Bistum Speyer

So schneidet das Bistum Speyer im Tierschutz ab.

Zwar empfiehlt das Bistum Speyer an der einen oder anderen Stelle, nachhaltig und ökologisch einzukaufen – verbindliche Aussagen zur Reduktion von Tierprodukten oder zum Ausbau eines vegetarischen/veganen Angebots konnten wir jedoch nur bei den Jugendorganisationen des Bistums finden. Leider ist davon auszugehen, dass sich das Bistum Speyer hinsichtlich der Beschaffung von Tierprodukten im Regelfall auf dem untersten gesetzlichen Niveau bewegt, obwohl eigentlich ein anderer Anspruch kommuniziert wird.

Die Jugendorganisationen lassen hingegen ihren Ansprüchen Taten folgen. Die Junge Kirche Speyer hat 2023 verkündet, auf diözesanen Veranstaltungen vegetarisch zu essen, und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend Speyer hat bereits 2022 in Bezug auf Veranstaltungen beschlossen: »Wir verzichten auf Fisch- und Fleischprodukte.« Beide begründen dies mit ihrer Vorbildfunktion für junge Menschen, die eigenen Taten nachhaltiger zu gestalten. Für dieses Engagement bekommen die Jugendverbände unser Tierschutz-Kirchen-Label Vegetarisch.

Anders sieht es beim Bistum Speyer leider auf Verwaltungs-, Gemeinde- und Einrichtungsebene aus. Hier konnten wir, was klare Verordnungen oder starke Richtlinien anbelangt, leider nur das Kirchen-Tierschutz-Label schlimmste Massentierhaltung »rot H1 | H2 | H3« vergeben. Das soll aber die Bemühungen des Bistums Speyer nicht ganz in Abrede stellen, deshalb haben wir wie nachfolgend dargelegt auf Verwaltungsebene als Würdigung zusätzlich das das Kirchen-Tierschutz-Label »orange H4 | H5 (Bio)« und auf Gemeindeebene das Label »gelb Vegetarisch« vergeben.

Die im Strategieprozess »Segensorte« entwickelte Vision des Bistums Speyer besteht aus einer zentralen Formulierung, einem Wertefundament und den »vier Adjektiven: hoffnungsvoll – wertschätzend – verantwortungsvoll – solidarisch«, die insgesamt die Grundwerte des Handelns des Bistums beschreiben und im Weiteren in sechs Bildern ausdrücken. Tierschutz findet dort keine direkte Erwähnung, ist jedoch implizit, wenn auch unkonkret, Bestandteil einiger Aussagen, an denen sich das Bistum auch messen lassen sollte.

Bereits 2004 wurden ökologische Leitlinien für das Bistum verabschiedet, 2017 überarbeitet und 2019 ergänzt. Nunmehr verweist das Bistum direkt auf die Handlungsempfehlungen zu Ökologie und nachhaltiger Entwicklung, die 2018 durch die Bischofskonferenz beschlossen wurden. Allen gemein ist jedoch, dass sie den Tierschutz ebenfalls nur implizit ausdrücken. Immerhin fordert die Bischofskonferenz in ihren Handlungsempfehlungen, das Konsumverhalten in der Kirche kritisch zu hinterfragen und zu verändern sowie die Beschaffung an ökologischen und sozialen Kriterien sowie an Langlebigkeit und Qualität auszurichten.

Was wir dabei pragmatisch vermissen, bringt die Veranstaltung »Herausforderung Klimawandel – wie können wir uns ändern?« vom März 2020, an dem das Referat Globales Lernen im Bistum Speyer beteiligt war, recht gut auf den Punkt. Dort ruft Dr. Michael Kopatz zu den notwendigen systemischen Veränderungen auf und verweist darauf, dass Strukturen Verhalten ändern. Wörtlich: »Ein Weg zu artgerechter Tierhaltung wäre es dann, Stück für Stück Mindeststandards anzuheben.«

Die Diskrepanz zwischen Reden und Handeln wird auch bei den Klimazielen deutlich. Hier scheint sich das Bistum lediglich auf das gesetzliche Ziel von 2045 für die Klimaneutralität festzulegen. Entsprechend negativ ist die Zuordnung unseres Labels ausgefallen.

Positiv möchten wir das Projekt »Schöpfungsfreundliche Kita« hervorheben. Dies ist ein Angebot des Bistums Speyer an pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten zur Fortbildung als Multiplikatorinnen für eine »schöpfungsfreundliche« Kita. Die Absolventinnen haben den Auftrag, ihre Einrichtungen zusammen mit den Erzieher*innen, Kindern, Eltern und der Pfarrei nachhaltig auszurichten. Dies reicht von Müllvermeidung über Ernährungsveränderungen (regional, saisonal, vegetarisch, vegan, fair, bio) und die (Um-)Gestaltung des Außengeländes bis hin zu vermehrten Naturerfahrungen. Wie viele Kitas davon bereits etwas umgesetzt haben, ist uns leider nicht bekannt – wir bleiben dran.

Zudem möchten wir noch folgende weitgehend eigenständige Initiativen hervorheben:

Das Projekt Mahlze!t LU des Heinrich Pesch Hauses wurde während der Corona-Pandemie als Hilfsangebot gegründet. Das Motto: »Immer frisch gekocht, immer vegetarisch und immer ohne Nachweis der Bedürftigkeit.« Laut Angaben des Hauses wurden bislang 71.000 Mahlzeiten ausgegeben, etwa 80 bis 120 pro Tag. Träger des Heinrich Pesch Hauses ist ein gemeinnütziger Verein, dem das Erzbistum Speyer angehört.

Das Jugendhaus St. Christophorus ist ein Bildungshaus der Abteilung Jugendseelsorge des Bistums Speyer und wird von diesem als »„Leuchtturm” für Klima- und Nachhaltigkeitsmanagement« bezeichnet. Die Bemühungen sind offensichtlich, dennoch: Etwas mehr könnte es schon leuchten – als Leuchtturm. Immerhin werden konsequent vegetarische und vegane Mahlzeiten als Auswahl angeboten. Auch wird die Menge an verbrauchten Fleisch- und Wurstwaren seit 2022 genau erfasst, wohl mit der Absicht, diese zu reduzieren. Bei der Umstellung auf ökologische Mindeststandards geht es hingegen eher langsam voran. So gibt der Umweltbericht 2023 des Hauses an: »Ab 2023 ist die Umstellung auf Bio-Eier und Bio-Nudeln geplant.« Aktuellere Angaben haben wir nicht gefunden.

Der Leitfaden »Faires Pfarrfest« ist eine Handreichung mit Basisinformationen zur Beschaffung nach ökosozialen Standards und enthält ein Punktesystem, mit dem an Hand einer Checkliste überprüft werden kann, ob die für ein »Faires Pfarrfest« erforderliche Mindestzahl von 45 Punkten erreicht wird. Punkte gibt es auch für veganes bzw. vegetarisches Essen. Tierschutz wird jedoch nicht als Aspekt erwähnt, sondern es werden ausschließlich ökologische Aspekte genannt. Die Handreichung ist Teil des 2017 beendeten Projekts »Gutes Leben. Für alle«, welches weitere niedrigschwellige Angebote enthielt.

Nach unserer Erkenntnis gibt es im Bistum Speyer keinen Tierschutzbeauftragten, allerdings einen Umweltbeauftragten (30-Prozent-Stelle), der für den Tierschutz mitverantwortlich sein dürfte. Es gibt auch keine eigene Webseiten-Rubrik zum Thema Tierschutz. Das Thema Massentierhaltung wird auf der Website des Bistums so gut wie nicht reflektiert (Abruf 05.02.2025).

Bezüglich seiner Ansprüche zur Landverpachtung bewegt sich das Bistum Speyer dann leider wieder auf dem Niveau der Förderung der Massentierhaltung. Entsprechend fällt die Vergabe unseres Labes aus. Der laut Bistum Speyer zu verwendende Musterpachtvertrag (Version 20.03.2017-Kst) enthält keine Hinweise/Regelungen in Bezug auf die zu erfüllenden Tierschutzstandards bzw. hervorzuhebenden ökologischen Standards. Für uns ist nicht erkennbar, dass das Bistum Speyer Massentierhaltung auf seinen Liegenschaften ausschließt oder Bemühungen in diese Richtung unternimmt. 

Wir freuen uns zudem über wichtige Hinweise oder Ergänzungen, die zur weiteren Verbesserung unserer Auswertungen beitragen. Schreibt uns in diesem Fall gerne eine E-Mail an kontakt@will-kirche-tierschutz.de.

Sorgen wir gemeinsam für Verbesserungen des Tierschutzes in der Kirche!

Rechercheergebnisse zur Bistum Speyer

Hinweis: Zitate sind »kursiv« gekennzeichnet. Erläuterungen dazu in »gerader« Schrift.

1 Beschaffungskriterien für Tierprodukte und Geltungsbereich

1.1 Hat das Bistum Speyer konkrete Beschaffungskriterien für Lebensmittel, beispielsweise in Form einer Beschaffungsverordnung oder Leitlinie oder etwas Vergleichbarem, und was ist darin hinsichtlich der Kriterien für Tierprodukte geregelt? Wie verbindlich sind etwaige Regelungen des Bistums Speyer für das Bistum selbst und die ihm unterstellten Gemeinden und Einrichtungen bzw. welchen Geltungsbereich haben diese Regelungen?

Die im Strategieprozess »Segensorte« entwickelte Vision des Bistums Speyer beinhaltet keine expliziten Regelungen zum Tierschutz oder zur Beschaffung von Tierprodukten. Wir konnten auch keine Beschaffungsverordnung oder Leitlinien des Bistums Speyer mit entsprechenden Regelungen finden. Anders als seine Jugendverbände hat sich das Bistum selbst nach unserer Kenntnis weder auf Verwaltungsebene noch hinsichtlich seiner Gemeinden und Einrichtungen Beschaffungskriterien oder Leitlinien für Tierprodukte gegeben. Es bleibt vorwiegend bei allgemeinen ökologischen Hinweisen zur Bewahrung der Schöpfung.

Das Bistum Speyer hat im Rahmen eines Strategieprozesses 2022 seine aus drei Teilen bestehende Vision veröffentlicht.

Diese besteht aus einer zentralen Formulierung, einem Wertefundament sowie den »vier Adjektiven: hoffnungsvoll – wertschätzend – verantwortungsvoll – solidarisch«, die insgesamt die Grundwerte des Handelns des Bistums beschreiben und im Weiteren in sechs Bildern ausdrücken. Tierschutz findet dort keine direkte Erwähnung, ist jedoch implizit, wenn auch unkonkret, Bestandteil folgender Aussagen, an denen sich das Bistum auch hinsichtlich des Tierschutzes messen lassen sollte.

  • Aus den Beschreibungen zu den vier Adjektiven:
    • Wir beziehen Nachhaltigkeit und die Bewahrung der Schöpfung in jede Entscheidung mit ein.
    • Wir übernehmen Verantwortung für entstandenes Leid durch jede Art von Machtmissbrauch und treten entschieden für Prävention und Aufarbeitung ein.
    • Wir setzen uns für Klima-, Geschlechter- und Bildungsgerechtigkeit und ein solidarisches Miteinander ein. Dabei richten wir unser Tun an den Bedürfnissen der Benachteiligten aus. Wir sehen ihre Not und handeln gemeinsam mit ihnen.
    • Wir pflegen einen nachhaltigen Lebensstil, der sich auch in der Beschaffung unserer Ressourcen ausdrückt.
    • Wir bringen uns aktiv in gesellschaftspolitische Diskurse ein, um auf Notlagen aufmerksam zu machen und zu reagieren. Wir vernetzen uns hierzu mit anderen Akteurinnen und Akteure. Wir beziehen klare Positionen für Frieden und Gerechtigkeit und sind uns unserer globalen Verantwortung bewusst.
  • Und aus den Strategisch-inhaltlichen Zielen des Bistums Speyer bis 2030 (Download) bzw. dem Entwurf Kriteriologie und Strategische Ziele (07.02.2022):
    • 4. Schöpfungsverantwortung – Anwaltschaft: wird die globale Verantwortung individuellen und gesellschaftlichen Handelns ernst genommen, indem ökologische, ökonomische und Fragen der sozialen Gerechtigkeit zusammengedacht werden? 
    • Werden hohe Standards der Zertifizierung und Beschaffung von Ressourcen erfüllt und wird den Klimaschutzzielen des Bistums entsprochen?
    • Wird Rechenschaft über die ökologische Bilanz abgelegt und steht der erwartbare Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgewendeten Ressourcen (z.B. Reisen, Einsatz von Mitteln und Gebäuden, Divestment…)?
    • 7.  Gesellschaftliche Relevanz: Antworten wir auf eine Frage, die Menschen aktuell umtreibt oder aktuelle kulturelle / gesellschaftliche Entwicklungen? 
    • Ordnen wir ein gesellschaftlich relevantes Thema in den Horizont des christlichen Glaubens ein?

Der Klima- und Umweltschutzbericht der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) 2021 führt zum Bistum Speyer aus:

  • Die Diözesankommission für Umweltfragen wurde 1991 gegründet. 2004 wurden ökologische Leitlinien für das Bistum verabschiedet, 2017 überarbeitet und 2019 um konkrete Handlungsanweisungen ergänzt. (Diese konnten von uns nicht online aufgefunden werden, siehe entsprechend den nachfolgenden Hinweis.)

Mittlerweile verweist das Bistum auf die Handlungsempfehlungen zu Ökologie und nachhaltiger Entwicklung, die 2018 von der Bischofskonferenz beschlossen wurden:

  • die unter dem Titel »Schöpfungsverantwortung als kirchlicher Auftrag« veröffentlicht wurden. Diese Arbeitshilfe enthält zehn konkrete Empfehlungen zu Ökologie und nachhaltiger Entwicklung für die Praxis in den Bistümern, die auch als Leitlinien für Pfarreien, Verbände und sonstige kirchliche Einrichtungen geeignet sind.

»Empfehlungen … die geeignet sind«: Hier wird das Dilemma zwischen Anspruch und Wirklichkeit im Bistum Speyer, wie auch in anderen Bistümern verdeutlicht. Wenn sich das Bistum die geeigneten Empfehlungen zu eigen machen würde, müsste es folgenden Anspruch haben:

  • Präambel: … Die Lebensmöglichkeiten von Menschen, Tieren und Pflanzen werden durch unseren derzeitigen Lebensstil geschädigt. Unsere Gesellschaft muss sich von Denk- und Handlungsweisen, die auf der Ausbeutung von Menschen, Mitgeschöpfen und natürlichen Ressourcen beruhen, verabschieden. … Nicht mehr lange haben wir die Möglichkeit, die natürlichen Lebensgrundlagen für die heutigen und die nachfolgenden Generationen zu bewahren. Dafür müssen wir auch das Konsumverhalten in der Kirche kritisch hinterfragen und verändern (vgl. LS 203–208).
  • 4. Eigene Traditionen wiederentdecken: … Unter der Perspektive des Wahrnehmens von Schöpfungsverantwortung können Traditionen wie zum Beispiel das Fasten, insbesondere in den geprägten Zeiten, oder der Freitag als Abstinenztag, das heißt als Tag fleischloser Ernährung, in heutigen Kontexten neu fruchtbar gemacht werden. Sie sind starke Zeichen für Suffizienz, für ein anderes Verständnis von Lebensqualität, für die Überzeugung, dass weniger mehr sein kann: „Die Genügsamkeit, die unbefangen und bewusst gelebt wird, ist befreiend.
  • 7. In kirchlichen Einrichtungen nachhaltig wirtschaften: … Beginnend mit Energie, Lebensmitteln und Büromaterialien gilt es, in diözesanen Einrichtungen und Kirchengemeinden die Beschaffung an ökologischen und sozialen Kriterien sowie an Langlebigkeit und Qualität auszurichten.
  • 8. Kirchenland nachhaltig bewirtschaften: … Bei der Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Flächen kirchlicher Eigentümer sollen die Auswahlkriterien für potenzielle Pächterinnen und Pächter sowie die Gestaltung der Pachtverträge und der Pachtzinse eine nachhaltige, einschließlich ökologische Landwirtschaft fördern. … Um Absatzmöglichkeiten zu schaffen, sollen kirchliche Einrichtungen bevorzugt Lebensmittel aus heimischer und möglichst nachhaltiger Erzeugung einkaufen.

Auf seiner Webpage Klimaschutz und globale Gerechtigkeit listet das Bistum Speyer einige Beispiele für sein Engagement im Bereich Klimaschutz und globale Gerechtigkeit auf, die nach unseren Erkenntnissen jedoch keine konkreten Tierschutzstandards beinhalten, siehe auch weiter unten unter: 2. Reduktion von Tierprodukten und veganes Angebot.

1.2 Wie sind die Positionen des Bistums Speyer zum Tierschutz und zur Nutzung von Tierprodukten anhand der fünf Haltungsform-Stufen von Haltungsform.de einzuordnen? Welche Stufen werden durch das Bistum Speyer empfohlen bzw. müssten demnach durch dieses empfohlen werden und welche nicht?

Es konnten keine konkreten Regelungen oder Verpflichtungen des Bistums Speyer zur Beachtung der Haltungsform-Stufen von Haltungsform.de oder verpflichtende Bio-Standards für Tierprodukte ermittelt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich das Bistum Speyer hinsichtlich der Beschaffung für Tierprodukten im Regelfall auf dem untersten gesetzlichen Niveau bewegt.

Zwar empfiehlt das Bistum Speyer, wie unter 1.1 und 2.1 dargestellt, an der einen oder anderen Stelle, nachhaltig und ökologisch einzukaufen, und unterstützt auch Programme und Initiativen in dieser Hinsicht, setzt sich dabei jedoch nach unseren Erkenntnissen keine konkreten Ziele, wie es progressive Bistümer und einige evangelische Landeskirchen tun. Die Diskrepanz zwischen den eigenen sowie den herangezogenen allgemeinen Empfehlungen einerseits und den tatsächlichen Bemühungen um die Umsetzung in ein Regelwerk andererseits wird beim Bistum Speyer besonders deutlich.

2 Reduktion von Tierprodukten und veganes Angebot

2.1 Welche Aussagen gibt es im Bistum Speyer zur Reduktion von Tierprodukten sowie zum Ausbau eines vegetarischen und/oder veganen Angebots, wie verbindlich sind diese für das Bistum selbst und die ihm unterstellten Gemeinden und Einrichtungen und wo ist dies ggf. geregelt?

Es wurden keine verbindlichen Aussagen zur Reduktion von Tierprodukten sowie zum Ausbau eines vegetarischen und/oder veganen Angebots seitens des Bistums Speyer auf Verwaltungsebene oder für seine Gemeinden und Einrichtungen aufgefunden. Einige wenige allgemeine Aussagen, meist aus ökologischer Perspektive, verweisen auf die Notwendigkeit, den Konsum von Tierprodukten zu reduzieren.

Ausnahmen bilden die Junge Kirche Speyer sowie der BDJK Speyer, beides Jugendorganisationen des Bistums.

  • Die Junge Kirche Speyer hat auf ihrer Diözesankonferenz im November 2023 beschlossen, dass zukünftig auf ihren diözesanen Veranstaltungen vegetarisch gegessen wird, und dies wie folgt begründet: »Die Junge Kirche Speyer ist sich auch ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt und ihrer Vorbildfunktion für junge Menschen bewusst. Deshalb wird in Zukunft auf diözesanen Veranstaltungen vegetarisch gegessen und beim Einkauf auf Saisonalität, Regionalität und die Emissionen in der Produktion geachtet.« Siehe auch DIKO 2023.2: Beschlossene Anträge, hier: A1-Nachhaltige-Ernaehrung.
  • Bereits im Juni 2022 hat die BDKJ-Diözesanversammlung Speyer des Bund der Deutschen Katholischen Jugend als eine Maßnahme bei Veranstaltungen des BDKJ-Diözesanverbandes beschlossen: »Wir verzichten auf Fisch- und Fleischprodukte.« Dies wurde wie folgt begründet: »Wir als Jugend- und Regionalverbände wollen Vorbild sein und unseren eigenen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem wir unsere eigenen Taten nachhaltiger gestalten und die Aufmerksamkeit von Menschen inner- und außerhalb des BDKJ stärker auf die Dringlichkeit von Klimaschutz lenken.«

Auf der bereits erwähnten Webpage des Bistums Speyer Klimaschutz und globale Gerechtigkeit listet das Bistum einige Beispiele für sein Engagement im Bereich Klimaschutz und globale Gerechtigkeit auf, die zumindest allgemein eine Reduktion von Tierprodukten aus Klimaschutzgründen sowie den Ausbau von vegetarischen und veganen Alternativen empfehlen, jedoch, wie erwähnt, ohne dies konkret einzufordern. 

  • Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutz bei Veranstaltungen (kein Plastik, faire Beschaffung, vegetarisches Essen, …)
  • sowie der Verweis auf einzelne Kampagnen und Programme, siehe weiter unten unter 3.2.

Wie auch im Weiteren deutlich wird, bleibt das Bistum Speyer damit hinter anderen progressiven Bistümern und Landeskirchen zurück, die beispielsweise in ihren Klimaschutzplänen konkrete Ziele zur Reduktion von Tierprodukten geben.

Das Teilkonzept „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“, Bistum Speyer, Baustein 1 – Energie- und Klimaschutzmanagement – Birkenfeld, Januar 2018 – bezieht sich lediglich auf Energieverbräuche im Gebäudemanagement (Strom/Wasser etc.) und berücksichtigt nicht die Mobilität oder die Beschaffung von Lebensmitteln.

Ebenso die Diözesanversammlung 25.02.2023 – Beschluss des Antrages des DA „Klimagerechtigkeit und Globale Verantwortung“

3 Präsenz des Themas Tierschutz im Bistum Speyer und Zuständigkeiten

3.1 Gibt es im Bistum Speyer einen Tierschutzbeauftragten oder eine andere Person/Stelle mit vergleichbaren Aufgaben, welche Kompetenzen hat diese*r ggf. und gibt es eine eigene Webseiten-Rubrik zum Thema Tierschutz?

Nach unserer Erkenntnis gibt es im Bistum Speyer keine*n Tierschutzbeauftragte*n, allerdings einen Umweltbeauftragten (30-Prozent-Stelle), der aufgrund des weiteren Umweltbegriffs ggf. auch für den Tierschutz mitverantwortlich sein dürfte. Die Kompetenzen sind nicht klar erkennbar. Daneben wurde gemäß Veröffentlichung 2023 einer Vollzeitstelle eines*r Klimaschutzmanager*in geschaffen, der bzw. die mittelbar Einfluss auf tierschutzpolitische Themen nehmen kann.

Es gibt auch keine eigene Webseiten-Rubrik zum Thema Tierschutz. Die Begriffssuche auf der Website Bistum-Speyer nach Tierschutz, Massentierhaltung, vegetarisch und vegan liefert entsprechend nur wenige nicht strukturierte Ergebnisse (Abruf 05.02.2025). Für erwähnenswert halten wir den Bericht zum Tag der Religionslehrer zum Thema Tierethik, wo in verschiedenen Vorträgen auf die Thematik eingegangen wurde, sowie den Beitrag im Materialpool zum Religionsunterricht für die Orientierungsstufe Tierisch fair – Annäherungen an die Tierethik. Darüber hinaus wird das Thema Massentierhaltung auf der Website des Bistums darüber quasi gar nicht reflektiert. Im Weiteren siehe unter 3.2 bezüglich Beteiligungsprogrammen oder Vorzeigeprojekten.

In dem regelmäßig erscheinenden Newsletter Weltkirche & Schöpfung wird das Thema Tierschutz nur im Rahmen des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit mittelbar und eher marginal angesprochen.

3.2 Gibt es eigene Beteiligungsprogramme oder Vorzeigeprojekte des Bistums Speyer zum Thema Tierschutz (insbesondere der sogenannten Nutztierhaltung), der Reduktion von Tierprodukten, der Förderung von vegetarischen bzw. veganen Alternativen und/oder beteiligt sich das Bistum an entsprechenden Programmen anderer Institutionen?

Es sind keine größeren Projekte des Bistums Speyer zum Tierschutz, der Reduktion von Tierprodukten, der Förderung von vegetarischen bzw. veganen Alternativen zu finden. Es bleibt bei kleinen Initiativen, die sich vorwiegend auf einen ökologischen Anspruch beziehen. Auch hier wird das Bistum Speyer damit dem (wenn auch allgemein formulierten) eigenen Anspruch nicht gerecht, wie die nachfolgende eigene Veranstaltung verdeutlicht.

Die Veranstaltung Herausforderung Klimawandel – wie können wir uns ändern? vom März 2020, an dem das Referat Globales Lernen im Bistum Speyer beteiligt war, beleuchtet Defizite und fehlende strukturelle Veränderungen, die auch das Bistum Speyer betreffen. Der Vortrag von Dr. Michael Kopatz ruft zu notwendigen systemischen Veränderungen auf:

  • 90 Prozent der Bundesbürger sind für Klimaschutz, für weniger Flugreisen, ebenso viele für artgerechte Nutztierhaltung … Aber wenn man … schaut, wie viele Menschen wirklich faire Produkte kaufen, wie viele sich für einen SUV entscheiden und wie viele Billigfleisch aus dem Supermarkt erwerben, dann passt das nicht zusammen.
  • Daraus abgeleitet lautet sein Credo – auch an die Kirchen –: »Strukturen ändern Verhalten … Es geht nicht darum, die Menschen zu überzeugen. Sondern wir ändern Produkte und Strukturen, so dass die Menschen gar nicht anders können, als das Richtige zu tun.
  •  … Ein Weg zu artgerechter Tierhaltung wäre es dann, Stück für Stück Mindeststandards anzuheben.«

Das ist genau das, was wir als ersten Schritt vom Bistum Speyer fordern:

  • Siehe unsere Petition: Keine Produkte mehr aus Massentierhaltung und stattdessen wenigstens konsequent vegane Alternativen anzubieten. Liebes Bistum, wie sieht’s aus?
  • Fragt bitte beim Bistum gerne einmal nach: info@bistum-speyer.de

Das Projekt Schöpfungsfreundliche Kita ist ein Angebot des Bistums Speyer an pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten zur Fortbildung als Multiplikator*innen für eine »Schöpfungsfreundliche Kita«. Der Anspruch lautet:

  • Die Absolventinnen haben nun den Auftrag, ihre Einrichtungen zusammen mit den Erzieher:innen, Kindern, Eltern und der Pfarrei zunehmend nach den Prinzipien einer „Schöpfungsfreundlichen Kita“ auszurichten. …. von Müllvermeidung über Ernährungsveränderungen (regional, saisonal, vegetarisch, vegan, fair, bio), der (Um-)Gestaltung des Außengeländes bis hin zu vermehrten Naturerfahrungen in Waldwochen wurde in diesen Kitas Vieles bereits erprobt, verändert, weiter entwickelt. Dieser Weg soll nun fortgesetzt werden.
  • Welche systemischen Ernährungsveränderungen in den Kitas tatsächlich umgesetzt werden, ist weder von der Anzahl noch den Mindeststandards her bekannt. Wir halten das Programm jedoch für erwähnenswert und versuchen, weitere Auskünfte zu erhalten.

Das Projekt Mahlze!t LU des Heinrich Pesch Haus wurde während der Corona-Pandemie als Hilfsangebot gegründet und besteht mit vereinzelten Unterbrechungen bis heute fort.

  • Das Motto: »Immer frisch gekocht, immer vegetarisch und immer ohne Nachweis der Bedürftigkeit.«
  • Mittlerweile wurden laut Webpage 71.000 Mahlzeiten ausgegeben, etwa 80 bis 120 Essensausgaben pro Tag. Träger des Heinrich Pesch Hauses ist ein gemeinnütziger Verein, dem die Diözese Speyer als ein zentraler Träger angehört.

Das Jugendhaus St. Christophorus ist ein Bildungshaus der Abteilung Jugendseelsorge des Bistums Speyer und wird von diesem als »„Leuchtturm” für Klima- und Nachhaltigkeitsmanagement« bezeichnet. Aus den Leitlinien des Christophorus-Hauses

  • Unsere Produkte beziehen wir überwiegend von regionalen Händlern und Produzenten.
  • Vegetarische und vegane Mahlzeiten anzubieten, ohne Ersatzprodukte zu verwenden, ist für uns selbstverständlich. Ebenso nehmen wir auf Allergien/Unverträglichkeiten der Gäste Rücksicht.
  • Und ergänzend aus dem Umweltbericht 2023 des Hauses: »Ab 2023 ist die Umstellung auf Bio-Eier und Bio-Nudeln geplant.«
  • Die Menge an verbrauchten Lebensmitteln wurde bisher nicht systematisch erfasst. Erfasst wurde ab 2022 die Fleischmenge. Weitere Warengruppen sollen nur bei Mehrwert erfasst werden. Bis Ende 2023 soll darüber eine Entscheidung gefallen sein. Bei den Anschaffungen wurde geprüft, welche biologischen, öko-fairen Anbieter und Alternativen es gibt.
  • Konkrete weitere Maßnahmen zur Reduktion oder zur Einhaltung bestimmter weiterer Standards für Tierprodukte wurden hier jedoch nicht genannt. Allerdings wird die Menge an verbrauchten Fleisch- und Wurstwaren seit 2022 genau erfasst, wohl mit der Absicht, diese zu reduzieren.

Der Leitfaden Faires Pfarrfest im Zuge des 2017 beendeten Projekts »Gutes Leben. Für alle«:
Die Handreichung enthält Basisinformationen zur Beschaffung nach ökosozialen Standards und eine Auswahl an geeigneten Bezugsquellen sowie eine Checkliste. Die Checkliste enthält ein Punktesystem aus verschiedenen Kriterien, in dem auch veganes bzw. vegetarisches Essen abgefragt wird, um zu überprüfen, ob eine Mindestpunktzahl von 45 als Maßstab für ein »Faires Pfarrfest« erreicht wird. Tierschutz wird jedoch nicht als Aspekt erwähnt, sondern ausschließlich ökologische Aspekte. 

3.3 Bistum in Zahlen: Über welche Anzahl von Mitgliedern, Kirchengemeinden, Pastor*innen, Kitas, Schulen, Seniorenheimen etc. verfügt das Bistum Speyer (ungefähre Angaben)?

Basierend auf den Angaben des Bistums Speyer: Zahlen und Statistik, Katholische Kindertagesstätten, Katholische Schulen im Bistum Speyer sowie Kirche als Arbeitgeberin und Wikipedia:

  • 451.000 Mitglieder
  • 10 Dekanate
  • 70 Pfarreien
  • 312 Pastoren (286 Diözesanpriester und 26 Ordenspriester – Zahlen von 2018)
  • 18.000 haupt- und nebenberuflich Beschäftigte
  • 237 Kindertagesstätten mit 15.000 Kitakindern
  • 23 Schulen mit rund 8.500 Schülerinnen und Schülern
  • ??? Pflege- und Seniorenheime (hier fehlen uns noch verifizierte Daten)

Geografisch nimmt das Bistum etwa den Süden des Bundeslandes Rheinland-Pfalz ein.

4 Landverpachtung

4.1 Verfügt das Bistum Speyer über einen Musterpachtvertrag bzw. klare Regelungen für die Verpachtung von Kirchenland an die Landwirtschaft und was ist darin konkret zum Tierschutz und/oder zur Biodiversität geregelt? Wie verbindlich sind diese ggf.?

Im Gesetz über die zentrale Liegenschaftsverwaltung im Bistum Speyer (ZLVwG), §1 ist geregelt, dass Kirchengemeinden und Kirchenstiftungen für die Erfüllung der ihnen obliegenden kirchlich-hoheitlichen Aufgaben (Pfarreiaufgaben) grundsätzlich vollumfänglich selbstverantwortlich sind. § 2 führt aus, dass die Verwaltung des unbebauten Grundbesitzes einschließlich der Verwaltung der Erbbaurechte auf das Bischöfliche Liegenschaftsamt übertragen werden kann. Für diesen Fall gilt:

  • § 5 Insbesondere beachtet es die Gebote der Pächtertreue, des öffentlichen Gebotsverfahrens bei Neuverpachtungen, der Nachhaltigkeit, des örtlichen Bezuges zur Pachtsache und der Wirtschaftlichkeit.
  • Konkrete Maßnahmen zur Beachtung des Tierschutzes bzw. einer entsprechenden Bewirtschaftung sind nicht genannt.

Der laut Bistum Speyer zu verwendende Musterpachtvertrag (Version 20.03.2017-Kst) enthält keine Hinweise/Regelungen von zu erfüllenden Tierschutzstandards bzw. hervorzuhebenden ökologischen Standards. Es wird in »§ 8 Nutzung des Pachtlandes« lediglich darauf verwiesen, dass Änderungen der Nutzungsart, die über die Pachtzeit hinaus wirken, einer Erlaubnis bedürfen, wobei auch die Errichtung von Viehweiden genannt ist. Ebenso, dass es einer schriftlichen Einwilligung des Verpächters für die Errichtung von Gebäuden und Aufbauten irgendwelcher Art bedarf. Für uns ist nicht erkennbar, dass das Bistum Speyer Massentierhaltung auf seinen Liegenschaften ausschließt oder Bemühungen in diese Richtung betreibt.

Oberhirtliches Verordnungsblatt für das Bistum Speyer 27. März 1997 – 153 Neuer Musterpachtvertrag

  • Durch die Rechtsabteilung – Liegenschaftsverwaltung – wurde ein neuer Musterpachtvertrag erstellt. Dieser ist ab sofort zu verwenden … . Alle bisher vorliegenden Musterpachtverträge können für jetzt abzuschließende Vereinbarungen keine Verwendung mehr finden. Wir bitten daher, evtl. noch vorhandene Bestände zu vernichten.

HA IV/4 Bischöfliches LiegenschaftsamtPachtvertrag Acker (Version 20.03.2017-Kst (Download)

  • Ob oder inwieweit dieser Pachtvertrag für die Gemeinden und Einrichtungen des Bistums Speyer verbindlich ist, entzieht sich aktuell unserer Kenntnis, wir versuchen dies zu klären. 
  • Unter »§ 6a Ordnungsgemäße Bewirtschaftung« wird lediglich ausgeführt: »(1) Der Pächter … Dabei hat er nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen dem Umweltschutz, insbesondere der Bodengesundheit und dem Gewässerschutz Rechnung zu tragen.« 
  • Unter Absatz 2 werden verschiedene Maßnahmen, z. B. zum Schutz von Wiesen aufgezählt, sowie dass die Klärschlammaufbringung der schriftlichen Genehmigung des Verpächters bedarf. Dies gilt auch für den Anbau oder die Aussaat von Pflanzen, die genetisch manipuliert oder gentechnisch verändert sind.
  • »§ 8 Nutzung des Pachtlandes« regelt wie oben bereits ausgeführt unter anderem Folgendes: (1) Der Pächter darf ohne schriftliche Einwilligung des Verpächters und ohne die Genehmigung des Bischöflichen Ordinariates Gebäude und Aufbauten irgendwelcher Art auf dem Pachtland nicht errichten. Änderungen der Nutzungsart, die über die Pachtzeit hinaus wirken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Erlaubnis des Verpächters und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung, wie z. B. das Anlegen von Weinbergen, die Anlage von Baumschulen und Baumkulturen, die Aufforstung von Grundstücken, den Übergang zu Gartenbau und Obstkulturen, die Anlage von Hopfengärten, die Errichtung von Viehweiden, den Umbruch von Dauergrünland, die Stilllegung von Flächen. Das Erfordernis öffentlich-rechtlicher Erlaubnisse und Genehmigungen bleibt unberührt.

Das Bistum Speyer bleibt damit hinsichtlich der Berücksichtigung von Tierschutzstandards bei der Landverpachtung deutlich hinter anderen Bistümern und Landeskirchen zurück. 

Dass es auch anders geht, zeigt zum Beispiel die Regelung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens. Diese hat bereits 2014 auf ihrer Landessynode eine Empfehlung für Gemeinden beschlossen, »kein Kirchenland für sogenannte industrielle Massentierhaltung zur Verfügung zu stellen«, und dies mit »ethisch nicht tolerierbaren Missständen in Aufzucht und Haltung der Tiere« begründet. Auch die Evangelische Kirche Mitteldeutschland hat 2017 ihre Verordnung zur Verpachtung kircheneigener Landwirtschaftsflächen angepasst, die als Ausschlusskriterium vorsieht: »Im Betrieb darf wegen der Belastungen für die Umwelt, die Bevölkerung und der Sorge um das Tierwohl keine Massentierhaltung stattfinden«, und nach der zudem gilt: »Betriebe, in denen systematisch geschlechtsbezogen Tiere (u. a. Küken) getötet werden, können nicht berücksichtigt werden.«

Der Klima- und Umweltschutzbericht der DBK 2021 verweist zwar darauf, dass der Pachtvertrag des Bistums Speyer auch naturschützende Auflagen enthält, diese bleiben jedoch deutlich hinter anderen Bistümern und Landeskirchen zurück. Siehe dazu z.B. die entsprechende Auflistung von (Biodiversitäts-)Leitlinien des Infoportal Kirchenland.