibt: »In kirchlichen Einrichtungen und Kantinen sollen ökologische, nachhaltig hergestellte, faire, regionale, saisonale und das Tierwohl angemessen berücksichtigende Lebensmittel sowie fleischreduzierte Mahlzeiten angeboten werden.« Die EKD fordert zudem in § 1 der Klimaschutzrichtlinie ihre Institutionen ausdrücklich dazu auf, Regelungen auf dieser Grundlage zu treffen.

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers hat es in ihrem Klimaschutzgesetz von 2023 unterlassen, allgemeine Empfehlungen für eine nachhaltige Beschaffung von Lebensmitteln konkret zu regeln oder zumindest eine klare Richtlinie bzw. quantitative wie qualitative Zielkorridore zu formulieren. Stattdessen beruft sie sich auf ihre veraltete »Rundverfügung G 16/2015: Nachhaltige Beschaffung« und die zugehörige »Arbeitshilfe zur Rundverfügung«, beide von 2015. Diese enthalten anstelle einer strikten Richtlinie für die Beschaffung von Tierprodukten nur vage, unverbindliche, verwässernde Empfehlungen, Nachhaltigkeit in Abwägung zur Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
Damit regelt die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers in ihrem Klimaschutzgesetz von 2023 strategisch die unverbindlichen Beschaffungskriterien für Tierprodukte ihrer »Rundverfügung G 16/2015« quasi als gezieltes Schlupfloch für die Beschaffung von Produkten aus schlimmster Massentierhaltung, statt Mindeststandards zu setzen oder wenigstens klare Zielvorgaben zu formulieren.

Immerhin wird in der »Arbeitshilfe zur Rundverfügung« darauf verwiesen, dass die »Menge an Fleischverzehr« »nicht glücklich« macht und dass die Anzahl an Gemeinden, »die freiwillig neue Maßstäbe dafür setzt, was gutes Leben ist«, größer wird und »zentrale Einsichten christlicher Ethik« Konsequenzen im Handeln erfordern. Demgegenüber steht die eigene Inkonsequenz auf höchster Verwaltungsebene, sich nicht wenigstens dort konkrete verpflichtende Mindeststandards für die Beschaffung von Tierprodukten sowie ein konsequentes alternatives Angebot von pflanzlichen Alternativen zu geben und entsprechende Werte vorzuleben.

2025 hat die Landeskirche in der »Checkliste Nachhaltige Beschaffung« ihre Empfehlungen für Veranstaltungen und Bewirtung in Form von Beispielen weiter konkretisiert: »Bei Lebensmitteln (inkl. Getränken) wird auf Regionalität, Saisonalität, Sozialverträglichkeit (z. B. Fairer Handel) und ökologischen Anbau geachtet.« und »Es wird vorzugsweise vegetarisches oder veganes Essen angeboten.« Beides ist jedoch so untergeordnet dargestellt, dass wir dies eher als gesichtswahrende Empfehlung der Landeskirche Hannovers einordnen, an die keine messbaren Zielvorgaben oder konkreten Mindeststandards (Labels) geknüpft sind.

1.2 Wie sind die Positionen der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zum Tierschutz und zur Nutzung von Tierprodukten anhand der fünf Haltungsform-Stufen von Haltungsform.de (https://haltungsform.de/kriterien-5stufig/) einzuordnen? Welche Stufen werden durch die Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers empfohlen bzw. müssten demnach durch diese empfohlen werden und welche nicht?

Die Positionierung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zu den Haltungsform-Stufen ist von einer signifikanten Diskrepanz zwischen gesichtswahrenden Empfehlungen und systematischer Unverbindlichkeit geprägt, die die Verwendung von Tierprodukten aus schlimmster Massentierhaltung für sich selbst auf Verwaltungsebene sowie für ihre Kirchengemeinden und Einrichtungen formal gewährleistet. Tierschutz wird durch die Landeskirche und ihren Bischof Ralf Meister damit leider rhetorisch geschickt im Sinne von wirtschaftlichen Interessen bagatellisiert.

Die der maßgebenden »Rundverfügung G 16/2015: Nachhaltige Beschaffung« beigefügte Arbeitshilfe empfiehlt zwar eine Reduktion von Tierprodukten und eine saisonale, regionale, ökologische Beschaffung bei wirtschaftlicher Abwägung (»Weniger tierische Produkte; wenn, dann öko«, siehe Abbildung Portfolioanalyse) und führt als positives Beispiel für Gemeinden eine Programmtabelle mit EU‑Bio für Milchprodukte und NEULAND für Fleisch/Wurst an. Gleichzeitig schwächt sie jedoch diese ohnehin inkonsequente Empfehlung in der zugehörigen Portfolioanalyse deutlich ab, indem sie ihr nur geringe Bedeutung mit wenig Akzeptanz beimisst. Tierschutz wird dabei neben Umwelt- und Klimaschutzaspekten als Indikator gar nicht berücksichtigt.

Die völlig freiwillige Anwendung der ohnehin schwachen Empfehlungen, ohne jegliche quantitativen oder zeitlichen Zielvorgaben, institutionalisiert ein Weiter-so mit der Massentierhaltung auf den Tellern der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Diese liegt damit in ihrem Tierschutzanspruch deutlich hinter anderen Landeskirchen zurück, siehe die bisherige Auswertung des Tierschutz-Kirchen-Ranking.

Besonders bedauerlich ist dies, weil Niedersachsen das Bundesland mit der größten Anzahl von in Massentierhaltung lebenden Tieren ist und über Europas größten Geflügelschlachthof verfügt – in Wietze, mit bis zu 432.000 geschlachteten Hühnern am Tag sowie etwa 133 Mio. jährlich. Der Protest gegen den Bau sowie auch der heutige Widerstand gegen den Schlachthof werden durch die Landeskirche strategisch marginalisiert. Die geforderten Konsequenzen aus der Einbringungsrede der direkt vom Bau betroffenen Kirchengemeinde Wietze/Steinförde gemäß Aktenstück Nr. 86 der 24. Landessynode im April 2011 wurden in der »Rundverfügung G 16/2015: Nachhaltige Beschaffung« und im aktuellen Klimaschutzgesetz aus 2023 fast völlig außen vor gelassen. Die systematisch unverbindlichen Empfehlungen der Landeskirche Hannovers garantieren bzw. institutionalisieren stattdessen weiter die Nutzung von Produkten aus schlimmster Massentierhaltung in ihren kirchlichen Einrichtungen.

Damit lässt sich die Position der Landeskirche Hannovers zu einem Wandel in der Landwirtschaft hin zu einem besseren Tierschutz leider wie folgt zusammenfassen: Der Wandel hin zu einem besseren Tierschutz soll wirtschaftlich und zeitlich weiter vollends auf dem Rücken der Tiere ausgetragen werden, um das Auskommen der Agrarwirtschaft und wohl auch der Landeskirche selbst nicht zu gefährden (prekäre Beschäftigungsmodelle und Umweltschäden eingepreist).

Die Position von Bischof Meister wird bereits 2013 im Bericht des Landesbischofs zur XIII. Tagung der 24. Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers deutlich, in dem er zwar rhetorisch geschickt die Auswirkungen der Massentierhaltung kritisiert, sich aber dabei gegen »ideologische Positionierungen« von Tierschutz, Menschenrechten und Nachhaltigkeitskriterien ausspricht.

Auch die »Bewahrung der Schöpfung« kann als Ideologie im Sinne einer spirituellen Grundlage für nachhaltiges Handeln verstanden werden. Massentierhaltung entspricht diesen Werten sicherlich nicht. Insofern ist ein konsequentes Handeln der Kirche im Tierschutz notwendig, das die schrecklichen Zustände der Massentierhaltung verhindert, und nicht nur ein bloßer Gedankenaustausch darüber. Die reine Rhetorik von Bischof Meister hat in der Landeskirche Hannovers seit 2013 zu keinerlei positiven Veränderungen, sondern im Gegenteil zu einem strategisch angelegten und auf dem Rücken der Tiere ausgeführten Weiter-so beim Servieren von Produkten aus schlimmster Massentierhaltung in den Einrichtungen der Landeskirche geführt.

2 Reduktion von Tierprodukten und veganes Angebot

2.1 Welche Aussagen gibt es in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zur Reduktion von Tierprodukten sowie zum Ausbau eines vegetarischen und/oder veganen Angebots, wie verbindlich sind diese für die Landeskirche selbst und die ihr unterstellten Gemeinden und Einrichtungen und wo ist dies ggf. geregelt?

Aussagen zur Reduktion von Tierprodukten und zur Förderung pflanzlicher Alternativen finden sich in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers primär im Kontext von Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Sie entbehren jedoch auch hier jeglicher Verbindlichkeit, wie bereits im Abschnitt Beschaffungskriterien für Tierprodukte und Geltungsbereich zur »Rundverfügung G 16/2015: Nachhaltige Beschaffung« und zum aktuellen Klimaschutzgesetz der Landeskirche und ihrer »Checkliste Nachhaltige Beschaffung« von 2025 dargestellt. Es existieren keine quantifizierbaren Reduktionsziele für Tierprodukte und keine strategischen Zielvorgaben zum Ausbau eines pflanzlichen Verpflegungsangebots – weder auf Verwaltungsebene noch für kirchliche Gemeinden oder Einrichtungen.

Das ehemalige Haus kirchlicher Dienste bzw. die heutige Service Agentur der Landeskirche thematisiert in einem Webseiten-Beitrag »Nachhaltige Ernährung in Gemeinden« lediglich die Notwendigkeit einer Veränderung der Ernährungsgewohnheiten. Das Klimaschutzgesetz der Landeskirche Hannovers hätte die Möglichkeit geboten, die Reduktion von Tierprodukten als wirksame Klimaschutzmaßnahme verbindlich zu verankern. Diese Chance wurde vertan. Das Klimaschutzgesetz fokussiert auf technische Lösungen (Gebäudeenergie, Mobilität) und klammert den Bereich der Ernährung weitgehend aus.

Aus Tierschutzsicht sind die unverbindlichen Appelle der Landeskirche völlig unzureichend. Sie reduzieren die ethische Notwendigkeit einer Abkehr von der Tiernutzung auf Fragen des Klimaschutzes und der Gesundheit und auch dort nur inkonsequent. Die Landeskirche versäumt es, eine klare, ethisch motivierte Position für eine tierfreundliche Ernährung zu beziehen und verbindliche Schritte zur Implementierung einzuleiten. Dies wird auch an fehlenden bzw. unzureichenden Programmen und Initiativen der Landeskirche für ein verändertes Ernährungsverhalten deutlich.

3 Präsenz des Themas Tierschutz in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und Zuständigkeiten

3.1 Gibt es in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers einen Tierschutzbeauftragten oder eine andere Person/Stelle mit vergleichbaren Aufgaben, welche Kompetenzen hat diese*r ggf. und gibt es eine eigene Webseiten-Rubrik zum Thema Tierschutz?

In der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers existiert keine dedizierte, unabhängige Stelle einer oder eines Tierschutzbeauftragten mit explizitem Mandat und Budget sowie Durchgriffsrechten zur wirkungsvollen Implementierung von Tierschutzstandards. Im Gegenteil, die Zuständigkeit für Tierschutzfragen ist fragmentiert und strukturell im Team »Arbeit und Wirtschaft« der Service Agentur (vormals Haus kirchlicher Dienste) angesiedelt. Dort existiert die Rolle des bzw. der Beauftragten für Kirche und Landwirtschaft, auch Landwirtschaftspastor*in genannt. Seit Juni 2023 ist die Stelle mit Cornelia Möller besetzt, zuvor hatte von 2014 bis 2022 Ricarda Rabe diese Position inne.
In der Aufgabenbeschreibung dominiert die Wahrnehmung von Entwicklungen in der Landwirtschaft und das Erkennen von »Herausforderungen wie auch Sorgen der Landwirtinnen und Landwirte«.
Dass der Tierschutz hier völlig ins Hintertreffen gerät, ja sogar ganz konkret im Sinne des Profits für die Landwirtschaft verhindert wird, macht folgende Aussage der Landwirtschaftspastorin Cornelia Möller deutlich, die sich explizit gegen den Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes hinsichtlich des Verbots des betäubungslosen Enthones von Kälbern ausspricht:

Textauszug aus dem Evangelischen Pressedienst (epd), Landesdienst Niedersachsen-Bremen: Landwirte leiden unter Bürokratie und fehlendem Verständnis – Statement von Landwirtschaftspastorin Cornelia Möller

  • Mangelnde Planbarkeit und zu viel Bürokratie sind nach Beobachtungen der Landeswirtschaftspastorin [sic] Cornelia Möller für Landwirtinnen und Landwirte eine große Belastung. …
  • … Noch immer gebe [sic] es aber Regelungen, die praxisfern seien, zum Beispiel im Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes. »Vieles darin wird seitens der Landwirtschaft unterstützt«, betonte die Pastorin. Doch es gebe [sic] auch schwer lösbare Herausforderungen. So solle etwa das Enthornen von Kälbern nur noch mit lokaler Betäubung erlaubt sein. Da nur Tierärzte dies übernehmen könnten, wäre der Aufwand sowohl für die Mediziner als auch für die Landwirte nicht realisierbar. …
  • … »Zudem sind oft die Zeiträume zwischen einer gesetzlichen Änderung und der nächsten zu kurz«, sagte sie. Wer in einen Stallumbau investiere und dafür einen Kredit aufnehme, um neuen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, könne dies in der Regel nicht nach wenigen Jahren schon wieder tun. »Die Vorschriften ändern sich jedoch manchmal sehr schnell.«

Nun kann man sich natürlich fragen, wozu »Gott« den Kälbern Hörner gegeben hat, wenn sich die offizielle Landwirtschaftspastorin Cornelia Möller dafür ausspricht, diese weiterhin betäubungslos auszubrennen, und sie sich bei dieser grausamen unnatürlichen Praxis gegen eine tierärztliche Versorgung ausspricht, weil dies den Profit der Landwirtschaft verringert. Oder wie sie sagt: »Die Vorschriften ändern sich jedoch manchmal sehr schnell«, was der Landwirtschaft Probleme bereiten würde. Das Verbot eines betäubungslosen Kastrierens von Ferkeln hat sich ähnlich wie das Verbot des Amputierens der Schnabelspitzen von Hühnern über fast 30 Jahre hingezogen. Das geforderte Verbot zur Anbindehaltung von Rindern wird durch die Christlich Soziale Union (CSU) sowie die Christlich Demokratische Union (CDU) seit fast ebenso vielen Jahren verhindert.

Diese Fokussierung der Landeskirche Hanovers auf die Produzentenperspektive führt zwangsläufig zu Interessenkonflikten beim Tierschutz. Der »Kirchliche Dienst auf dem Lande« (KDL), für den Frau Landwirtschaftspastorin Cornelia Möller als »Beauftragte für Kirche und Landwirtschaft« tätig ist, kooperiert explizit eng mit landwirtschaftlichen Berufsverbänden und Organisationen. Es fehlt eine Instanz, die unabhängig von agrarökonomischen Zwängen verbindliche Richtlinien im Sinne des Tierschutzes – etwa zu Mindeststandards und zur Reduktion tierlicher Produkte in kirchlichen Einrichtungen oder hinsichtlich des Tierschutzes in Pachtverträgen – erlassen und kontrollieren könnte. Die institutionelle Architektur der Hannoverschen Landeskirche priorisiert die Kontaktpflege zur Agrarlobby und deren Interessen über eine wirkungsvolle Tierschutzpolitik. Diese Vernachlässigung spiegelt sich auch in der öffentlichen Darstellung der Landeskirche Hannovers wider, auf deren Webseite eine eigene objektive Rubrik zum Thema Tierschutz fehlt und Bischof Meister stattdessen in Pressemitteilungen überwiegend die wirtschaftlichen Interessen der Agrarlobby vertritt.

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers ist zudem (wie auch das Bistum Hildesheim) ständig im Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen vertreten. In der Periode 2021–2024 stellte sie mit Landwirtschaftspastorin Ricarda Rabe sogar die Vorsitzende. Unser Eindruck ist, dass die Landeskirche hier einseitig als Interessenvertreter der Agrarindustrie agiert. Dies ist nicht nur am Einsatz von Landwirtschaftspastorin Cornelia Möller gegen Verbesserungen im Tierschutzgesetz zu erkennen, sondern vor allem am rückständigen Regelwerk der Landeskirche selbst, das die Beschaffung von Produkten aus schlimmster Massentierhaltung für kirchliche Einrichtungen auch 2025 noch fest institutionalisiert hat und aktiv daran festhält.

3.2 Gibt es eine eigene Webseiten-Rubrik der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zum Thema Tierschutz oder zumindest einzelne Artikel, die sich speziell kritisch mit der Massentierhaltung befassen? Welche sind das ggf. und was sind die Kernaussagen?

Auf der zentralen Webseite der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (landeskirche-hannovers.de) existiert keine eigene Rubrik zum Thema Tierschutz (Abruf: 03.09.2025). Eine fokussierte, kritische Auseinandersetzung mit den Systemen der intensiven Tierhaltung findet auf der offiziellen Plattform nicht statt.

Teils relevante Inhalte finden sich eher auf den Webseiten der nachgeordneten Einrichtungen wie der Service Agentur (kirchenagentur.de) oder in Materialdatenbanken (material-e.de/). Auch hier dominiert der Umwelt- und Klimaschutzdiskurs. Eine fundamentale Kritik an der Massentierhaltung bleibt aus.

In den Materialdatenbanken finden sich vorwiegend veraltete Arbeitshilfen wie Leben(s)Mittel – Früchte der Gerechtigkeit (2010), Landwirtschaftliche Nutztierhaltung (2011), Landwirtschaft HEUTE.12 (2012), die zeitlich im Rahmen der Kontroverse um den Bau des größten Geflügelschlachthofes Europas entstanden sind bzw. auf Druck einiger engagierter Gemeinden notwendig wurden. Diese nehmen insgesamt eine rechtfertigende Position der Landeskirche Hannovers zur Massentierhaltung ein, auch wenn sie diese zum Teil rhetorisch geschickt kritisieren, jedoch mit Blick auf eine wirtschaftliche Landwirtschaft zu rechtfertigen versuchen. Aus der rein rhetorischen Kritik der 2010er Jahre hat die Landeskirche Hannovers leider erwartungsgemäß bis heute keine Konsequenzen für den Tierschutz gezogen und sie bleibt ihrem Grundsatz treu, die Transformationsprozess in der Landwirtschaft zeitlich wie wirtschaftlich vollständig auf den Rücken der Tiere auszutragen.

Vereinzelt gibt es archivierte Berichte über Veranstaltungen wie eine Diskussion zur Tierethik 2018, bei der Tierethiker*innen die »Routine des Fleischkonsums« kritisierten und systemische Probleme der profitorientierten Massentierhaltung benannt wurden. Solche Beiträge sind jedoch punktuell und nicht strategisch eingebunden bzw. tendenziell mit einem Überhang von agrarindustriellen Interessenvertreterinnen besetzt.

Die inzwischen eingestellte Website kirchliche-dienste.de., die in die Service Agentur der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (evangelische-agentur.de/) überführt wurde, beinhaltete noch die Rubrik Kirche auf dem Land, ländlicher Raum und Landwirtschaft (Link über archive.org mit entsprechender Ladezeit), die sich, wie an anderer Stelle beschrieben, als Interessenvertretung der Landwirtschaft positioniert.

Insgesamt ist die Präsenz des Themas Tierschutz auf den Webseiten der Landeskirche Hannovers als völlig unzureichend zu bewerten. Es fehlt an einer glaubwürdigen und überprüfbaren Positionierung gegen die Massentierhaltung. Die vorhandenen Inhalte sind fragmentarisch und unverbindlich sowie veraltet. Generell ordnen sie den Tierschutz anderen Zielen unter. Die Landeskirche Hannovers tritt dabei für wirtschaftliche Interessen der Landwirtschaft vor dem Tierschutz ein.

4. Beteiligungsprogramme oder Vorzeigeprojekte

4.1 Gibt es eigene Beteiligungsprogramme oder Vorzeigeprojekte der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zum Thema Tierschutz (insbesondere der sogenannten Nutztierhaltung), zur Reduktion von Tierprodukten, zur Förderung von vegetarischen bzw. veganen Alternativen und/oder beteiligt sich die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers an entsprechenden Programmen anderer Institutionen?

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers unterhält keine eigenen Beteiligungsprogramme oder Vorzeigeprojekte, die sich spezifisch dem Tierschutz in der sogenannten Nutztierhaltung widmen. Die bestehenden Programme im Bereich Nachhaltigkeit berühren das Thema nur marginal. Sie sind unverbindlich und klammern eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Tierschutz in der sogenannten Nutztierhaltung aus. Es fehlt an ambitionierten messbaren Zielen und wirksamen Instrumenten, die zu einer Transformation der eigenen Praxis hin zu einer Reduktion von Tierprodukten, hohen Mindeststandards oder dem Ausbau von pflanzlichen Alternativen führen.

Die nachfolgenden Programme und Initiativen berühren das Thema fragmentarisch im Rahmen einer freiwilligen Teilnahme und offenbaren ein weitgehendes Negieren des Tierschutzes in der Nachhaltigkeitsinitiative der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers:

Projekt: »Öko-faire Gemeinde/Einrichtung« des Kirchenkreises Hildesheim-Sarstedt:

Das jeweils mit 1.000 € dotierte Auszeichnungsprogramm »Öko-faire Gemeinde/Einrichtung« des Kirchenkreises Hildesheim-Sarstedt täuscht vom Namen her – ähnlich wie das gleichlautende Programm der Nordkirche – eine ökologische (Bio-)Beschaffung vor, wobei es jedoch keinerlei verpflichtende Öko- bzw. Bio-Standards für Tierprodukte beinhaltet. Das ist nicht nur wettbewerbsrechtlich bedenklich, sondern es wird auch den teils engagierten Gemeinden und Einrichtungen nicht gerecht.

Auszeichnungsprogramme sollten Anreize und klare Verpflichtungen beinhalten und nicht gewollt oder ungewollt allein durch den Namen (Öko-faire Gemeinde/Einrichtung) zum Greenwashing beitragen. Massentierhaltung ist weder ökologisch, noch Bio, noch auszeichnungsfähig, auch nicht nach kirchlichen Maßstäben. Für ein entsprechendes Auszeichnungsprogramm als »Öko-faire Gemeinde/Einrichtung« sollten selbstverständlich die Standards einer ökologischen (Bio-)Beschaffung generell verbindlich sein und nicht nur einen bestimmten kleinen Teil eines Sortiments ausmachen müssen (wie z. B. fair gehandelter Bio-Kaffee) und gleichzeitig Produkte aus schlimmster konventioneller Massentierhaltung zulassen.

Der Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt, der das Auszeichnungsprogramm für die Landeskirche Hannovers verantwortet, nennt als Kriterium, dass mindestens zehn Maßnahmen aus den Bereichen Büroausstattung, Veranstaltungen und Bewirtung, Innen und Außen, Elektronische Geräte, Energie, Mobilität oder eigene Ideen nachweislich umgesetzt werden müssen. Dazu wird eine Auswahl von 32 Maßnahmen innerhalb dieser Bereiche zur Verfügung gestellt – wobei die Auswahl jedoch so erfolgen kann, dass kein einziges Produkt bzw. keine Produktgruppe (wie Lebensmittel) mit ökologischem Bio-Anspruch enthalten ist: siehe Broschüre »öko-faire gemeinde im Kirchenkreis Sarstedt«.

Wir fordern den Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt auf, die Auszeichnung »Öko-faire Gemeinde/Einrichtung« umzubenennen oder nur dann zu vergeben, wenn Worte und Taten übereinstimmen. Wir verstehen zwar die Idee, Aufzeichnungsprogramme mit niederschwelligen Anreizen als motivierende Beteiligung zu gestalten. Es sollten dabei jedoch Auszeichnungsbegriffe wie fair und ökologisch nicht völlig aufgeweicht werden, wie es hier praktiziert wird. Das ebenfalls hinsichtlich des Titels der Auszeichnung »Öko-faire Gemeinde/Einrichtung« fragwürdige Konzept der Nordkirche wurde hier sogar nochmals abgeschwächt, um möglichen Überforderungen entgegenzuwirken, wie es die Organisator*innen begründen.

Auszug aus dem Artikel »Öko-fairer Wandel« des Kirchenkreises Hildesheim-Sarstedt:

  • »Angesichts der komplexen Herausforderungen fühlen sich viele Menschen überfordert und in ihrer Rolle als einzelner Mensch hilflos. Die Überforderung verursacht oft Lähmung oder Verdrängung«, sagt Juliane Hillebrecht vom übergeordneten Projekt »Lernen eine Welt zu sein«. Sie hat das Konzept gemeinsam mit Karoline Wolfram und Michaela Grön für den Kirchenkreis überarbeitet. Der Überforderung sollen nun ganz konkrete, vielfach leicht umsetzbare Maßnahmen entgegenwirken.
  • Insgesamt sind es rund 30 Maßnahmen; manche davon sind ganz leicht in die Tat umzusetzen, andere erfordern einen größeren Aufwand. Um die Auszeichnung der „öko-fairen Gemeinde“ zu bekommen, müssen zehn dieser Maßnahmen erfüllt werden – welche, ist egal.

Andere Landeskirchen und Bistümer haben »fairere« bzw. transparentere Titel, wie z. B. nur »Faire Gemeinde« der Landeskirche Berlin, für ihre Programme gewählt, die zumindest die Verwendung von Tierprodukten aus »industrieller Haltung« im Rahmen der Auszeichnung generell verbieten.

Projektseite »Nachhaltige Ernährung in Gemeinden«

Auf der Projektseite »Nachhaltige Ernährung in Gemeinden« (Abruf 25.11.2025) der Landeskirche Hannovers finden sich leider keine gebündelten Informationen zu Beschaffungskriterien oder Empfehlungen. Also noch nicht einmal zu ihrer von uns stark kritisierten »Rundverfügung G 16/2015: Nachhaltige Beschaffung« bzw. der »Checkliste Nachhaltige Beschaffung« der Landeskirche von 2025, die allerdings beide weder Mindeststandards für Tierprodukte fordern noch Reduktionsziele setzen oder ein konsequentes pflanzliches Angebot einfordern.

Die Projektseite verweist zudem lediglich auf bevorstehende Veranstaltungen im Rahmen des Verbundprojekts »Regionale Wertschöpfung für Bio-Produkte zeigen und schmecken«, die vorwiegend 2026 stattfinden und zu denen aktuell keine näheren Informationen angegeben werden.

Stattdessen verweist Projektseite (Abruf 26.08.25) hauptsächlich noch auf den zurückliegenden Evangelischen Kirchentag, der ganz anders als die Landeskirche Hannovers klare Ansprüche wie eine Bio-Beschaffung an Lebensmittel hat und in seinem eigenen Gläsernen Restaurant ausschließlich vegetarische und vegane Gerichte anbietet.

Projekt Klimafasten

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers beteiligt sich unter anderem auch an dem Landeskirchen übergreifenden Projekt »Klimafasten«, welches basierend auf der ursprünglich gebräuchlichen Fastenzeit des Christentums heute kein striktes Fasten mehr erwartet, sondern über sieben Wochen unterschiedliche sehr niederschwellige Angebote meist völlig abseits der Ernährung macht. Im Grunde gibt es während des siebenwöchigen Klimafastens – des Projekt Klimafasten – keinerlei durchgängigen expliziten Ernährungsregeln, die einzuhalten wären.

Weitere Projekt-Beteiligungen der Landeskirche

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers beteiligt sich an Projekten wie »Der Grüne Hahn« oder »Das Grüne Datenkonto«, die zwar eine nachhaltige Beschaffung vertreten, bei denen jedoch der Tierschutz thematisch (nahezu) keinen Raum einnimmt und die keine verpflichtenden Mindeststandards für Tierprodukte oder Reduktionsziele vorschreiben. Das gilt unserer Einschätzung nach auch für die weiteren Projekte, die die Landeskirche Hannovers auf ihrer Website Projekte zur Nachhaltigkeit aufführt.

5. Größe Landeskirche

5.1 Über welche Anzahl von Mitgliedern, Kirchengemeinden, Pastor*innen, Kitas, Schulen, Senioren-/Pflegeheimen etc. verfügt die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers (ungefähre Angaben) und wie verteilt sich dies in Bezug auf das »Diakonische Werk evangelischer Kirchen in ­Niedersachsen e.V.«?

  • 2.163.815 Mitglieder (*1 – zum 31.12.2024) 1.327 Pfarreien/Kirchengemeinden (1 – zum 31.12.2024)
  •  1.590 Pastor*innen (*2 – Angaben Nov. 2022)
  • 694 Kindertagesstätten mit 57.000 Kita-Kindern (einschließlich Diakonie), mit mehr als 9.000 Mitarbeitenden (*3 – Artikel vom 27.06.2022)
  • 86 Schulen mit rund X (folgt) Schülerinnen (*4 – Abruf 29.09.2025)
    • Die Angaben verstehen sich für Niedersachsen insgesamt und überschneiden sich entsprechend teilweise mit den Landeskirchen von Braunschweig und Oldenburg.
    • Verteilt auf Grundschule (6), Förderschule (21), Integrierte Gesamtschule (2), Realschule (1), Gymnasium (7), Berufsschule (44), etc.
  • 536.000 Schülerinnen (61 Prozent aller Schülerinnen) nahmen zum Stichtag 31. August 2023 an den allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen an einem christlichen Religionsunterricht teil (*5 – Artikel vom 03.09.2025)
  • 140 Pflege- und Seniorenheime mit über  11.710 Plätzen, vorwiegende Einrichtung des Diakonischen Werks der Landeskirche (*6 – April 2024)
  • 65 Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen mit 23.775 Plätzen, vorwiegende Einrichtung des Diakonischen Werks der Landeskirche (*6 – PDF April 2024)
  • 13 Evangelische Krankenhäuser mit 4.397 Betten, vorwiegende Einrichtung des Diakonischen Werks der Landeskirche (6 – PDF April 2024)
  • 24.822 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskirche (*6 – PDF April 2024)
  • ca. 70.000 Mitarbeitende des Diakonischen Werks in Niedersachsen (*6 – PDF April 2024)

Basierend auf folgenden Quellen:

  1. Der Aufbau der evangelischen Kirche
  2. Zahl der Pastor*innen im Nordwesten wird bis 2030 deutlich sinken
  3. Kirchliche Kitas – Seitenleiste: Zahlen zum Staunen
  4. Evangelische Schulen in Deutschland – Auswahl Niedersachsen
  5. Land und Kirchen besiegeln neues Schulfach »Christliche Religion«
  6. Jahresbericht 2023 der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

Geografisch deckt die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers große Teile Niedersachsens ab, mit Ausnahmen wie den Regionen Braunschweig und Oldenburg. Außerdem gehören einige kleinere Bereiche in Hessen und NRW sowie auch die Hansestadt Bremerhaven zur Landeskirche, siehe »Gliedkirchenkarte«.

6 Landverpachtung

6.1 Verfügt die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers über einen Musterpachtvertrag bzw. klare Regelungen für die Verpachtung von Kirchenland an die Landwirtschaft und was ist darin konkret zum Tierschutz und/oder zur Biodiversität geregelt? Wie verbindlich sind diese ggf.?

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers verteidigt und rechtfertigt die Verpachtung ihres Kirchenlands an die Agrarindustrielle Landwirtschaft und Massentierhaltung aus wirtschaftlicher Erwägung für sich selbst und die Agrarindustrie. Selbst Anträge an die Synode, wie z. B. ein Punktesystem nach sozialen und ökologischen Aspekten für eine transparente Neuverpachtung einzuführen – wie es viele Landeskirchen bereits betreiben – wurden abgelehnt, ebenso wie die Verhinderung von Monokulturen durch überhöhten Maisanbau. Stattdessen beharrt die Landeskirche auf ihren über dreißig Jahre alten Durchführungsbestimmungen zum Pachtwesen (DB Pacht) als verbindliches Regelwerk, das gerade die Unverbindlichkeit im Tierschutz institutionalisiert sowie ökologische Kriterien zur Auswahl von Pächter*innen weitgehend negiert. Auch das verbindlich zu nutzende Landpachtvertragsmuster der Landeskirche (nicht öffentlich zugänglich) sieht nach unserer Kenntnis lediglich die EKD‑weit einheitlichen Standards zu »Klärschlamm« und »Gentechnik« vor und keine konkreten Tierschutzaspekte. 

Der Webseiten-Artikel »Kirchenland bewirtschaften« und die dort angeführten Maßnahmenprogramme für Grundstücke und Friedhöfe sowie die zugehörigen Checklisten für Gemeinden beinhalten hinsichtlich der Landverpachtung an die Agrarwirtschaft keine Tierschutzaspekte für die sogenannten Nutztiere.

Daran kann auch das Projekt »BiodiversitätsCheck in Kirchengemeinden (BiCK)« kaum etwas ändern. Hier lässt sich die Landeskirche Hannovers zusammen mit dem Erzbistum Köln und der Evangelischen Kirche von Westfalen das Anlegen von Blumenbeeten auf Friedhöfen und allg. kirchlichen Grundstücken mit rund vier Millionen Euro vom Bundesumweltministerium und vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) fördern und zwar als »Knotenpunkte der urbanen grünen Infrastruktur«. Bleibt zu hoffen, dass viele Kirchengemeinden auch ohne staatliche Hilfe blühende Wiesen auf ihren Grundstücken anlegen. Viele namhafte NGOs im Umweltbereich verteilen stattdessen kostenfrei – bezahlt aus ihren Mitgliedsbeiträge – kleine Tütchen mit Wildblumensamen an die Menschen, um diese zu inspirieren und zu sensibilisieren.

Derweil geht das verpachtete Kirchenland der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers in der Gülleverklappung der Niedersächsischen Schweinehaltung unter – man könnte auch sagen, die Bewahrung der Schöpfung geht darin unter. Statt wie Umweltverbände dagegen zu klagen und entsprechenden Pächter*innen des Kirchenlandes ggf. die Pachtverträge zu kündigen, bagatellisiert man die Zustände mit Verweis auf die allgemeinen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Landwirt*innen bei der Schweinehaltung, siehe unsere Ausführungen zum Aktenstück der 24. Landessynode Nr. 86.

Gemäß dem Themenheft Boden – Grundlage unseres Lebens – der Landeskirche Hannover gehört diese zu den größten Landbesitzern in Niedersachsen und verfügte 2014 über ca. 45.000 ha Land. Davon entfielen rund 80 % des Grundbesitzes auf landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, 10 % auf Waldflächen sowie 5 % auf bebaute Grundstücke und Friedhöfe. Bezeichnend ist, dass das Wort Massentierhaltung oder Gülle in dem gesamten Themenheft nicht vorkommt und sich dieses nur sehr allgemein mit den weltweiten Problemen der extensiven Landwirtschaft hinsichtlich der Flächennutzung beschäftigt.

Damit setzt die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers bei ihrer Landverpachtung keinerlei Tierschutzaspekte gegen die Massentierhaltung und das in dem Bundesland, in dem die Massentierhaltung und ihre katastrophalen Folgen für die Umwelt, die Tiere, aber auch die Menschen, z. B. in prekären Beschäftigungsverhältnissen in Schlachthöfen, am größten ist. Selbst messbare Zielsetzungen und Kriterien für eine vermehrte ökologische Verpachtung werden abgelehnt. Auch das Untersagen der Verpachtung von Kirchenland a die industrielle Massentierhaltung bzw. wenigstens die Empfehlung, diese zu untersagen – wie es beispielsweise die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens und die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland formulieren – bleiben durch die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers aus. 

Die Checklisten für Gemeinden zur Landverpachtung wirken daher leider wie Makulatur oder reines Greenwashing, wenn gegenüber den genannten Beispielen wie »20 % ökologische Verpachtung« jede ernsthafte Zielvorgabe oder jeder messbare Anspruch seitens der Kirchenleitung fehlt. 

Lieber Herr Bischof Meister, bitte tragen Sie die materiellen Interessen der Kirche und der Agrarwirtschaft nicht weiter auf dem Rücken der Tiere – Ihrer Mitgeschöpfe – aus.

7 Jugendorganisationen

7.1 Welche Kriterien und Selbstverpflichtungen haben die Jugendorganisationen der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zur Beschaffung und Verwendung von tierlichen Lebensmitteln – etwa bei Freizeiten, Veranstaltungen oder regelmäßigen Mahlzeiten? Gibt es Beschlüsse zur Reduktion von Fleischprodukten und zur Förderung pflanzlicher Alternativen?

Die Evangelische Jugend in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers (EJH) hat konkrete, quantitativ messbare Vorgaben für die Verpflegung bei Jugendveranstaltungen formuliert und diese in ihren »Qualitätsstandards: Nachhaltigkeit« sowie der »Green Event Checkliste« geregelt. 

Nach der »Green Event Checkliste« gilt u.  a.: »Die Hälfte der warmen Hauptmahlzeiten ist fleischfrei.« und »Jedes zweite Frühstück und jedes zweite Abendbrot findet fleischfrei statt.«; »Der Konsum von tierischen Produkten wird kritisch hinterfragt« und »Bedenkliche Lebensmittel aufgrund des Tier‑ und Artenschutzes werden generell nicht verwendet.«

Ergänzend heißt es in den »Qualitätsstandards: Nachhaltigkeit«: Fleisch‑ und Milchprodukte hätten eine »besonders hohe CO₂‑Bilanz«; »Wo auch immer es geht verzichten wir darauf« – verbunden mit Vorrang für saisonale/regionale Produkte, Bio und fairen Handel.

In der Praxis zeigen Großveranstaltungen wie das Landesjugendcamp 2022 eine deutliche Umsetzung: »Die Verpflegung war vegetarisch.« – ein starkes Signal. 

Positiv anzumerken sind die quantifizierten Fleisch‑Reduktionsquoten und nachweislich vegetarische Großverpflegung auf Veranstaltungen. Defizite bleiben bei der Verbindlichkeit. Letztendlich haben die Vorgaben gegenüber den einzelnen Ortsverbänden nur empfehlenden Charakter.

8 Klimaneutralität

8.1 Hat sich die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers ein konkretes Jahr zum Erreichen der Klimaneutralität gesetzt? Gibt es einen verbindlichen Zeitplan, offizielle Zielbeschlüsse oder glaubwürdige öffentliche Aussagen zu Etappenzielen oder Zwischenständen?

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers sieht sich nicht in der Lage, die Klimaschutzrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu erfüllen. So hält sie es für nicht realistisch, das von der EKD formulierte Zwischenziel (90 % Reduktion bis 2035) als Hannoversche Landeskirche erreichen zu können (oder zu wollen). Stattdessen regelt sie mit ihrem Klimaschutzgesetz das Erreichen der Netto‑Treibhausgasneutralität erst bis spätestens 2045, also ohne die formulierten Zwischenzeile der EKD zu erfüllen, sondern lediglich in dem Rahmen und mit den Abstufungen, wie es die Umsetzung des Bundesklimaschutzgesetzes ohnehin vorschreibt. Dass die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers die Klimaschutzziele der EKD nicht einhalten kann, ist eine Offenbarung ihres Versagens bei der »Bewahrung der Schöpfung«. Zum Vergleich: Die Erzdiözese Freiburg strebt die Klimaneutralität für 2030 an, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland – Nordkirche bis 2035, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Zudem hat das Klimaschutzgesetz der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers die Handlungsfelder Ernährung und Beschaffung von Lebensmitteln nicht als verpflichtende Bestandteile der Klimaschutzkonzepte definiert. Es fehlen verbindliche Vorgaben zur Reduktion von Tierprodukten, obwohl diese einen erheblichen Anteil an den ernährungsbedingten Emissionen ausmachen. Die Klimaschutzstrategie der Landeskirche Hannovers ist somit unvollständig und vernachlässigt einen wichtigen Hebel zur Reduktion von Emissionen und zur Förderung des Tierschutzes.

9 Diakonische Werk evangelischer Kirchen in ­Niedersachsen e.V.

9.1  Welche Regelungen oder Leitlinien (z. B. eine Beschaffungsverordnung) mit welcher Verbindlichkeit hat das Diakonische Werk evangelischer Kirchen in ­Niedersachsen e.V. (DWiN) für die Beschaffung von Lebensmitteln, insbesondere hinsichtlich der Kriterien für Tierprodukte (z. B. Mindeststandards für die Haltungsform), deren Reduktion sowie des Ausbaus des vegetarischen und veganen Angebots und wo sind diese dokumentiert?

Das Diakonische Werk evangelischer Kirchen in ­Niedersachsen e.V. (DWiN) ist ein gemeinsames Werk der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe und der Evangelisch-reformierten Kirche. 

In den öffentlich zugänglichen Dokumenten des DWiN finden sich keine konkreten Beschaffungsvorgaben oder -kriterien für Tierprodukte.

Die Strategische Ausrichtung des DWiN 2021–2026 betont zwar: »Nachhaltigkeit implementieren wir als Kriterium unseres Handelns«, bleibt aber ohne prüfbare Beschaffungsziele, Schwellenwerte (z. B. Bio‑Anteile, Haltungsform-Kennzeichnung) oder Kontrollmechanismen.

Ebenso gibt es keine veröffentlichte Vorgabe des Diakonischen Werks evangelischer Kirchen in ­Niedersachsen e.V. zur Reduktion tierlicher Produkte (z. B. prozentuale Fleisch‑/Milchreduktion) und keine verbindliche Ausbaupflicht für vegetarisch‑vegane Angebote. Hinweise auf Ernährung erscheinen nur pädagogisch, z. B. in der Kita‑Fortbildung mit Themen wie »Nachhaltige Ernährung«, nicht normativ für Küchen, Kantinen oder Beschaffung.
Damit ignoriert das Diakonische Werk evangelischer Kirchen in ­Niedersachsen e.V. auch die Empfehlung der Beschaffungsrichtlinie des Bundesverbandes des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung (EWDE) – dass beim Catering »bevorzugt Optionen ohne tierische Produkte« zu wählen sind und Tierprodukte aus zertifiziert ökologischem Landbau stammen sollen. Diese Vorgabe des EWDE ist vorbildlich und zeigt den großen Kontrast zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, deren rückständiges Verhalten im Tierschutz und Umweltschutz sich auch beim Diakonischen Werk evangelischer Kirchen in ­Niedersachsen e.V. fortsetzt.

Quellen und Auszüge – in Bearbeitung

Hinweis: Zitate sind »kursiv« gekennzeichnet, Erläuterungen dazu in »gerader« Schrift.

»Rundverfügung G 16/2015: Nachhaltige Beschaffung« | »Arbeitshilfe zur Rundverfügung« | »Checkliste Nachhaltige Beschaffung« 

Die Rundverfügung sieht allgemein vor, dass vorrangig Güter und Dienstleistungen eingekauft werden sollen, bei denen unter anderem bei der Herstellung vergleichsweise wenig Energie und Rohstoffe verbraucht werden und wenig Schadstoffe in die Umwelt gelangen, hohe Sozialstandards eingehalten werden, die aus der Region stammen etc. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die Kriterien für Nachhaltigkeit, Sozial- und Umweltverträglichkeit sollen dabei jeweils berücksichtigt werden. Die Rundverfügung G 16/2015 beinhaltet jedoch keine konkreten Beschaffungskriterien für Lebensmittel oder Anforderungen an Tierprodukte bzw. deren Reduktion bzw. Regelungen für ein konsequentes Angebot von veganen Alternativen. Die Arbeitshilfe zur Rundverfügung G 16/2015 gibt lediglich Erläuterungen sowie Handlungsempfehlungen und stellt Muster bereit, ohne Mindeststandards für Tierprodukte zu benennen. Unter »Neue Orientierung« wird immerhin thematisiert, dass die »Menge an Fleischverzehr« »nicht glücklich« macht und sich Gemeinden an christlicher Ethik orientieren sollen.

Der Handlungsmaßnahme »Weniger tierische Produkte; wenn dann öko« wird in einer Portfolioanalyse keine bzw. nur eine geringe Akzeptanz zugesprochen und auch die Wirkung wird nur als »mittel« eingeschätzt. Hingegen wird dem Austausch der Leuchtmittel »LED bei Ersatzbeschaffung« die höchste Akzeptanz und größte Wirkung zugesprochen. 

Zumindest hinsichtlich der Akzeptanz ist die Kirche gefordert, Vorbehalte abzubauen. Dass die Herstellung und der Konsum tierlicher Produkte eines der größten Probleme für Umwelt und soziale Gerechtigkeit darstellen, gilt als allgemein wissenschaftlich anerkannt. Die Checkliste Nachhaltige Beschaffung dient als Hilfestellung für Kirchengemeinden zur Bestandsaufnahme und Ideen für Verbesserungen. Diese sollten möglichst in ein verbindliches Maßnahmenprogramm münden. Unter »zu 2. Veranstaltungen und Bewirtung« wird zwar darauf verwiesen, vorzugsweise vegetarisches oder veganes Essen anzubieten sowie bei Lebensmitteln (inkl. Getränken) auf Regionalität, Saisonalität, Sozialverträglichkeit (z. B. Fairer Handel) und ökologischen Anbau zu achten, jedoch ohne den Anspruch einer messbaren Zielvorgabe, die verfolgt werden soll. Da bleibt sich die Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers treu.

Auszüge aus der »Rundverfügung G 16/2015:  Nachhaltige Beschaffung – als Bestandteil des integrierten Klimaschutzkonzepts, 2015«

  • … im Aktenstück Nr. 38 der 25. Landessynode hat das Landeskirchenamt über Beschlüsse zur Umsetzung der Maßnahmeempfehlungen des integrierten Klimaschutzkonzepts berichtet. Neben Umweltleitlinien für die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers geht es in einem Bereich dieser Beschlüsse um die Beschaffungspraxis all derer, die mit kirchlichen Mitteln Güter und Dienstleistungen einkaufen.
  • Als Grundsatz für alle Einkäufe gilt: Es werden vorrangig Güter und Dienstleistungen eingekauft, 
    • in deren Nutzungszeitraum, bei deren Produktions-, Lieferungs- und Entsorgungsprozessen vergleichsweise wenig Energie und Rohstoffe verbraucht werden und wenig Schadstoffe in die Umwelt gelangen
    • die gesundheitlich unbedenklich sind
    • bei deren Herstellung vergleichsweise hohe Sozialstandards eingehalten werden
    • die aus der Region stammen.
  • Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird dadurch nicht außer Kraft gesetzt. Er wird ergänzt durch die beiden anderen Kriterien für Nachhaltigkeit, nämlich die Sozial- und die Umweltverträglichkeit. …  Nachhaltig ist die Beschaffung also immer dann, wenn wir die Mittel wirtschaftlich und sparsam einsetzen und wenn unsere Einkäufe hohen Sozial- und Umweltstandards gerecht werden. Keiner dieser drei Grundsätze darf bei der Entscheidung für den Einkauf eines Produktes oder einer Dienstleistung außer Acht gelassen werden.
  • Verantwortbare nachhaltige Beschaffung verlangt eine Beschäftigung mit folgenden Fragen:
    • Welche Kriterien haben bisher unser Einkaufsverhalten bestimmt?
    • Welche neuen Kriterien müssen wir bei welchen Produkten aufnehmen?
    • Wo können wir Produkte und Dienstleistungen kaufen, die nachhaltigen Beschaffungsstandards gerechter werden?
    • Wie können wir notwendige Veränderungen hin zu einer nachhaltigen Beschaffungspraxis mit Haupt- und Ehrenamtlichen, die für Einkäufe verantwortlich sind, und den Gemeindemitgliedern kommunizieren?

Auszüge aus der »Arbeitshilfe zur Rundverfügung: Nachhaltige Beschaffung – als Bestandteil des integrierten Klimaschutzkonzepts, 2015« (Download) 

Einführung

  • Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers hat im April 2015 die Umsetzung zentraler Maßnahmeempfehlungen ihres integrierten Klimaschutzkonzepts beschlossen (Aktenstück Nr. 38 der 25. Landessynode)
  • Die Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts betreffen die Handlungsfelder Beschaffung, Mobilität, Gebäudeenergie, Landnutzung, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Mit dieser Arbeitshilfe wollen wir es Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen ermöglichen, ihren Teil zum Klimaschutz beizutragen und der Aufforderung des Landeskirchenamtes nachzukommen, bis Ende 2018 Standards für eine nachhaltige Beschaffung in die eigene Beschaffungspraxis umzusetzen.

Neue Orientierungen

  •  … Die Menge an Fleischverzehr, die Leistung des Autos, das Sonderangebot fürs Reinigungsmittel machen nicht glücklich. Die Gemeinde derer, die freiwillig neue Maßstäbe dafür setzt, was gutes Leben ist, wird größer. Sollten wir nicht als Kirche zu dieser Gemeinde gehören, weil sich hier zentrale Einsichten christlicher Ethik, Konsequenzen unseres Schöpfungsglaubens finden lassen? Warum sollten wir nicht die Agenten des Wandels sein, der die Bedingung für die Bewahrung der Schöpfung ist? Mit einer nachhaltigen Beschaffung können wir uns auf den Weg machen. …

Auszug: Abbildung 4: Beispiel für eine Portfolioanalyse

Screenshot: Abbildung 4 – Beispiel für eine Portfolioanalyse der Arbeitshilfe zur Rundverfügung – Nachhaltige Beschaffunge
  • 5. Optional: Grundsätze / Leitlinien für den eigenen Einkauf definieren
    • Schreiben Sie in wenigen Sätzen die Prinzipien Ihres zukünftigen Einkaufsverhaltens auf. Diese Grundsätze sollten sich an den hier auf S. 2 beschriebenen Kriterien für nachhaltiges Einkaufen orientieren. Wenn Sie sie veröffentlichen, werden Sie damit vermutlich Nachdenken, Diskussionen, Zustimmung und Widerspruch auslösen. Das wird Ihnen Gelegenheit geben, mit anderen über nachhaltiges Einkaufsverhalten ins Gespräch zu kommen – ein wichtiger Erfolgsindikator Ihrer Arbeit!
  • 6. Einen Beschluss fassen
    • … Jetzt sind alle Kirchenvorstände und Leitungen aufgefordert, weitere Maßstäbe für das Einkaufsverhalten zu beschließen (siehe 5.) und konkrete Maßnahmen zu beauftragen. Wenn ein Beschaffungsteam entsprechend des hier dargestellten Ablaufs eine Vorlage für einen Beschluss erarbeitet hat, wird es der Leitung leicht fallen, sich zu entscheiden. Grundsätze stehen zur Diskussion und müssen nicht erst mühsam erarbeitet werden. Ziele und konkrete Maßnahmen mit allen Folgen liegen vor und können beraten werden (4.). Mit dem Beschluss kann es losgehen.
  • 8. Regelmäßig berichten
    • Die Leitung sollte regelmäßig das Thema Beschaffung auf die Tagesordnung setzen, mindestens einmal pro Jahr. Ein Mitglied aus dem Beschaffungsteam wird dann auf der Grundlage des Programms berichten, ob die Ziele erreicht werden können, welche Maßnahmen gut funktionieren und wo es Schwierigkeiten gibt.

Auszug: Anlage: Zu Schritt 4: Programmtabelle – Beispiel

Screenshot – Anlage zu Schritt 4 Programmtabelle – Beispiel – der Arbeitshilfe zur Rundverfügung – Nachhaltige Beschaffung

Auszug: Anlage: Zu Schritt 5: Beispiel für Beschaffungsgrundsätze / Beschaffungsleitlinien einer Gemeinde

Screenshot – Anlage zu Schritt 5 – Beispiel für Beschaffungsgrundsätze – der Arbeitshilfe zur Rundverfügung -Nachhaltige Beschaffung

Auszüge aus der »Checkliste Nachhaltige Beschaffung« – Stand: 13.01.2025

Screenshot – Auszüge aus der Checkliste zu – 2. Veranstaltungen und Bewirtung – der Checkliste Nachhaltige Beschaffung (Link als Download)
  • Auszüge aus der Checkliste zu 2. Veranstaltungen und Bewirtung:
    • Bei Lebensmitteln (inkl. Getränken) wird auf Regionalität, Saisonalität, Sozialverträglichkeit (z. B. Fairer Handel) und ökologischen Anbau geachtet. Sollte ein Produkt aufgrund der fehlenden Regionalität nicht verfügbar sein (z. B. Schokolade), wird es aus Fairem Handel bezogen.
    • Es wird vorzugsweise vegetarisches oder veganes Essen angeboten.

AKTENSTÜCKE DER 25. LANDESSYNODE NR. 38 betr. Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Hannoverschen Landeskirche

  • 2.2 Beschaffung 
    • Beim Einkaufen wird vermutlich bislang am wenigsten an den Klimaschutz gedacht. Schon mit dem Beschluss der 24. Landessynode zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung (Aktenstück Nr. 86 der 24. Landessynode) wurde aber darauf verwiesen, dass insbesondere der Fleischkonsum eine wichtige Bedeutung für den Klimaschutz hat.
    • Das Landeskirchenamt setzt sich zum Ziel dass zentrale Nachhaltigkeitsstandards für alle beschaffenden Institutionen der Landeskirche empfohlen werden. Dabei geht es um technische, ökologische, faire und soziale Mindeststandards für den Kauf von Produkten und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen.
    • Alle Kirchenkreise und Kirchengemeinden werden aufgefordert, diese Standards bis Ende des Jahres 2018 in die eigene Beschaffungspraxis umzusetzen
  • III. Das Landeskirchenamt beschließt folgende Umweltleitlinien der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
    • 4. Wir handeln verantwortlich gegenüber Tieren und Pflanzen. Vielfalt, Einzigartigkeit und Schönheit aller Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume wollen wir bei unserem Wirtschaften schonen und in unseren Liegenschaften fördern.
    • 5. Wir wirtschaften nachhaltig, umweltgerecht und sozialverträglich. Bei all unseren Vorhaben suchen wir diejenigen Lösungen, die unsere Umwelt am geringsten belasten. Über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinaus, wollen wir die bestverfügbare Technik einsetzen. Umweltfreundliche und sozial verträgliche Produkte und Dienstleistungen sowie klimafreundliche Wege der Mobilität werden von uns bevorzugt. Einen Schwerpunkt erkennen wir im verantwortungsvollen Umgang mit Energie. Stetig verringern wir die durch uns verursachten Umweltbelastungen.
    • 8. Wir setzen uns konkrete CO2-Einsparziele, deren Erfüllung wir stetig überprüfen.
    • Anmerkung: Das Klimaschutzgesetz der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover hat das Thema Beschaffung von Tierprodukten bewusst in seinen CO2-Einsparzielen (als nicht so relevant) ausgeklammert und keine konkrete CO2-Einsparziele zu überprüfung vorgesehen.

»Klimaschutzgesetz (KlSchG) der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (Dezember 2023)«

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannover führt in ihrer »Begründung zum Klimaschutzgesetz (November 2023)« aus, »dass das Erreichen der THG-Neutralität in erster Linie durch die Reduktion der THG-Emissionen in den Bereichen Gebäude und Mobilität erreicht werden soll.« Der Bereich der Beschaffung wird damit hintenan gestellt.

Gemäß dem Klimaschutzgesetz der Landeskirche mussten alle Kirchenkreise und landeskirchlichen Einrichtungen bis zum 31.12.2024 Klimaschutzmanagementkonzepte mit Zielen und Zuständigkeiten zur kontinuierlich Überprüfung erstellen. Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Beschaffung, hier werden lediglich die Standards der Landeskirche für nachhaltige Beschaffung von 2015 (Rundverfügung G 16/2015) als verbindliche Regelungen für alle kirchlichen Körperschaften der Landeskirche zugrunde gelegt. Die Rundverfügung beinhaltet jedoch keine konkreten Beschaffungskriterien für Lebensmittel oder Anforderungen an Tierprodukte bzw. deren Reduktion bzw. ein Angebot an veganen Alternativen, wie weiter oben von uns dargelegt. Gerade für Niedersachsen, dem Bundesland mit der meisten Agrarindustrie in Deutschland und den schlimmsten Auswirkungen der Massentierhaltung für Tiere, Umwelt und Klima, hätte es ein anderes Zeichen gebraucht. 

Zwar sollen die entsprechenden Klimaschutzmanagementkonzepte nach »§4 (3) c) nachhaltige Bewirtschaftung von Kirchenland« Ziele und Maßnahmen formulieren, allerdings beinhaltet weder das bisherige »Maßnahmenprogramm Verpachtung« der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers noch die zugehörige »Vorlage Checkliste Pachtland« konkrete Regelungen zum Tierschutz, siehe dazu ebenfalls weiter unten unsere Ausführungen zu: 4 Landverpachtung.

Die Netto-Treibhausgasneutralität der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und ihrer gesamten Einrichtungen soll bis spätestens zum Jahr 2045 – also zeitlich nur in dem Rahmen, wie es das Bundes-Klimaschutzgesetz ohnehin vorschreibt – erreicht werden. Zusätzlich soll bis Ende 2035 eine Reduzierung im Vergleich zum Basisjahr 2023 um achtzig Prozent gewährleistet werden. 
Damit liegt die Landeskirche noch hinter den von der EKD formulierten Zwischenzielen (90 % Prozent bis 2035) zurück. Dies wird damit begründet, dass Letztere »als nicht realistisch umsetzbar anzusehen« sind. Das dürfte dann jedoch hausgemacht sein, wie andere Landeskirchen und Bistümer aufzeigen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, die Netto-Treibhausgasneutralität bereits 2030 zu erreichen.

Auszüge aus dem Klimaschutzgesetz (Dezember 2023) der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers:

  • § 1 Zweck und Anwendungsbereich
    • (1) Zweck dieses Kirchengesetzes ist die Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers bis spätestens zum Jahr 2045, um dem weiteren Fortschreiten des Klimawandels entgegenzutreten und das BundesKlimaschutzgesetz einzuhalten.
    • (2) Dieses Kirchengesetz gilt für die Landeskirche und alle kirchlichen Körperschaften, die zu ihrem Bereich gehören.
  • § 3 Klimaschutzziele
    • (1) Die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) werden so reduziert, dass ausgehend vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2035 eine Reduzierung im Vergleich zum Basisjahr 2023 um achtzig Prozent gewährleistet wird. Im Anschluss werden die THGEmissionen jährlich um zwei Prozent reduziert, so dass mit Ende des Jahres 2045 eine Netto-THG-Neutralität gewährleistet ist.
    • (2) Alle kirchlichen Körperschaften der Landeskirche berücksichtigen bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck dieses Kirchengesetzes und die zu dessen Erfüllung festgelegten Ziele.
  • § 4 Bereiche für Klimaschutzmaßnahmen
    • (1) Die THG-Neutralität der Landeskirche soll insbesondere durch THG-Emissionsreduktionen in den Bereichen Gebäude und Mobilität erreicht werden.
    • (3) 1Für die Umsetzung der Maßnahmen zur Reduzierung der THG-Emissionen sind die Kirchenkreise, landeskirchlichen Einrichtungen, die Klöster Loccum und Amelungsborn sowie das Landeskirchenamt verpflichtet, Klimaschutzmanagementkonzepte bis zum 31.12.2024 zu erstellen.
    • … Das Klimaschutzmanagementkonzept benennt die aktuelle Situation, Ziele, kontinuierlich zu überprüfende und anzupassende Maßnahmen und Zuständigkeiten in folgenden Bereichen:
    • a) Energiemanagement
    • b) Mobilitätsmanagement
    • c) nachhaltige Bewirtschaftung von Kirchenland
    • d) Produktion von regional erzeugtem Strom
    • (5) Die Standards der Landeskirche für nachhaltige Beschaffung sind für alle kirchlichen Körperschaften verbindlich.
  • § 8 Inkrafttreten
    • Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Ergänzende Auszüge aus: Begründung zum Klimaschutzgesetz der (November 2023) der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (EVLKA)

  • zu § 3 Klimaschutzziele
    • Als erstes Zwischenziel ist eine Reduzierung der THG-Emissionen um achtzig Prozent bis zum Jahr 2035 vorgesehen. Dies stellt eine Abweichung von der EKD-Richtlinie dar. Allerdings ist hier davon auszugehen, dass eine Reduzierung um neunzig Prozent, wie in der EKD-Richtlinie angegeben, als nicht realistisch umsetzbar anzusehen ist. Eine achtzigprozentige Reduzierung in Kombination mit einer darauffolgenden jeweils zweiprozentigen Reduzierung pro Jahr stellt bereits ein sehr ambitioniertes Ziel dar.
  • Die in § 4 Abs. 5 genannten Standards für nachhaltige Beschaffung sind in der Rundverfügung G 16/2015 definiert.
    • Hier dreht sich die Begründung zum Klimaschutzgesetz der EVLKA in Bezug auf die nicht vorhandenen Beschaffungsstandards für Tierprodukte im Kreis, da die Rundverfügung G 16/2015 ebenfalls keine solchen vorsieht und selbst nur ins Leere verweist.

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 86 – Bericht des Umwelt- und Bauausschusses betr. Landwirtschaftliche Nutztierhaltung

Das Aktenstück Nr. 86 der 24. Landessynode vom April 2011 befasst sich mit der Anfrage der Kirchengemeinde Wietze/Steinförde (Einbringungsrede), die die Landessynode um eine Stellungnahme zum Thema Massentierhaltung und Schlachtbetriebe in Bezug auf den damaligen Bau des größten europäischen Geflügelschlachthofs in Wietze mit einer Schlachtkapazität von etwa 27.000 Hühnern stündlich bzw. 432.000 Hühnern täglich sowie etwa 133 Mio. jährlich gebeten hat. Als Zulieferer dienen etwa 420 Mega-Mastställe mit je ca. 40.000 Hühnern in der Region der Landeskirche Hannovers, die zum großen Teil extra dafür gebaut bzw. ausgebaut wurden.

Das Aktenstück kritisiert darin die Auswirkung der Massentierhaltung für die Tiere, die Umwelt sowie auch den Menschen. Allerdings schiebt die Landeskirche die Verantwortung dafür allein den Verbraucher*innen, der Agrarindustrie, dem Handel und der Politik zu. Die Landeskirche referiert lediglich über die Notwendigkeit höchster Maßstäbe und Standards für alle Formen der landwirtschaftlichen Tierhaltung, um dann auf kirchlicher Ebene tatenlos zu bleiben und die Verwendung von Produkten aus schlimmster Massentierhaltung in den eigenen Einrichtungen weiter zu institutionalisieren. Die Instrumente dafür sind wie an andere Stelle dargelegt die »Rundverfügung G 16/2015: Nachhaltige Beschaffung« von 2015, die weder konsequentes Handeln in Bezug auf Tierschutzstandards einfordert, noch Zielvorgaben für messbare quantitative oder qualitative Veränderungen in der Beschaffung von Tierprodukten macht, ebenso wie das Klimaschutzgesetz der Landeskirche von 2023, das sogar die Tierschutzpositionen der EKD von 2022 hinsichtlich der Beschaffung ignoriert. Die nachfolgenden Zitate des Aktenstücks Nr. 86 der 24. Landessynode wirken aus heutiger Sicht wie Hohn gegenüber den von der Kirche als Mitgeschöpfe bezeichneten Tieren, da seitens der Landeskirche Hannovers bis heute keine Konsequenzen wie zumindest Mindeststandards für die Beschaffung von Tierprodukten gezogen wurden. Stattdessen wurde die Beschaffung von Produkten aus schlimmster Massentierhaltung in ihren Regelwerken durch belanglose Formulierungen institutionalisiert.

Auszüge:

  • Die landwirtschaftliche Tierhaltung muss sich den Herausforderungen einer »Ethik der Selbstbegrenzung« stellen. Um der Tiere wie um der Menschen willen haben für sie höchste Maßstäbe und Standards zu gelten. Dieses gilt im Blick auf alle Formen der landwirtschaftlichen Tierhaltung. (S. 2)
  • Die Kirchengemeinde Wietze sieht einen Konflikt zwischen »Christlichem Lebensbild und dem Interesse an zusätzlichen Arbeitsstellen sowie preiswertem Fleisch.« (S. 2)
  • Die Welternährungsorganisation (FAO) hält die Tierhaltung für einen der wichtigsten Verursacher globaler Umweltprobleme. Es dürfte heute unstrittig sein, dass in den Bereichen Klimawandel, Verunreinigung des Grundwassers, Eutrophierung der Oberflächengewässer, Minderung der Biodiversität, Versauerung des Bodens und Waldsterbens die Tierhaltung eine bedeutende Rolle spielt. (S. 3)
  • Im Blick auf die Ernährungsgewohnheiten muss festgestellt werden, dass der hohe Fleischverbrauch in den »reichen Ländern« die Ungerechtigkeit gegenüber den armen Ländern vertiefen und regional wie global Umweltschäden erzeugen kann, die das Prinzip der Nachhaltigkeit verletzen und die Lebenschancen zukünftiger Generationen gefährden. (S. 4)
  • In anthropozentrischer Sicht wird der Unterschied von Menschen und Tieren betont: Durch seine »Seele« bzw. seinen »Geist« bzw. seine »Vernunft« unterscheidet sich der Mensch so wesentlich vom Tier, dass er auch das Recht hat, sich Tiere auf vielfältige Weise zunutze zu machen. (S. 4 + 5)
  • In physio- bzw. biozentrischer Sicht werden aufgrund der Naturgebundenheit aller Lebewesen ihre Gemeinsamkeiten und ihr jeweiliger Eigenwert im Naturganzen betont: Demnach haben insbesondere Tiere eine eigene »Würde« und eigene Rechte, die den Menschen Schutzpflichten gegenüber Tieren auferlegen, bis hin zum uneingeschränkten Verzicht auf ihre Nutzung und ihren Verzehr. (S. 5)
  • Die Verantwortlichkeit des Menschen bleibt bestehen, auch wenn der Mensch sich dem Gewaltzusammenhang niemals ganz entziehen kann. Das schließt den verantwortlichen Umgang mit den Tieren, die »zu Nutzen gegeben« sind, unbedingt mit ein und hat diesen zur Bedingung. Gewaltminderung wird zu einer besonders wichtigen Aufgabe. (S. 7)
  • Wird die Entscheidung getroffen, Tiere als Nahrung zu nutzen, ist die Grundvoraussetzung, in der Verantwortung für die »Mitgeschöpfe« zu bleiben und sie im Sinne von Tierwohl und Tiergerechtheit wahrzunehmen. (S. 9)
  • Die je nach Art unterschiedlichen Bedürfnisse der Tiere nach Bewegung und ihnen eigenen Verhaltensweisen müssen ermöglicht werden. (S. 10)
  • Schlüsselfunktionen für das Wohl des Tieres in Stallmanagement, Transport und Schlachtung sind genau zu identifizieren. Durch Qualifikation, Motivation und Kontrolle der an den unterschiedlichen Stellen handelnden Personen ist der höchstmögliche Standard zu garantieren. (S. 10)
  • Um Umweltschäden so gering wie möglich zu halten, wird der Zusammenhang zwischen Stickstoffbilanz, Import von Futtermitteln, Landnutzung in sog. Entwicklungsländern und in Niedersachsen, z. B. im Blick auf Flächenverbrauch, Artenvielfalt, Erosions- und Emissionsvermeidung, und Höhe der Fleischproduktion immer wieder zu überprüfen sein. (S. 10) 
  • An den genannten Maßstäben und Standards gemessen, muss bezweifelt werden, dass man in Großeinheiten und Großschlachtanlagen, wie sie heute bestehen oder geplant werden, dem Tierwohl und den sozialen und umweltethischen Anforderungen gerecht werden kann. Darum sollten die bestehenden Anlagen gründlich überprüft und neue Anlagen nur dann genehmigt werden, wenn sie den genannten Maßstäben und Standards uneingeschränkt Rechnung tragen. (S. 12) 
  • Zu vermeiden ist eine nationale und internationale (Land)Wirtschaftspolitik, die zwangsläufig von industrieller Technologie und ihrer Philosophie bestimmte Großhaltungen zur Folge hat. …. Es ist ein Wandel notwendig, der zielgerichtet und unverzüglich zu Formen der Tierhaltung und Tiernutzung im Sinne von Tierwohl, Menschengesundheit und Nachhaltigkeit führt.

Auszug aus Bericht des Landesbischofs zur XIII. Tagung der 24. Landessynode 2013

Auszüge:

  •  … deshalb bin ich dankbar, dass unsere Synode zum Thema der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und zu Bioenergiefragen zwei Stellungnahmen mit den Aktenstücken 86 und 119 beschlossen hat,  …
  • … Ich gestehe, dass in der massiven Ausweitung der Fleischproduktion, also einer intensiven Nutztierhaltung ohne Anbindung an Fläche und Boden, für mich Grenzen überschritten werden. Wenn der Fleischexport unter fragwürdigen Haltungsbedingungen und mit Export in afrikanische Länder erfolgt, ist eine Situation eingetreten, die mit der Nachhaltigkeit der Erzeugung und dem bewussten Umgang mit natürlichen Grundlagen nicht mehr vereinbar ist. …
  • Es bleibt ein Auftrag an die Theologie, eine Schöpfungsethik zu entwickeln, in der die Rechtsgemeinschaft des Menschen mit der Natur, also mit den Tieren, Pflanzen, der Erde, dem Wasser und der Luft zum Ausdruck kommen. Die stärkere Beachtung von Tierschutz, Menschenrecht und Nachhaltigkeitskriterien braucht dabei keine ideologischen Positionierungen, sondern einen ehrlichen Gedankenaustausch.

EPD Pressemitteilung: Bischof Meister: Landwirtsfamilien fühlen sich überfordert

Im Rahmen einer Pressemitteilung zu den Protesten der Agrarlobby 2024 verzichtet Landesbischof Ralf Meister auf Kritik an der Massentierhaltung sowie an den gravierenden Folgen der Gülleverklappung in Niedersachsen. Statt der Landwirtschaft nachhaltige Beschaffungskriterien kirchlicher Einrichtungen als Perspektive zuzusagen, nur Seelsorge für diejenigen, die den finanziellen Druck der Massentierhaltung (und evtl. auch das Grauen) in ihren Ställen nicht mehr ertragen können. Dabei ist die evangelische und katholische Kirchen neben dem Bund zweitgrößter »Beschaffer« in Deutschland, gerade auch was Lebensmittel für ihre zigtausend Einrichtungen und Millionen von täglich ausgegebenen Essen, meist aus schlimmster Massentierhaltung, anbelangt. Statt Perspektive und Anreize durch kirchliche Institutionen für eine Transformation der Landwirtschaft Perspektivlosigkeit und Überforderung für die Landwirte durch den Preisdruck kirchlicher Einrichtungen für Produkte aus billigster Massentierhaltung. Auszüge aus dem Presseinterview des epd-Gesprächs mit Bischof Meister:

Auszüge:

  • Viele Familien fühlten sich durch neue Regeln im Bereich Tierwohl, Düngung und Artenschutz überfordert und unzureichend entlohnt, sagte Meister am Rande des Generalkonvents im Kirchen-Sprengel Osnabrück.
  • Neue Regeln im Bereich Tierwohl, Düngung und Artenschutz sind zudem verbunden mit hohem bürokratischem Aufwand. Doch die Landwirtschaft muss wirtschaftlich arbeiten.
  • Als Kirche unterstützen wir Landwirtinnen und Landwirte in Form von Seelsorge und Beratung.
  • Die Unterschiede zwischen biologischer und konventioneller Landwirtschaft relativieren sich zunehmend. Die Landwirtschaft ist mittendrin in einem Wandel zu mehr Tierwohl und regenerativer Landnutzung. … Deshalb ist etwa für die Auswahl von Pächtern kirchlicher Ländereien die Frage nach konventioneller oder biologischer Landbewirtschaftung nur eine unter mehreren. Es spielen auch soziale und ökonomische Faktoren wichtige Rollen.

Lebensmittel im Einklang mit der Schöpfung produzieren? Pressemitteilung des epd-Landesdienstes Niedersachsen-Bremen

Auch hier stehen die Aussagen von Landesbischof Ralf Meister leider im krassen Gegensatz zum tatsächlichen Verhalten der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, die die Beschaffung von Tierprodukten aus schlimmster Massentierhaltung für ihre Einrichtungen durch fehlendes Engagement und vor allem eine fehlende konsequente Richtlinie (Mindesstandards für die Beschaffung von Tierprodukten) strategisch weiter ermöglicht. Bei dem von Landesbischof Meister hier besuchten »Aktivstall für Schweine” handelt es sich um die Haltungsform 4 – also das, was wir von der Landeskirche zumindest als Mindeststandard für Beschaffungsrichtlinien mit entsprechender Umsetzung einfordern.

Als zweitgrößter Einkäufer von Tierprodukten in Niedersachsen hätte die Landeskirche eine enorme Einkaufsmacht, die Transformation zu besseren Haltungsformen voranzutreiben. Stattdessen bleiben Beispiele wie der hier von Landesbischof Meister besuchte »Aktivstall für Schweine« die absolute Ausnahme, weil es gerade auch den kirchlichen Einrichtungen zu teuer ist, mehr für den Tierschutz zu bezahlen. Viele Landwirt*innen scheuen gerade den Umbau, weil sie befürchten, keine Abnahme für teurere Produkte zu finden. 

Herr Landesbischof Ralf Meister, wann sind Sie – gemäß Ihres Zitats und der Forderung an die Konsument*innen, einen angemessenen Preis zu bezahlen – endlich bereit, mehr für den Tierschutz in kirchlichen Einrichtungen zu bezahlen und entsprechende Beschaffungsrichtlinien für Tierprodukte zu erlassen? 

Artikel-Auszug mit Zitaten von Landesbischof Meister:

  • Landesbischof Ralf Meister und Landwirtschaftspastorin Ricarda Rabe waren zu Besuch in einem Akivstall [sic] für Schweine. Der Evangelische Kirchenfunk Niedersachsen hat sie mit der Kamera begleitet. …
  • Die Herstellung und der Umgang mit Lebensmitteln müssen nach Ansicht von Landesbischof Meister in einen gesellschaftlichen Prozess eingebunden sein, »der nach einem Leben im Einvernehmen mit der Schöpfung Gottes sucht«.
  • Das betreffe nicht nur die Aufzucht und Pflege von Tieren, sagte Meister. »Sondern auch ihre Schlachtung und Verwertung sowie den Handel und – entscheidend – den Preis, den Verbraucher für dieses Fleisch zu zahlen bereit sind.«
  • »Es geht darum, die Güter, die man zum Leben braucht, so herzustellen, dass sie nicht auf Kosten der Natur, unter dem Missbrauch der tierischen Mitgeschöpfe und unter unsozialen Bedingungen erzeugt werden« …
  • »Ich habe heute wieder einmal gesehen, dass alle Anstrengung für eine tiergerechte Aufzucht auch vom Konsumenten durch einen angemessenen Preis für das Produkt honoriert werden müssen.« So könne jeder einen Beitrag für das Tierwohl leisten.

Webartikel: Kirchenland bewirtschaften

Der Webartikel verweist auf die Maßnahmenprogramme für Grundstücke und Friedhöfe sowie Verpachtung und die jeweiligen Checklisten für Gemeinden. Für ein mögliches Maßnahmenprogramm zur Verpachtung wird als Beispiel eines Teilziels angeführt, »Den Anteil an ökologisch bewirtschaftetem Kirchenland in Absprache mit anderen kirchlichen Verpächtern im Kirchenkreis bis 2030 auf 20% [zu] erhöhen.« Das kollidiert unserer Ansicht nach mit den im Artikel nicht erwähnten doch sehr rückständigen verbindlichen »Pachtbestimmungen (DBPacht)« der Landeskirche und vor allem dem »AKTENSTÜCK NR. 81 DER 25. LANDESSYNODE«, die sich deutlich gegen verpflichtende Maßnahmen aussprechen, die über gesetzliche Standards hinausgehen, oder auch gegen ein Punktesystem, das ökologische oder nachhaltige Anreize bevorzugt.

Durchführungsbestimmungen zum Pachtwesen – 610-3 Pachtbestimmungen (DBPacht) – vom 29. Februar 1988 – KABl. 1988, S. 34

Die Pachtbestimmungen (DBPacht) sind gemäß »610-2 Grundbesitz-Verordnung (RechtsVOVerwGrundb) vom 29. Februar 1988« verbindlich. Beide regeln jedoch offenbar keinerlei Tierschutzanforderungen. Unserer Kenntnis nach ist das nach den Pachtbestimmungen zu verwendende Landpachtvertragsmuster der Landeskirche Hannovers weder öffentlich zugänglich, noch enthält es spezielle Tierschutzanforderungen. 

Auszüge aus den Durchführungsbestimmungen – 610-3 Pachtbestimmungen (DBPacht):

  • 1. Abschluss von Pachtverträgen
    • Für Verpachtungen landwirtschaftlicher Grundstücke ist das jeweils geltende landeskirchliche Landpachtvertragsmuster zu verwenden.
  • 2. Auswahl der Pächter
    • Die Auswahl der Pächter soll nach kirchlichen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Belangen vorgenommen werden. 2 Eine öffentliche meistbietende Verpachtung soll nur erwogen werden, wenn sie ortsüblich und aus kirchengemeindlichen Gründen vertretbar ist.
    • Dies bedeutet im Einzelnen:
    • In erster Linie sind Kirchenmitglieder zu berücksichtigen.
    • In der Regel sollen kleine und mittlere Betriebe bevorzugt werden. Die bisherigen Pächter sollen den Vorrang erhalten, wenn sie die Grundstücke zur Aufrechterhaltung ihrer Betriebe benötigen.
    • Die Pächter müssen zur Zahlung des Pachtzinses in der Lage sein (Nr. 5).
    • Bei der Verpachtung sollen nur Pächter berücksichtigt werden, die eine umweltschonende Bewirtschaftung (Nr. 6) gewährleisten.
  • 6. Umweltschonende Bewirtschaftung
    • Der Kirchenvorstand hat darauf zu achten, dass der Pächter seine Verpflichtung zur umweltschonenden Bewirtschaftung (§ 8 Landpachtvertragsmuster) erfüllt. 
    • Fäkal- und Klärschlämme sowie Fäkalien und Abwässer dürfen auf die Pachtgrundstücke nicht aufgebracht werden.
  • 12. Ökologische und sonstige Nutzungen
    • Grundstücke, die landwirtschaftlich nicht oder nur unzureichend nutzbar sind, können einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden. In Betracht zu ziehen ist vor allem eine Übereignung oder Nutzungsüberlassung an Dritte, insbesondere an Gebietskörperschaften und Naturschutzverbände für ökologische Zwecke. … Entsprechende Nutzungsverträge bedürfen der Genehmigung des Landeskirchenamtes.
  • 13. Anwendung auf die übrigen kirchlichen Körperschaften
    • Diese Durchführungsbestimmungen gelten für Kirchengemeindeverbände, Gesamtverbände, Kirchenkreise, Kirchenkreisverbände und den Stadtkirchenverband Hannover entsprechend.

610-2 Grundbesitz-Verordnung (RechtsVOVerwGrundb) – Rechtsverordnung über die Verwaltung des kirchlichen Grundbesitzes – vom 29. Februar 1988

Die Grundbesitz-Verordnung stellt in erster Linie die Verbindlichkeit hinsichtlich der zu verwendenden landeskirchlichen Vertragsmuster und der Durchführungsverordnung (DBPacht) her.

Auszüge aus der Grundbesitz-Verordnung:

  • Diese Rechtsverordnung gilt für den unbebauten Grundbesitz der kirchlichen Körperschaften, die der Aufsicht der Landeskirche unterstehen, insbesondere soweit er landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt wird. 2 Sie gilt ferner für den kirchlichen Grundbesitz, an dem Erbbaurechte bestehen.
  • Der kirchliche Grundbesitz ist in regelmäßigen Zeitabständen zu begehen. 2 Dabei sind insbesondere Bestand, Zustand, Nutzung und Bewirtschaftung zu überprüfen sowie etwa notwendige Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen festzulegen.
  • Der kirchliche Grundbesitz ist unter Berücksichtigung kirchlicher, sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Belange so zu bewirtschaften, dass seine Zweckbestimmung auf Dauer bestmöglich erfüllt wird. 
  • Er wird durch Eigennutzung, Verpachtung, Vermietung, Vergabe von Erbbaurechten oder andere Nutzungsverträge genutzt. 3 
  • Die landeskirchlichen Vertragsmuster sind zu verwenden.
  • Das Landeskirchenamt erlässt die zur Durchführung dieser Rechtsverordnung erforderlichen Bestimmungen.

AKTENSTÜCK NR. 81 DER 25. LANDESSYNODE – Bericht des Umwelt- und Bauausschusses betr. Pachtland – Verantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten – 6. April 2017

Im Wesentlichen wird dargelegt, dass die Landeskirche Hannovers an ihren etwa 30 Jahre alten  Durchführungsbestimmungen zum Pachtwesen festhalten möchte und keine höheren Standards für  die Vergabe von Pachtverträgen einführen möchte. Sie spricht sich insbesondere gegen ein transparentes Punktebewertungssystem aus, wie es viele andere Landeskirchen und Bistümer eingeführt haben, um neben Sozialkriterien auch ausdrücklich Umwelt-, Nachhaltigkeits- oder Tierschutzkriterien bei der Vergabe von Pachtverträgen einfließen zu lassen. Begründet wird dies aus der Perspektive der Agrarwirtschaft und damit, dass bestehende gesetzliche Bestimmungen völlig ausreichend seien. Das Aktenstück geht auch auf die »Theologische Grundlegung« zur Bewahrung der Schöpfung ein und sieht daraus eine besondere Verantwortung, die sich so überhaupt nicht im Verhalten der Landeskirche Hannovers wiederfindet, sondern im Gegenteil im nitratbelasteten Kirchenland als Auswirkung der Massentierhaltung und im grausamen Umgang mit den Mitgeschöpfen.

Auszüge aus dem AKTENSTÜCK NR. 81 DER 25. LANDESSYNODE

  • Und wir müssen dementsprechend unseren Umgang mit unserem Kirchenland immer wieder neu kritisch hinterfragen und den sich verändernden Herausforderungen so anpassen, dass er im Dienst des Schöpfers und der Schöpfung steht und als solcher auch öffentlich zu erkennen ist.
  • Es besteht die Möglichkeit Betriebe, die darüber hinaus einen gesonderten Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz leisten, z.B. durch zertifizierten Ökolandbau oder durch die Beteiligung an Vertragsnaturschutz oder Agrarumweltmaßnahmen in besonderer Weise bei der Pachtvergabe zu berücksichtigen. Wirtschaftliche und soziale Belange müssen dabei im Blick bleiben.
  • Auf Vorgaben zu einer bestimmten Wirtschaftsform oder zur Einhaltung von bestimmten Grenzwerten ist bewusst verzichtet worden.
  • Die Durchführungsbestimmungen zum Pachtwesen sind auch nach fast 30 Jahren ein guter Maßstab bei der Verpachtung Landwirtschaftlicher Flächen in der hannoverschen Landeskirche.
  • Es wurde sich – nach eingehender Diskussion – bewusst gegen ein Punktemodell, wie es in einigen anderen Landeskirchen angewandt wird, entschieden.
  • An die Kirchengemeinden werden zunehmend hohe, z.T. widersprüchliche Erwartungen an ihren Umgang mit Kirchenland herangetragen. … Wichtig ist dabei eine realistische Einordnung der Wirksamkeit im Blick auf agrar- und umweltpolitische Ziele. Die Verpachtung kann Zeichen setzen, aber keine agrarstrukturellen Probleme lösen.

AKTENSTÜCK NR. 119 DER 24. LANDESSYNODE Bericht des Umwelt- und Bauausschusses betr. Bioenergie am Beispiel von Biogasanlagen – 24. April 2013

Der Antrag des Kirchenkreises Rhauderfehn fordert die Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers auf, »sich gegen die Verwendung von Lebensmitteln zur Herstellung von Agrokraftstoffen aus[zu]sprechen und eine entsprechende Eingabe bei der Niedersächsischen Landesregierung ein[zu]bringen. Ebenso sollte die Subventionierung von Biogasanlagen eingestellt werden, um die Monokulturen durch überhöhten Maisanbau zu verhindern«. In dem Zusammenhang wird auch auf die damit Hand in Hand gehende Ausweitung der Massentierhaltung sowie Belastungen des Bodens und Grundwassers durch intensive Düngung (Gülle) »bis hin zur Ungenießbarkeit« verwiesen. Der Antrag wurde mit der Begründung abgewiesen, dass diese Verwendung eine wichtige Einnahmequelle für die Landwirtschaft darstellt und zur Energieversorgung beiträgt. Darüber hinaus sollen sich die Kirchen auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Landverpachtung berufen.

Projekt BiodiversitätsCheck in Kirchengemeinden (BiCK)

Mit dem »BiodiversitätsCheck in Kirchengemeinden« (BiCK) setzen sich die Evangelisch-lutherische

Landeskirche Hannovers, vertreten durch das Haus kirchlicher Dienste (HkD), das Erzbistum Köln (EBK) und die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) in einem Verbundprojekt dafür ein, Kirchorte auch zu Orten der biologischen Vielfalt zu machen. Für das von April 2021 bis März 2026 dauernde Projekt stellen das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) rund 3,58 Millionen Euro bereit.

Qualitätsstandards: Nachhaltigkeit – Evangelische Jugend in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

Auszug:

  • 3. Ernährung
    • Fleisch und Milchprodukte sowie importierte Waren haben eine besonders hohe CO2 Bilanz. Wo auch immer es geht verzichten wir darauf.
    • Lebensmittel sollten möglichst aus ökologischer Landwirtschaft, fairem Handel oder regionaler Herstellung/Produktion stammen.

»Green Event Checkliste« (Stand: 10/2020) – Evangelische Jugend in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

Anmerkung: Die »Green Event Checkliste« hat zwar nur empfehlenden Charakter, wird jedoch durch die Evangelische Jugend Hannover gerade bei Großveranstaltungen pragmatisch vorgelebt. So war die Verpflegung des Landesjugendcamps 2022 beispielsweise komplett vegetarisch und beinhaltete vegane Alternativen.

Auszüge »Green Event Checkliste« 

  • Gilt sowohl für Selbstversorger-Veranstaltungen (4.1) als auch für die Verpflegung durch Dritte (4.2) – Auszüge:
    • Die Hälfte der warmen Hauptmahlzeiten ist fleischfrei.
    • Jedes zweite Frühstück/Abendbrot fleischfrei.
    • Der Konsum von tierischen Produkten wird kritisch hinterfragt.
    • Bedenkliche Lebensmittel aufgrund des Tier- und Artenschutzes werden generell nicht verwendet.
    • Tipp 1: Es gibt umweltfreundlichere Alternativen zu tierischen Produkten, z. B. Margarine statt Butter.
  • Ergänzend zu 4.1:
    • Bei pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln wird Bioqualität bevorzugt.